Mietpreisbremse: Wichtiges Instrument oder Bremse des Wohnungsbaus?
Wohnungswirtschaft
In Deutschland fehlen Wohnungen. Die hohen Mieten in Großstädten sind deshalb bis weit in die Mittelschicht hinein eine große Belastung geworden. Die jetzt verlängerte Mietpreisbremse soll verhindern, dass Mieter übermäßig belastet werden. Leider bremst sie auch den Wohnungsbau, der das Problem grundsätzlich lösen könnte.
Die Mietpreisbremse wurde im Jahr 2015 erstmals in Regionen mit angespanntem Wohnungsmarkt eingeführt. Danach darf der Mietpreis bei einer Neuvermietung nur maximal zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen. Am 26. Juni 2025 hat der Deutsche Bundestag nun die Verlängerung der Mietpreisbremse bis 2029 beschlossen.
Die Begründung: Die Bundesregierung benötigt Zeit, um bessere Rahmenbedingungen für den Wohnungsbau zu schaffen – etwa durch den „Bauturbo“. Denn steigende Mieten werden nur durch mehr bezahlbare Wohnungen abzuwenden sein. „Alle Studien zeigen, dass übermäßige Regulierung zu weniger Angebot führt, weil sich Vermieter vom Markt zurückziehen“, argumentiert die CDU/CSU-Bundestagsfraktion.
Die Meinung der Fachleute und in der Öffentlichkeit über die Mietpreisbremse reicht von „Die Mietpreisbremse ist ein schlechter Witz“ bis hin zu Aussagen „Vom Glück der Mietpreisbremse“.
Das Institut der deutschen Wirtschaft (IW) schreibt: „Bis zu 40.000 Wohnungen pro Jahr könnten zusätzlich unter die Preisbremse fallen. (...) Der Wohnungsbau wird dadurch eher erschwert. Die Wohnungskrise spitzt sich weiter zu. (...) Mietpreisregulierungen wie die Mietpreisbremse führen mittelfristig zu weniger Angebot, sinkender Investitionsbereitschaft und abnehmender Wohnungsqualität.“
Der Zentrale Immobilien Ausschusses ZIA schreibt: „Die anhaltend rückläufigen Baugenehmigungszahlen sowie der Einbruch bei den Baufertigstellungen im Jahr 2024 machen deutlich, dass Deutschland dringend auf verlässliche und investitionsfreundliche Rahmenbedingungen angewiesen ist. Nur so kann dringend benötigter Wohnraum entstehen und langfristig für Entspannung auf den Wohnungsmärkten gesorgt werden.“
Die Anforderungen an die Architektur von heute sind hoch. Technisch ist fast alles möglich – doch was ist mit Blick auf die Zukunft auch sinn voll? Die moderne Architektur bietet mit neuen Technologien zahlreiche Chancen für Wohnen und Leben.
Die Unsicherheit bei Fragen zur der Wärmewende bremst Hauseigentü mer bei der Umsetzung aus. Die größten Hemmnisse betreffen finanzi elle Belange sowie die Unklarheit der politischen Vorgaben und bei den Förderbedingungen.
Steigende Strompreise belasten viele Haushalte. Für Eigentümer mit Wärmepumpe kann sich jetzt jedoch eine neue Möglichkeit zum Sparen lohnen: Seit Anfang 2025 müssen alle Stromanbieter variable Stromtarife anbieten. Dabei richtet sich der Preis nach den aktuellen Börsenstrompreisen – und die schwanken im Tagesverlauf.
Wer derzeit eine Wohnung sucht, spürt die Lage unmittelbar: Der Wohnraum in Deutschland reicht längst nicht mehr aus. Die aktuellen Zahlen zu den Baufertigstellungen sind alarmierend, und auch die Ein schätzungen von Instituten, Verbänden und Branchenvertretern fallen entsprechend drastisch aus.
Die Aktivität am Immobilienmarkt hat ein neues Hoch erreicht. Gleich zeitig entwickelt sich die Preisdynamik uneinheitlich, während sich die Vermarktungszeiten weiter verlängern.
Reisen Sie in diesem Jahr durch München? Dann versäumen Sie die Ausstellung Suburbia nicht. Sie bietet einen Blick auf das Wohnen im Einfamilienhaus, das ein Traum von vielen ist, aber auch Kritik auf sich zieht. Die Ausstellung dauert noch bis zum 18. Oktober 2026.
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat sich mit einer zentralen Frage des Wohnungseigentumsrechts befasst: Wer ist für die Durchführung von Balkonsanierungen zuständig, wenn die Teilungserklärung die Instandhaltungspflicht den einzelnen Wohnungseigentümern zuweist?
Ob grüne Fassaden, Vorgärten oder Grundstücksgrenzen – lebendiges Grün in der Stadt tut gut und steigert die Lebensqualität. Wo früher Hecken aus Hainbuche, Liguster oder Wildgehölzen Struktur und Schutz boten, prägen heute in vielen Neubaugebieten starre Grenzlinien aus Stein und Beton das Bild.
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat klargestellt, dass Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) nicht grundsätzlich verpflichtet sind, vor der Vergabe von Aufträgen mehrere Vergleichsangebote einzuholen. Entscheidend ist vielmehr, ob die konkrete Maßnahme ordnungsgemäßer Verwaltung entspricht.