So lebt, wohnt und arbeitet der „Durchschnittsmensch“ in Deutschland
Zahlen/ Preise/ Indizes
Wer will schon zur Gruppe der 0815-Menschen gehören? Jeder Mensch ist doch einzigartig. Andererseits helfen Durchschnittswerte dabei, die eigene Position einzuschätzen.
Das Statistische Bundesamt hat eine neue Sonderseite zum „Durchschnittsmenschen“ eröffnet: www.destatis.de/durchschnittsmensch. Das Datenangebot umfasst viele verschiedene Lebensbereiche.
Angenommen, ein Mensch stünde für alle 83,6 Millionen Menschen, die in Deutschland leben: Dann wäre der Durchschnittsmensch 44,9 Jahre alt (Stichtag: Ende 2024). Die Durchschnittsfrau wäre mit 46,2 Jahren gut zweieinhalb Jahre älter als der Durchschnittsmann (43,5 Jahre). Das höhere Durchschnittsalter der Frauen hängt mit ihrer höheren Lebenserwartung zusammen.
Laut Mikrozensus 2024 hat die Familie des Durchschnittsmenschen 3,4 Mitglieder. Als Familien zählen hier alle Eltern-Kind-Konstellationen, die in einem Haushalt leben. Betrachtet man sämtliche Haushaltsformen vom Einpersonenhaushalt bis zur Großfamilie, dann lebt der Durchschnittsmensch mit einer weiteren Person zusammen. Die Durchschnittswohnung hat eine Wohnfläche von 94,4 Quadratmetern und kostet 7,28 Euro Nettokaltmiete pro Quadratmeter.
Im Durchschnitt verdienten Vollzeitbeschäftigte 4.634 Euro brutto pro Monat. Frauen in Vollzeit verdienten mit 4.214 Euro brutto deutlich weniger als Männer in Vollzeit mit 4.830 Euro.
Eine neue IW-Studie zeigt: Das Medianvermögen aller deutschen Haushalte betrug im Jahr 2023 103.100 Euro. Das heißt, dass die eine Hälfte der Haushalte mehr und die andere Hälfte weniger Vermögen hatte. Zu den zehn Prozent der Haushalte mit dem höchsten Vermögen gehörte, wer mehr als 777.200 Euro besaß. Wie viel Vermögen jemand besitzt, hängt stark vom Alter ab. In der Altersgruppe der 55- bis 64-Jährigen lag der Median mit 241.100 Euro am höchsten. Ein wesentlicher Grund dafür ist, dass der Vermögensaufbau lange dauert – häufig ein ganzes Arbeitsleben. Dabei spielt das Eigenheim eine große Rolle.
Die Anforderungen an die Architektur von heute sind hoch. Technisch ist fast alles möglich – doch was ist mit Blick auf die Zukunft auch sinn voll? Die moderne Architektur bietet mit neuen Technologien zahlreiche Chancen für Wohnen und Leben.
Die Unsicherheit bei Fragen zur der Wärmewende bremst Hauseigentü mer bei der Umsetzung aus. Die größten Hemmnisse betreffen finanzi elle Belange sowie die Unklarheit der politischen Vorgaben und bei den Förderbedingungen.
Steigende Strompreise belasten viele Haushalte. Für Eigentümer mit Wärmepumpe kann sich jetzt jedoch eine neue Möglichkeit zum Sparen lohnen: Seit Anfang 2025 müssen alle Stromanbieter variable Stromtarife anbieten. Dabei richtet sich der Preis nach den aktuellen Börsenstrompreisen – und die schwanken im Tagesverlauf.
Wer derzeit eine Wohnung sucht, spürt die Lage unmittelbar: Der Wohnraum in Deutschland reicht längst nicht mehr aus. Die aktuellen Zahlen zu den Baufertigstellungen sind alarmierend, und auch die Ein schätzungen von Instituten, Verbänden und Branchenvertretern fallen entsprechend drastisch aus.
Die Aktivität am Immobilienmarkt hat ein neues Hoch erreicht. Gleich zeitig entwickelt sich die Preisdynamik uneinheitlich, während sich die Vermarktungszeiten weiter verlängern.
Reisen Sie in diesem Jahr durch München? Dann versäumen Sie die Ausstellung Suburbia nicht. Sie bietet einen Blick auf das Wohnen im Einfamilienhaus, das ein Traum von vielen ist, aber auch Kritik auf sich zieht. Die Ausstellung dauert noch bis zum 18. Oktober 2026.
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat sich mit einer zentralen Frage des Wohnungseigentumsrechts befasst: Wer ist für die Durchführung von Balkonsanierungen zuständig, wenn die Teilungserklärung die Instandhaltungspflicht den einzelnen Wohnungseigentümern zuweist?
Ob grüne Fassaden, Vorgärten oder Grundstücksgrenzen – lebendiges Grün in der Stadt tut gut und steigert die Lebensqualität. Wo früher Hecken aus Hainbuche, Liguster oder Wildgehölzen Struktur und Schutz boten, prägen heute in vielen Neubaugebieten starre Grenzlinien aus Stein und Beton das Bild.
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat klargestellt, dass Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) nicht grundsätzlich verpflichtet sind, vor der Vergabe von Aufträgen mehrere Vergleichsangebote einzuholen. Entscheidend ist vielmehr, ob die konkrete Maßnahme ordnungsgemäßer Verwaltung entspricht.