Klimaschutz ja bitte, aber Kosten-Nutzen muss stimmen
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Eine große Mehrheit der Weltbevölkerung unterstützt Klimaschutzmaßnahmen. 89 Prozent wünschen sich mehr politisches Engagement, 69 Prozent wären bereit, ein Prozent ihres Einkommens für Klimaschutzmaßnahmen auszugeben. Bei privaten Eigentümern spielen Kosten-Nutzen-Überlegungen jedoch eine große Rolle.
Auf dem richtigen Weg: In Deutschland stammt der im Jahr 2024 inländisch erzeugte und ins Netz eingespeiste Strom knapp zur Hälfte aus erneuerbaren Energiequellen. Insgesamt stieg die Stromerzeugung aus diesen Quellen gegenüber dem Vorjahr um 2,3 Prozent auf 256,4 Milliarden Kilowattstunden und erreichte damit einen neuen Höchststand. Die Stromerzeugung aus konventionellen Energieträgern sank 2024 im Vergleich zum Vorjahr um 11,0 Prozent auf 175,1 Milliarden Kilowattstunden.
Der Umweltökonom Prof. Dr. Heinz Welsch von der Universität Oldenburg hat in einer Studie untersucht, welche Zusammenhänge zwischen den nationalen Klimazielen und der Bereitschaft der Bevölkerung zum Klimaschutz bestehen. Dabei spielen Kosten-Nutzen-Erwägungen, ethische Grundsätze und die Vorliebe der Bürger eine wichtige Rolle. Die Faktoren „Einkommen pro Kopf“ und „Emissionen pro Kopf“ sowie die Durchschnittstemperaturen der vorausgegangenen zehn Jahre erwiesen sich als entscheidend.
In Deutschland hatte die gescheiterte Regierungskoalition mit ihren Klimaschutzmaßnahmen zur Verunsicherung vieler Bundesbürger beigetragen. In Zeiten wirtschaftlicher Stagnation und steigender Inflation fiel es Immobilieneigentümern nicht leicht, eine positive Kosten-Nutzen-Bilanz für Investitionen in den Gebäudebestand zu erkennen.
Eine ambitionierte Klimaschutzpolitik ließe sich leichter durchsetzen, wenn die wirtschaftlichen und sozialen Auswirkungen von Klimaschutzmaßnahmen positiver wahrgenommen würden, so der Forscher. Eine Möglichkeit wäre beispielsweise ein Klimageld, das Einnahmen aus Emissionsabgaben an wirtschaftlich schwächere Bevölkerungsschichten verteilt.
Es bleibt zu hoffen, dass die neue Regierung in der kommenden Legislaturperiode die Investitionsbereitschaft privater Immobilieneigentümer besser unterstützen kann.
Die Anforderungen an die Architektur von heute sind hoch. Technisch ist fast alles möglich – doch was ist mit Blick auf die Zukunft auch sinn voll? Die moderne Architektur bietet mit neuen Technologien zahlreiche Chancen für Wohnen und Leben.
Die Unsicherheit bei Fragen zur der Wärmewende bremst Hauseigentü mer bei der Umsetzung aus. Die größten Hemmnisse betreffen finanzi elle Belange sowie die Unklarheit der politischen Vorgaben und bei den Förderbedingungen.
Steigende Strompreise belasten viele Haushalte. Für Eigentümer mit Wärmepumpe kann sich jetzt jedoch eine neue Möglichkeit zum Sparen lohnen: Seit Anfang 2025 müssen alle Stromanbieter variable Stromtarife anbieten. Dabei richtet sich der Preis nach den aktuellen Börsenstrompreisen – und die schwanken im Tagesverlauf.
Wer derzeit eine Wohnung sucht, spürt die Lage unmittelbar: Der Wohnraum in Deutschland reicht längst nicht mehr aus. Die aktuellen Zahlen zu den Baufertigstellungen sind alarmierend, und auch die Ein schätzungen von Instituten, Verbänden und Branchenvertretern fallen entsprechend drastisch aus.
Die Aktivität am Immobilienmarkt hat ein neues Hoch erreicht. Gleich zeitig entwickelt sich die Preisdynamik uneinheitlich, während sich die Vermarktungszeiten weiter verlängern.
Reisen Sie in diesem Jahr durch München? Dann versäumen Sie die Ausstellung Suburbia nicht. Sie bietet einen Blick auf das Wohnen im Einfamilienhaus, das ein Traum von vielen ist, aber auch Kritik auf sich zieht. Die Ausstellung dauert noch bis zum 18. Oktober 2026.
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat sich mit einer zentralen Frage des Wohnungseigentumsrechts befasst: Wer ist für die Durchführung von Balkonsanierungen zuständig, wenn die Teilungserklärung die Instandhaltungspflicht den einzelnen Wohnungseigentümern zuweist?
Ob grüne Fassaden, Vorgärten oder Grundstücksgrenzen – lebendiges Grün in der Stadt tut gut und steigert die Lebensqualität. Wo früher Hecken aus Hainbuche, Liguster oder Wildgehölzen Struktur und Schutz boten, prägen heute in vielen Neubaugebieten starre Grenzlinien aus Stein und Beton das Bild.
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat klargestellt, dass Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) nicht grundsätzlich verpflichtet sind, vor der Vergabe von Aufträgen mehrere Vergleichsangebote einzuholen. Entscheidend ist vielmehr, ob die konkrete Maßnahme ordnungsgemäßer Verwaltung entspricht.