Urteil zur Grundsteuer: Aussetzung der Vollziehung
Recht / Gesetz
Die Diskussion um die Reform der Grundsteuer scheint kein Ende zu nehmen. In Berlin, Rheinland-Pfalz und Nordrhein-Westfalen unterstützen Haus & Grund Deutschland und der Bund der Steuerzahler (BdSt) Klagen vor den Finanzgerichten. Nun liegt ein erstes Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vor.
Die Diskussion um die Reform der Grundsteuer scheint kein Ende zu nehmen. In Berlin, Rheinland-Pfalz und Nordrhein-Westfalen unterstützen Haus & Grund Deutschland und der Bund der Steuerzahler (BdSt) Klagen vor den Finanzgerichten. Nun liegt ein erstes Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vor.
Das Bundesverfassungsgericht hatte 2018 die alte Rechtslage zur Bewertung von Grundstücken für verfassungswidrig erklärt. Das Grundsteuer- und Bewertungsrecht musste durch das Grundsteuerreformgesetz neu geregelt werden. Jedes Bundesland hatte die Wahl, die Grundsteuer nach dem Bundesmodell oder nach einem eigenen Bewertungsmodell zu berechnen.
Innerhalb von nur zwei Tagen sind jetzt zwei wichtige Urteile zum Thema Grundsteuer ergangen. Das Finanzgericht Baden-Württemberg hat zwei Klagen gegen das so genannte Bodenwertmodell in Baden-Württemberg abgewiesen. Nach dem Bodenwertmodell zählt nur die Fläche mit den neuen Bodenrichtwerten, nicht aber, was darauf steht. Ab dem 1. Januar 2025 könnte für große Mietshäuser oder Villen die gleiche Grundsteuer fällig werden wie für kleine Einfamilienhäuser. Das Gericht erklärte es für zulässig, dass die Grundsteuer nur den Grund und Boden belastet, nicht aber die darauf stehenden Gebäude.
Zwei Tage später befasste sich der BFH ebenfalls mit der Grundsteuer, allerdings – anders als in Baden-Württemberg – mit der Feststellung der Grundbesitzwerte nach dem sogenannten Bundesmodell. Der BFH entschied am 27.05.2024 in zwei Verfahren, dass Steuerpflichtige im Einzelfall unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit haben müssen, einen niedrigeren Wert ihres Grundstücks als den festgestellten Grundbesitzwert nachzuweisen. Dem Gesetzgeber stehe ein weiter Pauschalierungsspielraum zu. Allerdings könne das Übermaßverbot verletzt sein, wenn sich der festgestellte Grundbesitzwert als erheblich überhöht erweise. Dies setzt voraus, dass der festgestellte Wert den nachgewiesenen niedrigeren Wert um 40 Prozent oder mehr übersteigt.
Über die Verfassungsmäßigkeit des neuen Bewertungsrechts hat der BFH nicht entschieden. Eine endgültige Entscheidung wird voraussichtlich erst vor dem Bundesverfassungsgericht fallen.
Der Wohnungsbestand in Deutschland ist auf einen Tiefststand zusammengeschrumpft. Wohnungssuchende haben es aktuell schwer. Das klassische Angebot geht zurück, die Preise steigen und die Konditionen werden über immer mehr befristete Verträge oder möblierte Angebote härter.
Die Generation der Millennials muss heute doppelt so lange sparen wie die Generation der Babyboomer damals, um ein eigenes Haus oder eine Wohnung zu erwerben. Ursachen dafür sind der massiv gestiegene Eigenkapitalbedarf und die deutlichen Erhöhungen bei den Grunderwerbsteuern.
Die Grundsteuer nach neuem Recht wurde erstmals ab dem 1. Januar 2025 erhoben. Zuvor mussten alle Grundstücke in Deutschland neu bewertet werden, was mit großem Aufwand und unter direkter Beteiligung aller Immobilieneigentümer geschah. Die Art der Umsetzung rief heftige Kontroversen hervor. Jetzt liegt das Urteil des Bundesfinanzhofs vor.
Die Kaufpreise für Immobilien steigen langsam wieder – teilweise sogar stärker als die Mieten. Ist der beste Zeitpunkt für den Immobilienkauf jetzt schon wieder vorbei? Nein, sagt eine Auswertung von Stiftung Warentest. Es gibt enorme Unterschiede, aber noch genug Chancen.
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Im neuen Jahr gibt es wieder viele neue Regeln zu beachten. Die Umsetzung der EU-Gebäuderichtlinie (EPBD) bringt Veränderungen mit sich, das Gebäudeenergiegesetz (GEG) wird verschärft und an Wärmepumpen werden höhere Anforderungen gestellt. Die Neuerungen im Einzelnen: