Die Stimmung auf dem Immobilienmarkt schwankt zwischen Zweckoptimismus und vorsichtiger Vorfreude. ImmoScout24 meldet: „Die Kauflust kehrt zurück“. Was das bedeutet, zeigt die „Analyse der asymmetrischen Preisentwicklungen auf dem Wohnimmobilienmarkt“.
Die Stimmung auf dem Immobilienmarkt schwankt zwischen Zweckoptimismus und vorsichtiger Vorfreude. ImmoScout24 meldet: „Die Kauflust kehrt zurück“. Was das bedeutet, zeigt die „Analyse der asymmetrischen Preisentwicklungen auf dem Wohnimmobilienmarkt“.
Die Stimmung auf dem Immobilienmarkt schwankt zwischen Zweckoptimismus und vorsichtiger Vorfreude. ImmoScout24 meldet: „Die Kauflust kehrt zurück“. Was das bedeutet, zeigt die „Analyse der asymmetrischen Preisentwicklungen auf dem Wohnimmobilienmarkt“.
Die Abwärtsentwicklung der Immobilienprei-se hatte sich seit 2023 beschle-nigt und auf immer mehr Regionen ausgeweitet. In rund 96 Pro-zent aller Re-gionen waren Ei-gentumswohnungen im Bestand real günstiger als im Vorjahr. Dabei waren die sieben größten Metropolen stärker be-troffen als an-dere Großstädte, Mittelstädte und Landkreise. Nur in 16 Regionen sind die Preise real gestiegen. Im Durchschnitt aller Regionen sanken die Preise im Jahr 2023 gegenüber 2022 um 10,1 Prozent.
Der Europace Hauspreis-Index registriert im März 2024 einen Wendepunkt mit steigenden Immobilienpreisen in allen Segmenten. Der Gesamtindex stieg um 0,60 Prozent. Für Eigentumswohnungen wurde ein Anstieg von 0,79 Prozent verzeichnet. Auch die Preise für Einfamilienhäuser aus dem Bestand sind im Vergleich zum Vormonat um 0,4 Prozent gestiegen.
Die steigende Nachfrage seit Anfang 2024 und das anhaltend niedrige Zinsniveau haben zu dieser Entwicklung beigetragen und könnten der Beginn einer Trendwende sein. „Im Vergleich zum Vorjahr ist das Interesse am Eigentumserwerb erheblich gestiegen – in den Metropolen sogar um 49 Prozent“, sagt Dr. Gesa Crockford, Geschäftsführerin von ImmoScout24. Im Jahr 2021 hatte die Kaufnachfrage ihren Höhepunkt erreicht, bevor sie 2022 deutlich abflachte.
Nach einer Studie des Instituts der deutschen Wirtschaft repräsentieren die Städte München und Chemnitz bei der Analyse asymmetrischer Preisentwicklungen das breite Spektrum großstädtischer Immobilienmarktentwicklungen. Insgesamt zeigen sich deutliche Unterschiede für die Gesamtgruppe der 70 untersuchten Städte, deren städtische Wohnungsmärkte strukturell sehr unterschiedliche Preisentwicklungen aufweisen.
Fazit: Wer jetzt über den Kauf oder Verkauf einer Immobilie nachdenkt, sollte unbedingt die regionalen Besonderheiten berücksichtigen und die Expertise von Immobilienspezialisten in Anspruch nehmen.
Die Anforderungen an die Architektur von heute sind hoch. Technisch ist fast alles möglich – doch was ist mit Blick auf die Zukunft auch sinn voll? Die moderne Architektur bietet mit neuen Technologien zahlreiche Chancen für Wohnen und Leben.
Die Unsicherheit bei Fragen zur der Wärmewende bremst Hauseigentü mer bei der Umsetzung aus. Die größten Hemmnisse betreffen finanzi elle Belange sowie die Unklarheit der politischen Vorgaben und bei den Förderbedingungen.
Steigende Strompreise belasten viele Haushalte. Für Eigentümer mit Wärmepumpe kann sich jetzt jedoch eine neue Möglichkeit zum Sparen lohnen: Seit Anfang 2025 müssen alle Stromanbieter variable Stromtarife anbieten. Dabei richtet sich der Preis nach den aktuellen Börsenstrompreisen – und die schwanken im Tagesverlauf.
Wer derzeit eine Wohnung sucht, spürt die Lage unmittelbar: Der Wohnraum in Deutschland reicht längst nicht mehr aus. Die aktuellen Zahlen zu den Baufertigstellungen sind alarmierend, und auch die Ein schätzungen von Instituten, Verbänden und Branchenvertretern fallen entsprechend drastisch aus.
Die Aktivität am Immobilienmarkt hat ein neues Hoch erreicht. Gleich zeitig entwickelt sich die Preisdynamik uneinheitlich, während sich die Vermarktungszeiten weiter verlängern.
Reisen Sie in diesem Jahr durch München? Dann versäumen Sie die Ausstellung Suburbia nicht. Sie bietet einen Blick auf das Wohnen im Einfamilienhaus, das ein Traum von vielen ist, aber auch Kritik auf sich zieht. Die Ausstellung dauert noch bis zum 18. Oktober 2026.
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat sich mit einer zentralen Frage des Wohnungseigentumsrechts befasst: Wer ist für die Durchführung von Balkonsanierungen zuständig, wenn die Teilungserklärung die Instandhaltungspflicht den einzelnen Wohnungseigentümern zuweist?
Ob grüne Fassaden, Vorgärten oder Grundstücksgrenzen – lebendiges Grün in der Stadt tut gut und steigert die Lebensqualität. Wo früher Hecken aus Hainbuche, Liguster oder Wildgehölzen Struktur und Schutz boten, prägen heute in vielen Neubaugebieten starre Grenzlinien aus Stein und Beton das Bild.
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat klargestellt, dass Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) nicht grundsätzlich verpflichtet sind, vor der Vergabe von Aufträgen mehrere Vergleichsangebote einzuholen. Entscheidend ist vielmehr, ob die konkrete Maßnahme ordnungsgemäßer Verwaltung entspricht.