Urteil zur Grundsteuer: Aussetzung der Vollziehung
Recht / Gesetz
Die Diskussion um die Reform der Grundsteuer scheint kein Ende zu nehmen. In Berlin, Rheinland-Pfalz und Nordrhein-Westfalen unterstützen Haus & Grund Deutschland und der Bund der Steuerzahler (BdSt) Klagen vor den Finanzgerichten. Nun liegt ein erstes Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vor.
Die Diskussion um die Reform der Grundsteuer scheint kein Ende zu nehmen. In Berlin, Rheinland-Pfalz und Nordrhein-Westfalen unterstützen Haus & Grund Deutschland und der Bund der Steuerzahler (BdSt) Klagen vor den Finanzgerichten. Nun liegt ein erstes Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vor.
Das Bundesverfassungsgericht hatte 2018 die alte Rechtslage zur Bewertung von Grundstücken für verfassungswidrig erklärt. Das Grundsteuer- und Bewertungsrecht musste durch das Grundsteuerreformgesetz neu geregelt werden. Jedes Bundesland hatte die Wahl, die Grundsteuer nach dem Bundesmodell oder nach einem eigenen Bewertungsmodell zu berechnen.
Innerhalb von nur zwei Tagen sind jetzt zwei wichtige Urteile zum Thema Grundsteuer ergangen. Das Finanzgericht Baden-Württemberg hat zwei Klagen gegen das so genannte Bodenwertmodell in Baden-Württemberg abgewiesen. Nach dem Bodenwertmodell zählt nur die Fläche mit den neuen Bodenrichtwerten, nicht aber, was darauf steht. Ab dem 1. Januar 2025 könnte für große Mietshäuser oder Villen die gleiche Grundsteuer fällig werden wie für kleine Einfamilienhäuser. Das Gericht erklärte es für zulässig, dass die Grundsteuer nur den Grund und Boden belastet, nicht aber die darauf stehenden Gebäude.
Zwei Tage später befasste sich der BFH ebenfalls mit der Grundsteuer, allerdings – anders als in Baden-Württemberg – mit der Feststellung der Grundbesitzwerte nach dem sogenannten Bundesmodell. Der BFH entschied am 27.05.2024 in zwei Verfahren, dass Steuerpflichtige im Einzelfall unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit haben müssen, einen niedrigeren Wert ihres Grundstücks als den festgestellten Grundbesitzwert nachzuweisen. Dem Gesetzgeber stehe ein weiter Pauschalierungsspielraum zu. Allerdings könne das Übermaßverbot verletzt sein, wenn sich der festgestellte Grundbesitzwert als erheblich überhöht erweise. Dies setzt voraus, dass der festgestellte Wert den nachgewiesenen niedrigeren Wert um 40 Prozent oder mehr übersteigt.
Über die Verfassungsmäßigkeit des neuen Bewertungsrechts hat der BFH nicht entschieden. Eine endgültige Entscheidung wird voraussichtlich erst vor dem Bundesverfassungsgericht fallen.
Der enorme Preisanstieg bei den Mieten hat sich abgeschwächt. Allerdings werden die Mieten nach Einschätzung des Analyseinstituts Empirica „solange steigen, bis sowohl die Herstellungskosten für Wohnungen stagnieren als auch die Kluft zwischen Neubaunachfrage und tatsächlichen Fertigstellungen geschlossen ist“.
Der Immobilienmarkt wirkt auf branchenfremde Beobachter derzeit wie ein schrill-bunter Gemüsemarkt in einem exotischen Land. Die Expertise eines Insiders kann bei wichtigen Entscheidungen weiterhelfen.
Wer will schon zur Gruppe der 0815-Menschen gehören? Jeder Mensch ist doch einzigartig. Andererseits helfen Durchschnittswerte dabei, die eigene Position einzuschätzen.
In Deutschland fehlen Wohnungen. Die hohen Mieten in Großstädten sind deshalb bis weit in die Mittelschicht hinein eine große Belastung geworden. Die jetzt verlängerte Mietpreisbremse soll verhindern, dass Mieter übermäßig belastet werden. Leider bremst sie auch den Wohnungsbau, der das Problem grundsätzlich lösen könnte.
Die Lebensbedingungen und damit die Anforderungen an Wohnungen ändern sich. Die Antwort darauf sind neue Wohnformen. Verschiedene Konzepte, die über traditionelle Wohnmodelle hinausgehen, zeichnen sich durch Gemeinschaft, Individualität oder Nachhaltigkeit aus. Eine dieser neuen Wohnformen ist das sogenannte Micro-Living.
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Vorausschauendes Planen kann sich auszahlen. Wer sich jetzt schon mit dem Thema befasst, hat mehr Zeit, die richtige Entscheidung zu treffen. Der Anteil von Wärmepumpen als primäre Heizung hat sich binnen zehn Jahren verdoppelt – das ist eine Überlegung wert.
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