Der eigene Garten ermöglicht es, sich den einen oder anderen Traum zu erfüllen. Ein eigener Pool ist ein riesiges Vergnügen – nicht nur für Kinder. Welche Rechte und Pflichten Mieter und Eigentümer haben, lesen Sie hier.
Einen fest installierten Pool im eigenen Garten zu realisieren, kann aufwendig sein. Wer großen Aufwand vermeiden möchte, sollte sich für einen Aufstellpool entscheiden. Ob dafür eine Baugenehmigung notwendig ist, legen die jeweiligen Landesbauordnungen fest. In den meisten Bundesländern sind Pools mit einem Fassungsvermögen von bis zu 100 Kubikmetern ohne besonderes Verfahren erlaubt. „Trotzdem empfiehlt es sich, vor der Anschaffung bei der örtlichen Baubehörde nachzufragen“, rät Sabine Brandl, Juristin der ERGO Rechtsschutz Leistungs-GmbH.
Die Abstandsregelungen zum Nachbargrundstück, die in der Landesbauordnung festgelegt sind, müssen eingehalten werden. Der Bebauungsplan der Gemeinde kann vorschreiben, dass bestimmte Flächen nicht bebaut werden dürfen. In der Nähe denkmalgeschützter Bauten kann zudem eine Genehmigung des Denkmalschutzamts erforderlich sein.
Mieter müssen sowohl vor dem Einbau eines Einbaupools als auch vor der Aufstellung eines großen Aufstellpools die Zustimmung des Vermieters einholen. Bei Mehrfamilienhäusern darf die Nutzung des Gartens durch die anderen Mieter nicht beeinträchtigt werden. Mitglieder einer Eigentümergemeinschaft benötigen für bauliche Veränderungen am Gemeinschaftseigentum einen Beschluss der Eigentümerversammlung. Das gilt auch für Flächen mit Sondernutzungsrecht, etwa in einer Reihenhausanlage.
Von einem Pool im Garten darf keine Gefahr für andere ausgehen. Ein mit Wasser gefüllter Pool sollte bei Nichtbenutzung mit einer Abdeckung gesichert sein, um Verletzungen und Schadenersatzansprüchen vorzubeugen. Der Pool kann auch für fremde Kinder aus der Nachbarschaft eine große Versuchung darstellen. Achtung: Hier drohen Haftungsrisiken! Geltende Ruhezeiten sind beim Planschen ebenfalls zu beachten.
Das Poolwasser muss richtig entsorgt werden. Um sicherzugehen, sollten Poolbesitzer vor der Entsorgung die Bestimmungen der Gemeinde prüfen.
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