Das neue Jahr wird spannend. In den USA und auch in Deutschland starten neue Regierungen. Und wie zu jedem Jahreswechsel treten mit dem Beginn des Jahres 2025 neue Gesetze, Verordnungen und Regeln in Kraft. Hier finden Sie die wichtigsten Änderungen für Mieter und Immobilieneigentümer.
Die Grundsteuer wird ab dem 1. Januar 2025 nach neuen Regeln erhoben. Die Berechnung der Grundsteuer erfolgt nach dem Bundesmodell, einige Bundesländer haben eigene Berechnungskriterien entwickelt. Maßgeblich für die Berechnung ist der Wert des Grundstücks.
Für den Betrieb von Kaminöfen gelten ab 2025 strengere Anforderungen. Viele Kaminöfen erfüllen die strengeren Vorgaben bereits, da es lange Übergangfristen gab. Betroffen sind Kamine, Öfen und Kaminöfen, die bis zum 21. März 2010 in Betrieb genommen wurden.
Die meisten Steuerzahler zahlen 2025 weniger Steuern, aber mehr Abgaben als 2024: Die Bundesregierung hat sich auf einen Ausgleich der kalten Progression und eine Erhöhung des Kindergeldes geeinigt. Das Bürgergeld bleibt unverändert. Der gesetzliche Mindestlohn steigt auf 12,82 Euro brutto pro Stunde. Die monatliche Verdienstgrenze für Minijobs steigt auf 556 Euro. Das Wohngeld steigt um durchschnittlich 15 Prozent.
Die elektronische Patientenakte (ePA) wird Anfang 2025 für alle gesetzlich Versicherten eingeführt.
Für Altkleider gelten EU-weit neue Regeln. Alte Textilien, Bettwäsche, Handtücher und andere Textilien müssen im Altkleidercontainer entsorgt werden.
Der CO2-Preis steigt ab Januar 2025 von 45 auf 55 Euro pro Tonne. Das wirkt sich auf die Preise von Benzin, Diesel, Erdgas und Heizöl aus.
Das Deutschlandticket kostet ab Januar 58 statt bisher 49 Euro im Monat. Es gilt weiterhin bundesweit im gesamten öffentlichen Personennahverkehr.
Für Smartphones, Tablets und andere Geräte wird der USB-C-Ladestandard ab 2025 verbindlich. Für Laptops gilt das einheitliche Ladekabel erst ab 2026.
Steigende Strompreise belasten viele Haushalte. Für Eigentümer mit Wärmepumpe kann sich jetzt jedoch eine neue Möglichkeit zum Sparen lohnen: Seit Anfang 2025 müssen alle Stromanbieter variable Stromtarife anbieten. Dabei richtet sich der Preis nach den aktuellen Börsenstrompreisen – und die schwanken im Tagesverlauf.
Wer derzeit eine Wohnung sucht, spürt die Lage unmittelbar: Der Wohnraum in Deutschland reicht längst nicht mehr aus. Die aktuellen Zahlen zu den Baufertigstellungen sind alarmierend, und auch die Ein schätzungen von Instituten, Verbänden und Branchenvertretern fallen entsprechend drastisch aus.
Die Aktivität am Immobilienmarkt hat ein neues Hoch erreicht. Gleich zeitig entwickelt sich die Preisdynamik uneinheitlich, während sich die Vermarktungszeiten weiter verlängern.
Reisen Sie in diesem Jahr durch München? Dann versäumen Sie die Ausstellung Suburbia nicht. Sie bietet einen Blick auf das Wohnen im Einfamilienhaus, das ein Traum von vielen ist, aber auch Kritik auf sich zieht. Die Ausstellung dauert noch bis zum 18. Oktober 2026.
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat sich mit einer zentralen Frage des Wohnungseigentumsrechts befasst: Wer ist für die Durchführung von Balkonsanierungen zuständig, wenn die Teilungserklärung die Instandhaltungspflicht den einzelnen Wohnungseigentümern zuweist?
Ob grüne Fassaden, Vorgärten oder Grundstücksgrenzen – lebendiges Grün in der Stadt tut gut und steigert die Lebensqualität. Wo früher Hecken aus Hainbuche, Liguster oder Wildgehölzen Struktur und Schutz boten, prägen heute in vielen Neubaugebieten starre Grenzlinien aus Stein und Beton das Bild.
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat klargestellt, dass Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) nicht grundsätzlich verpflichtet sind, vor der Vergabe von Aufträgen mehrere Vergleichsangebote einzuholen. Entscheidend ist vielmehr, ob die konkrete Maßnahme ordnungsgemäßer Verwaltung entspricht.
Der Erwerb von Wohneigentum sichert den Vermögensaufbau, ist eine gute Altersvorsorge und mindert die Wohnkostenbelastung. Doch mancherorts müssen Erwerber:innen 28 Jahre sparen, um sich Immobilieneigentum leisten zu können. Warum dauert das so lange?
Die Wohnkostenbelastung von für Mieter:innen und Eigentümer:innen unterscheiden sich über den gesamten Lebensverlauf. Einige soziale Gruppen sind besonders belastet: Dazu gehören alleinlebende Mieter:innen, Menschen mit Migrationshintergrund und Mieter:innen mit niedrigen Einkommen. Auch wo man lebt, spielt eine Rolle.