Urteil zur Grundsteuer: Aussetzung der Vollziehung
Recht / Gesetz
Die Diskussion um die Reform der Grundsteuer scheint kein Ende zu nehmen. In Berlin, Rheinland-Pfalz und Nordrhein-Westfalen unterstützen Haus & Grund Deutschland und der Bund der Steuerzahler (BdSt) Klagen vor den Finanzgerichten. Nun liegt ein erstes Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vor.
Die Diskussion um die Reform der Grundsteuer scheint kein Ende zu nehmen. In Berlin, Rheinland-Pfalz und Nordrhein-Westfalen unterstützen Haus & Grund Deutschland und der Bund der Steuerzahler (BdSt) Klagen vor den Finanzgerichten. Nun liegt ein erstes Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vor.
Das Bundesverfassungsgericht hatte 2018 die alte Rechtslage zur Bewertung von Grundstücken für verfassungswidrig erklärt. Das Grundsteuer- und Bewertungsrecht musste durch das Grundsteuerreformgesetz neu geregelt werden. Jedes Bundesland hatte die Wahl, die Grundsteuer nach dem Bundesmodell oder nach einem eigenen Bewertungsmodell zu berechnen.
Innerhalb von nur zwei Tagen sind jetzt zwei wichtige Urteile zum Thema Grundsteuer ergangen. Das Finanzgericht Baden-Württemberg hat zwei Klagen gegen das so genannte Bodenwertmodell in Baden-Württemberg abgewiesen. Nach dem Bodenwertmodell zählt nur die Fläche mit den neuen Bodenrichtwerten, nicht aber, was darauf steht. Ab dem 1. Januar 2025 könnte für große Mietshäuser oder Villen die gleiche Grundsteuer fällig werden wie für kleine Einfamilienhäuser. Das Gericht erklärte es für zulässig, dass die Grundsteuer nur den Grund und Boden belastet, nicht aber die darauf stehenden Gebäude.
Zwei Tage später befasste sich der BFH ebenfalls mit der Grundsteuer, allerdings – anders als in Baden-Württemberg – mit der Feststellung der Grundbesitzwerte nach dem sogenannten Bundesmodell. Der BFH entschied am 27.05.2024 in zwei Verfahren, dass Steuerpflichtige im Einzelfall unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit haben müssen, einen niedrigeren Wert ihres Grundstücks als den festgestellten Grundbesitzwert nachzuweisen. Dem Gesetzgeber stehe ein weiter Pauschalierungsspielraum zu. Allerdings könne das Übermaßverbot verletzt sein, wenn sich der festgestellte Grundbesitzwert als erheblich überhöht erweise. Dies setzt voraus, dass der festgestellte Wert den nachgewiesenen niedrigeren Wert um 40 Prozent oder mehr übersteigt.
Über die Verfassungsmäßigkeit des neuen Bewertungsrechts hat der BFH nicht entschieden. Eine endgültige Entscheidung wird voraussichtlich erst vor dem Bundesverfassungsgericht fallen.
In den Metropolen wird der Preisdruck auf Immobilien weiter zunehmen. Der Neubau bleibt dort die dringlichste Aufgabe. In allen wirtschaftsstarken Regionen werden die Immobilienpreise bis 2035 weiter steigen – in strukturschwachen Kreisen sinken sie hingegen. Das zeigt eine neue Prognose des Instituts der deutschen Wirtschaft (IW).
Wohneigentum ist eine bewährte Form des Vermögensaufbaus und der Altersvorsorge. Die Rahmenbedingungen für den Immobilienerwerb haben sich zuletzt deutlich verbessert. Ausschlaggebend dafür ist unter anderem die Entwicklung der Leitzinssätze.
Das Bedürfnis nach Unabhängigkeit und Sicherheit wächst in Zeiten hybrider Bedrohungen. Notstromlösungen in Form von Balkonkraftwerken und PV-Anlagen auf dem Dach gewinnen an Bedeutung und können bei Stromausfall die Versorgung für eine gewisse Zeit sichern.
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