Wer für sich und die Familie ein Wohnhaus neu bauen lässt oder ein neu gebautes Haus kauft, setzt damit für Jahrzehnte ein Zeichen für die Zukunft und macht eine Aussage: So wollen wir wohnen.
In der Architektur lassen sich heute zwei große Strömungen ausmachen: Einerseits stehen traditionell inspirierte Architekturstile, andererseits Form- und Strukturauffassungen, die sich an der Moderne, dem International Style, dem Bauhaus oder dem neuen Bauen orientieren.
„In der öffentlichen Debatte artikuliert sich häufig Unbehagen bezüglich sogenannter moderner Architektur, die als kalt, unwirtlich, monoton, indifferent, lieblos und als Störung von Ortsidentität wahrgenommen wird“, erklärt Prof. Dr. Michael Heinrich von der Hochschule Coburg. Die architektonische Fachwelt orientiert sich häufig an der klassischen Moderne und verweist auf den sozial reformerischen Ansatz. Konservative Baustile werden dann schon mal als Kitsch, Kommerz oder bürgerliche Idylle bezeichnet.
Beide Strömungen machen den öffentlichen Raum und die Baukultur zur Projektionsfläche politisch-ideologischer Vorstellungen. Das ist nicht neu. Extreme Gegensätze liegen momentan im Trend.
Prof. Heinrich gehört zum Leitungsteam des Instituts Mensch & Ästhetik an der Hochschule Coburg und beschäftigt sich mit den ästhetisch-emotionalen Kriterien und Bedürfnissen, nach denen Menschen ihre Umgebung bewerten: Die gebaute Umwelt soll sich gut anfühlen, Wohlbefinden und Resilienz stärken. Heinrich plädiert dafür, Wissen aus verschiedenen Disziplinen zu integrieren und die physischen, psychischen und sozialen Bedürfnisse der Menschen ernst zu nehmen.
Ökonomische Anforderungen der Investorinnen und Investoren, gesetzliche Rahmenbedingungen, steigende Komfortansprüche, Bau-, Material- und Planungstechniken sowie unterschiedliche ästhetische Ansprüche verschiedener Milieus spielen ebenfalls eine Rolle. Gefragt ist eine zeitgemäße Architektur abseits politisch-ideologischer Überhöhung von Traditionalismus oder Moderne. Nicht zuletzt geht es auch darum, neue Wege zu suchen, die Nachhaltigkeit, Vielfalt und die Erkenntnis, dass Wärme und Ortsidentität wichtige menschliche Bedürfnisse sind, ernst zu nehmen.
Die Anforderungen an die Architektur von heute sind hoch. Technisch ist fast alles möglich – doch was ist mit Blick auf die Zukunft auch sinn voll? Die moderne Architektur bietet mit neuen Technologien zahlreiche Chancen für Wohnen und Leben.
Die Unsicherheit bei Fragen zur der Wärmewende bremst Hauseigentü mer bei der Umsetzung aus. Die größten Hemmnisse betreffen finanzi elle Belange sowie die Unklarheit der politischen Vorgaben und bei den Förderbedingungen.
Steigende Strompreise belasten viele Haushalte. Für Eigentümer mit Wärmepumpe kann sich jetzt jedoch eine neue Möglichkeit zum Sparen lohnen: Seit Anfang 2025 müssen alle Stromanbieter variable Stromtarife anbieten. Dabei richtet sich der Preis nach den aktuellen Börsenstrompreisen – und die schwanken im Tagesverlauf.
Wer derzeit eine Wohnung sucht, spürt die Lage unmittelbar: Der Wohnraum in Deutschland reicht längst nicht mehr aus. Die aktuellen Zahlen zu den Baufertigstellungen sind alarmierend, und auch die Ein schätzungen von Instituten, Verbänden und Branchenvertretern fallen entsprechend drastisch aus.
Die Aktivität am Immobilienmarkt hat ein neues Hoch erreicht. Gleich zeitig entwickelt sich die Preisdynamik uneinheitlich, während sich die Vermarktungszeiten weiter verlängern.
Reisen Sie in diesem Jahr durch München? Dann versäumen Sie die Ausstellung Suburbia nicht. Sie bietet einen Blick auf das Wohnen im Einfamilienhaus, das ein Traum von vielen ist, aber auch Kritik auf sich zieht. Die Ausstellung dauert noch bis zum 18. Oktober 2026.
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat sich mit einer zentralen Frage des Wohnungseigentumsrechts befasst: Wer ist für die Durchführung von Balkonsanierungen zuständig, wenn die Teilungserklärung die Instandhaltungspflicht den einzelnen Wohnungseigentümern zuweist?
Ob grüne Fassaden, Vorgärten oder Grundstücksgrenzen – lebendiges Grün in der Stadt tut gut und steigert die Lebensqualität. Wo früher Hecken aus Hainbuche, Liguster oder Wildgehölzen Struktur und Schutz boten, prägen heute in vielen Neubaugebieten starre Grenzlinien aus Stein und Beton das Bild.
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat klargestellt, dass Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) nicht grundsätzlich verpflichtet sind, vor der Vergabe von Aufträgen mehrere Vergleichsangebote einzuholen. Entscheidend ist vielmehr, ob die konkrete Maßnahme ordnungsgemäßer Verwaltung entspricht.