Das neue Jahr wird spannend. In den USA und auch in Deutschland starten neue Regierungen. Und wie zu jedem Jahreswechsel treten mit dem Beginn des Jahres 2025 neue Gesetze, Verordnungen und Regeln in Kraft. Hier finden Sie die wichtigsten Änderungen für Mieter und Immobilieneigentümer.
Die Grundsteuer wird ab dem 1. Januar 2025 nach neuen Regeln erhoben. Die Berechnung der Grundsteuer erfolgt nach dem Bundesmodell, einige Bundesländer haben eigene Berechnungskriterien entwickelt. Maßgeblich für die Berechnung ist der Wert des Grundstücks.
Für den Betrieb von Kaminöfen gelten ab 2025 strengere Anforderungen. Viele Kaminöfen erfüllen die strengeren Vorgaben bereits, da es lange Übergangfristen gab. Betroffen sind Kamine, Öfen und Kaminöfen, die bis zum 21. März 2010 in Betrieb genommen wurden.
Die meisten Steuerzahler zahlen 2025 weniger Steuern, aber mehr Abgaben als 2024: Die Bundesregierung hat sich auf einen Ausgleich der kalten Progression und eine Erhöhung des Kindergeldes geeinigt. Das Bürgergeld bleibt unverändert. Der gesetzliche Mindestlohn steigt auf 12,82 Euro brutto pro Stunde. Die monatliche Verdienstgrenze für Minijobs steigt auf 556 Euro. Das Wohngeld steigt um durchschnittlich 15 Prozent.
Die elektronische Patientenakte (ePA) wird Anfang 2025 für alle gesetzlich Versicherten eingeführt.
Für Altkleider gelten EU-weit neue Regeln. Alte Textilien, Bettwäsche, Handtücher und andere Textilien müssen im Altkleidercontainer entsorgt werden.
Der CO2-Preis steigt ab Januar 2025 von 45 auf 55 Euro pro Tonne. Das wirkt sich auf die Preise von Benzin, Diesel, Erdgas und Heizöl aus.
Das Deutschlandticket kostet ab Januar 58 statt bisher 49 Euro im Monat. Es gilt weiterhin bundesweit im gesamten öffentlichen Personennahverkehr.
Für Smartphones, Tablets und andere Geräte wird der USB-C-Ladestandard ab 2025 verbindlich. Für Laptops gilt das einheitliche Ladekabel erst ab 2026.
Der Wohnungsbestand in Deutschland ist auf einen Tiefststand zusammengeschrumpft. Wohnungssuchende haben es aktuell schwer. Das klassische Angebot geht zurück, die Mieten steigen und die Konditionen werden über immer mehr befristete Mietverträge härter. Abhilfe kann in den Metropolen nur ein größeres Angebot schaffen.
Schon seit dem 1. Dezember 2021 müssen alle neu installierten Messgeräte für Heizung und Warmwasser fernablesbar sein. Eine Ausnahme gilt nur für den Austausch einzelner Geräte, beispielsweise nach einem Defekt. Die fernablesbaren Geräte müssen interoperabel und Smart-Meter-Gateway-fähig sein sowie die Datenschutzstandards erfüllen. „Sofern bereits in früherer Zeit fernablesbare Zähler installiert wurden, welche diese Bedingungen noch nicht erfüllen, besteht allerdings noch kein dringender Handlungsbedarf: Diese Geräte müssen erst bis zum 31. Dezember 2031 ersetzt werden“, erklärt Erik Uwe Amaya, Verbandsdirektor von Haus & Grund Rheinland Westfalen. Vermieter, die ihre alten Messgeräte ersetzen lassen, trifft eine weitere Pflicht: „Seit dem 1. Januar 2022 gilt: Sobald in einer Mietwohnung fernablesbare Messeinrichtungen vorhanden sind, muss der Vermieter seinen Mietern einmal im Monat eine sogenannte Unterjährige Verbrauchsinformation (UVI) zur Verfügung stellen“, erläutert Amaya. Der Volljurist ergänzt: „Die Information darf per Post, per E-Mail oder auch über eine App bereitgestellt werden. Sofern die Mieter die Information in einer App einsehen oder online herunterladen sollen, müssen sie monatlich informiert werden, wenn die Informationen bereitstehen – zum Beispiel durch eine E-Mail.“ Enthalten muss die UVI den Verbrauch im letzten Monat in Kilowattstunden, einen Vergleich mit dem Vormonat und dem Vorjahresmonat sowie einen Vergleich mit dem Verbrauch eines normierten Durchschnittsnutzers. Eine Umfrage des VDIV Deutschland mit über 300 teilnehmenden Immobilienverwaltungen zeigt: Erst 58 Prozent der Wohnungseigentümergemeinschaften und 61 Prozent der Mietobjekte verfügten im Jahr 2025 über die vorgeschriebene Technik. 43 Prozent der Verwaltungen stellten durch die UVI eine erhöhte Transparenz für Eigentümer und Mieter fest, aber nur elf Prozent berichteten von einer tatsächlichen Verbesserung der Energieeffizienz.
Nicht erst der Krieg im Nahen Osten macht nochmals deutlich: Das Thema Energie bleibt brisant – für alle Bürger, aber ganz besonders für Immobilieneigentümer, die maßgeblich mit darüber entscheiden, wie die Energiewende im Gebäudesektor gelingen kann.
Auch beim Wohnen gilt manchmal „Weniger ist mehr“. Dieser Leitsatz des Minimalismus wurde bekannt durch den Architekten Mies van der Rohe in den 1960er Jahren. Der scheinbare Widerspruch dieser Aussage ist immer noch sehr aktuell, besonders wenn es um übermäßige Regulierungen und Bürokratie geht.
In den Metropolen wird der Preisdruck auf Immobilien weiter zunehmen. Der Neubau bleibt dort die dringlichste Aufgabe. In allen wirtschaftsstarken Regionen werden die Immobilienpreise bis 2035 weiter steigen – in strukturschwachen Kreisen sinken sie hingegen. Das zeigt eine neue Prognose des Instituts der deutschen Wirtschaft (IW).
Wohneigentum ist eine bewährte Form des Vermögensaufbaus und der Altersvorsorge. Die Rahmenbedingungen für den Immobilienerwerb haben sich zuletzt deutlich verbessert. Ausschlaggebend dafür ist unter anderem die Entwicklung der Leitzinssätze.
Das Bedürfnis nach Unabhängigkeit und Sicherheit wächst in Zeiten hybrider Bedrohungen. Notstromlösungen in Form von Balkonkraftwerken und PV-Anlagen auf dem Dach gewinnen an Bedeutung und können bei Stromausfall die Versorgung für eine gewisse Zeit sichern.
Nach diesem ausgeprägten Winter rückt das Thema Gebäudesanierung wieder mehr in den Fokus. Für Eigentümer, die in neue Fenster, Türen oder Fassaden investieren wollen, stehen staatlichen Fördermittel zur Verfügung.
Viele Eigenheimnutzer:innen zögern noch und können sich derzeit nur schwer entscheiden, welcher Heiztechnik sie den Vorrang geben sollen. Dabei ist eigentlich klar: Die Technologie der Wärmepumpe überzeugt, aber die Haltung der Bundesregierung ist noch unklar.