Die Lebensbedingungen und damit die Anforderungen an Wohnungen ändern sich. Die Antwort darauf sind neue Wohnformen. Verschiedene Konzepte, die über traditionelle Wohnmodelle hinausgehen, zeichnen sich durch Gemeinschaft, Individualität oder Nachhaltigkeit aus. Eine dieser neuen Wohnformen ist das sogenannte Micro-Living.
Beim ersten New Living Expert Circle in München zeigte sich, warum Investitionen in Micro-Living zukunftsträchtig sind und was es zu beachten gibt. Dort diskutierten Expert:innen über die Potenziale von Micro-Living- und New-Living-Projekten. Aus der Zusammenarbeit zwischen Prof. Dr. Thomas Beyerle (Fakultät BWL) und der BelForm GmbH & Co. KG, die als Experten für die Bereiche Mikro-Apartments, Co-Living, Serviced Apartments und temporäres Wohnen gelten, entstand eine fundierte Analyse.
Investitionen in Micro-Living, also in kleine Apartments und kompakte Wohneinheiten mit einer Größe von 18 bis 35 Quadratmetern, erweisen sich vor allem in Krisenzeiten als nachhaltig und krisenfest. Micro-Living ist keine kurzfristige Modeerscheinung, sondern eine Antwort auf die Veränderungen unserer Zeit. Veränderte Nutzerbedürfnisse, Versingelung und die Multi-Mobilität vieler Menschen machen diese flexible Wohnform zu einer Brücke zum traditionellen Wohnungsmarkt.
Eine zentrale Strategie zur Schaffung neuer Micro-Living-Einheiten ist die Umnutzung bestehender Gebäude. Während die Preise für Büros in A-Lagen in A-Städten weiter steigen, fallen sie gleichzeitig in B- und C-Lagen, was sich in der steigenden Leerstandsquote verdeutlicht. Hotels, Büros und Kaufhäuser stehen leer, während der Wohnraummangel in größeren Städten zunimmt und die Nachfrage nach kleinen, flexiblen und kompakten Wohneinheiten steigt. Durch Konversionen können leerstehende Gewerbeimmobilien in Mikro-Apartments, Serviced Apartments, Coliving- oder Senior-Living-Einheiten umgewandelt und revitalisiert werden.
„Konversionsprojekte ermöglichen zeitgemäßes Wohnen in Bestandsgebäuden und sind ein wichtiger Schlüssel für nachhaltige Stadtentwicklung“, erläutert Prof. Dr. Thomas Beyerle von der Fakultät für Betriebswirtschaftslehre mit Schwerpunkt Bau und Immobilien.
Die Anforderungen an die Architektur von heute sind hoch. Technisch ist fast alles möglich – doch was ist mit Blick auf die Zukunft auch sinn voll? Die moderne Architektur bietet mit neuen Technologien zahlreiche Chancen für Wohnen und Leben.
Die Unsicherheit bei Fragen zur der Wärmewende bremst Hauseigentü mer bei der Umsetzung aus. Die größten Hemmnisse betreffen finanzi elle Belange sowie die Unklarheit der politischen Vorgaben und bei den Förderbedingungen.
Steigende Strompreise belasten viele Haushalte. Für Eigentümer mit Wärmepumpe kann sich jetzt jedoch eine neue Möglichkeit zum Sparen lohnen: Seit Anfang 2025 müssen alle Stromanbieter variable Stromtarife anbieten. Dabei richtet sich der Preis nach den aktuellen Börsenstrompreisen – und die schwanken im Tagesverlauf.
Wer derzeit eine Wohnung sucht, spürt die Lage unmittelbar: Der Wohnraum in Deutschland reicht längst nicht mehr aus. Die aktuellen Zahlen zu den Baufertigstellungen sind alarmierend, und auch die Ein schätzungen von Instituten, Verbänden und Branchenvertretern fallen entsprechend drastisch aus.
Die Aktivität am Immobilienmarkt hat ein neues Hoch erreicht. Gleich zeitig entwickelt sich die Preisdynamik uneinheitlich, während sich die Vermarktungszeiten weiter verlängern.
Reisen Sie in diesem Jahr durch München? Dann versäumen Sie die Ausstellung Suburbia nicht. Sie bietet einen Blick auf das Wohnen im Einfamilienhaus, das ein Traum von vielen ist, aber auch Kritik auf sich zieht. Die Ausstellung dauert noch bis zum 18. Oktober 2026.
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat sich mit einer zentralen Frage des Wohnungseigentumsrechts befasst: Wer ist für die Durchführung von Balkonsanierungen zuständig, wenn die Teilungserklärung die Instandhaltungspflicht den einzelnen Wohnungseigentümern zuweist?
Ob grüne Fassaden, Vorgärten oder Grundstücksgrenzen – lebendiges Grün in der Stadt tut gut und steigert die Lebensqualität. Wo früher Hecken aus Hainbuche, Liguster oder Wildgehölzen Struktur und Schutz boten, prägen heute in vielen Neubaugebieten starre Grenzlinien aus Stein und Beton das Bild.
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat klargestellt, dass Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) nicht grundsätzlich verpflichtet sind, vor der Vergabe von Aufträgen mehrere Vergleichsangebote einzuholen. Entscheidend ist vielmehr, ob die konkrete Maßnahme ordnungsgemäßer Verwaltung entspricht.