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29. April 2025

Institute haben den Immobilienmarkt fest im Blick

Immobilienmarkt / Trends / Politik

Der Immobilienmarkt hat seit 2022 eine ungeahnte Entwicklung genommen: Die Immobilienpreise haben einen historischen Einbruch erlebt. Wirtschaftsinstitute beobachten die aktuelle Entwicklung daher sehr genau. Erste Lichtblicke lassen hoffen.

Die Preise für Wohnimmobilien fielen im Jahr 2023 so stark wie noch nie seit Beginn der Kaufpreissammlungen der Gutachterausschüsse in den 60er Jahren. Das statistische Bundesamt, das Institut der deutschen Wirtschaft (IW Köln) und das Kiel Institut für Weltwirtschaft (IfW Kiel) dokumentieren die Zahlen und ziehen Schlüsse.

 

Nach Angaben des statistischen Bundesamtes sind die Preise für Wohnimmobilien (Häuserpreisindex) in Deutschland im 4. Quartal 2024 gegenüber dem 4. Quartal 2023 um durchschnittlich 1,9 Prozent gestiegen, gegenüber dem Vorquartal um 0,3 Prozent. Lediglich in dünn besiedelten ländlichen Kreisen sind die Preise im Vergleich zum Vorjahresquartal weiter gesunken.

 

Die Jahresauswertung 2024 des GREIX (IfW Kiel) zeigt: Die Verkaufspreise für Eigentumswohnungen, Ein- und Mehrfamilienhäuser sind im Jahr 2024 im Vergleich zum Vorjahr erneut gesunken. Verantwortlich dafür war der anhaltende Preisverfall im ersten Quartal. Danach setzte zwar eine Erholung ein, die aber nicht ausreichte, um eine positive Jahresbilanz zu ziehen. Eigentumswohnungen wurden um 1,5 Prozent günstiger gehandelt als 2023. Einfamilienhäuser notieren um 1,6 Prozent und Mehrfamilienhäuser um 3,0 Prozent unter dem Vorjahreswert. „Die absoluten Tiefststände seit dem Einbruch hat der deutsche Immobilienmarkt vorerst hinter sich gelassen“, sagt Jonas Zdrzalek, Immobilienexperte am IfW Kiel.

 

Der ZIA-IW-Immobilienstimmungsindex (ISI, IW Köln) misst die Stimmung der Immobilienwirtschaft: Im ersten Quartal 2025 liegt die Stimmung in etwa auf dem Niveau des Vorquartals. Die Geschäftslage wird mit einem Wert von 11,1 bewertet, was einem Minus von 6,9 Punkten gegenüber dem Vorquartal entspricht. Die Erwartungen verbessern sich hingegen um 6,9 Punkte auf einen Wert von 21,7. Insgesamt erwarten die Unternehmen eine Verbesserung der Lage in den nächsten zwölf Monaten.

 

Fazit: Wer derzeit den Verkauf einer Immobilie plant, sollte Immobilienspezialisten im regionalen Umfeld mit einem Verkaufswertgutachten beauftragen.

 

Foto: © pho5000tos2021, Pixabay

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    schlägt sich im Preis nieder. Dem günstigeren Angebotspreis stehen
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    Wie wir wohnen, ist eine sehr individuelle Angelegenheit, hängt aber
    auch von den tatsächlich vorhandenen Möglichkeiten ab. Es geht um
    Verfügbarkeiten, Arbeitsplätze, Infrastruktur und nicht zuletzt darum,
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    Der Wohnungsbestand in Deutschland ist auf einen Tiefststand zusammengeschrumpft.
    Wohnungssuchende haben es aktuell schwer. Das
    klassische Angebot geht zurück, die Mieten steigen und die Konditionen
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    kann in den Metropolen nur ein größeres Angebot schaffen.

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    Schon seit dem 1. Dezember 2021 müssen alle neu installierten Messgeräte
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    Geräte müssen interoperabel und Smart-Meter-Gateway-fähig
    sein sowie die Datenschutzstandards erfüllen. „Sofern bereits in früherer
    Zeit fernablesbare Zähler installiert wurden, welche diese Bedingungen
    noch nicht erfüllen, besteht allerdings noch kein dringender Handlungsbedarf:
    Diese Geräte müssen erst bis zum 31. Dezember 2031 ersetzt werden“,
    erklärt Erik Uwe Amaya, Verbandsdirektor von Haus & Grund Rheinland
    Westfalen.
    Vermieter, die ihre alten Messgeräte ersetzen lassen, trifft eine weitere
    Pflicht: „Seit dem 1. Januar 2022 gilt: Sobald in einer Mietwohnung fernablesbare
    Messeinrichtungen vorhanden sind, muss der Vermieter seinen
    Mietern einmal im Monat eine sogenannte Unterjährige Verbrauchsinformation
    (UVI) zur Verfügung stellen“, erläutert Amaya. Der Volljurist ergänzt: „Die
    Information darf per Post, per E-Mail oder auch über eine App bereitgestellt
    werden. Sofern die Mieter die Information in einer App einsehen oder online
    herunterladen sollen, müssen sie monatlich informiert werden, wenn die Informationen
    bereitstehen – zum Beispiel durch eine E-Mail.“ Enthalten muss
    die UVI den Verbrauch im letzten Monat in Kilowattstunden, einen Vergleich
    mit dem Vormonat und dem Vorjahresmonat sowie einen Vergleich mit dem
    Verbrauch eines normierten Durchschnittsnutzers.
    Eine Umfrage des VDIV Deutschland mit über 300 teilnehmenden Immobilienverwaltungen
    zeigt: Erst 58 Prozent der Wohnungseigentümergemeinschaften
    und 61 Prozent der Mietobjekte verfügten im Jahr 2025 über die
    vorgeschriebene Technik. 43 Prozent der Verwaltungen stellten durch die
    UVI eine erhöhte Transparenz für Eigentümer und Mieter fest, aber nur elf
    Prozent berichteten von einer tatsächlichen Verbesserung der Energieeffizienz.

    Foto: © Gerd Altmann, Pixabay

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