Der Immobilienmarkt hat seit 2022 eine ungeahnte Entwicklung genommen: Die Immobilienpreise haben einen historischen Einbruch erlebt. Wirtschaftsinstitute beobachten die aktuelle Entwicklung daher sehr genau. Erste Lichtblicke lassen hoffen.
Die Preise für Wohnimmobilien fielen im Jahr 2023 so stark wie noch nie seit Beginn der Kaufpreissammlungen der Gutachterausschüsse in den 60er Jahren. Das statistische Bundesamt, das Institut der deutschen Wirtschaft (IW Köln) und das Kiel Institut für Weltwirtschaft (IfW Kiel) dokumentieren die Zahlen und ziehen Schlüsse.
Nach Angaben des statistischen Bundesamtes sind die Preise für Wohnimmobilien (Häuserpreisindex) in Deutschland im 4. Quartal 2024 gegenüber dem 4. Quartal 2023 um durchschnittlich 1,9 Prozent gestiegen, gegenüber dem Vorquartal um 0,3 Prozent. Lediglich in dünn besiedelten ländlichen Kreisen sind die Preise im Vergleich zum Vorjahresquartal weiter gesunken.
Die Jahresauswertung 2024 des GREIX (IfW Kiel) zeigt: Die Verkaufspreise für Eigentumswohnungen, Ein- und Mehrfamilienhäuser sind im Jahr 2024 im Vergleich zum Vorjahr erneut gesunken. Verantwortlich dafür war der anhaltende Preisverfall im ersten Quartal. Danach setzte zwar eine Erholung ein, die aber nicht ausreichte, um eine positive Jahresbilanz zu ziehen. Eigentumswohnungen wurden um 1,5 Prozent günstiger gehandelt als 2023. Einfamilienhäuser notieren um 1,6 Prozent und Mehrfamilienhäuser um 3,0 Prozent unter dem Vorjahreswert. „Die absoluten Tiefststände seit dem Einbruch hat der deutsche Immobilienmarkt vorerst hinter sich gelassen“, sagt Jonas Zdrzalek, Immobilienexperte am IfW Kiel.
Der ZIA-IW-Immobilienstimmungsindex (ISI, IW Köln) misst die Stimmung der Immobilienwirtschaft: Im ersten Quartal 2025 liegt die Stimmung in etwa auf dem Niveau des Vorquartals. Die Geschäftslage wird mit einem Wert von 11,1 bewertet, was einem Minus von 6,9 Punkten gegenüber dem Vorquartal entspricht. Die Erwartungen verbessern sich hingegen um 6,9 Punkte auf einen Wert von 21,7. Insgesamt erwarten die Unternehmen eine Verbesserung der Lage in den nächsten zwölf Monaten.
Fazit: Wer derzeit den Verkauf einer Immobilie plant, sollte Immobilienspezialisten im regionalen Umfeld mit einem Verkaufswertgutachten beauftragen.
Die Anforderungen an die Architektur von heute sind hoch. Technisch ist fast alles möglich – doch was ist mit Blick auf die Zukunft auch sinn voll? Die moderne Architektur bietet mit neuen Technologien zahlreiche Chancen für Wohnen und Leben.
Die Unsicherheit bei Fragen zur der Wärmewende bremst Hauseigentü mer bei der Umsetzung aus. Die größten Hemmnisse betreffen finanzi elle Belange sowie die Unklarheit der politischen Vorgaben und bei den Förderbedingungen.
Steigende Strompreise belasten viele Haushalte. Für Eigentümer mit Wärmepumpe kann sich jetzt jedoch eine neue Möglichkeit zum Sparen lohnen: Seit Anfang 2025 müssen alle Stromanbieter variable Stromtarife anbieten. Dabei richtet sich der Preis nach den aktuellen Börsenstrompreisen – und die schwanken im Tagesverlauf.
Wer derzeit eine Wohnung sucht, spürt die Lage unmittelbar: Der Wohnraum in Deutschland reicht längst nicht mehr aus. Die aktuellen Zahlen zu den Baufertigstellungen sind alarmierend, und auch die Ein schätzungen von Instituten, Verbänden und Branchenvertretern fallen entsprechend drastisch aus.
Die Aktivität am Immobilienmarkt hat ein neues Hoch erreicht. Gleich zeitig entwickelt sich die Preisdynamik uneinheitlich, während sich die Vermarktungszeiten weiter verlängern.
Reisen Sie in diesem Jahr durch München? Dann versäumen Sie die Ausstellung Suburbia nicht. Sie bietet einen Blick auf das Wohnen im Einfamilienhaus, das ein Traum von vielen ist, aber auch Kritik auf sich zieht. Die Ausstellung dauert noch bis zum 18. Oktober 2026.
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat sich mit einer zentralen Frage des Wohnungseigentumsrechts befasst: Wer ist für die Durchführung von Balkonsanierungen zuständig, wenn die Teilungserklärung die Instandhaltungspflicht den einzelnen Wohnungseigentümern zuweist?
Ob grüne Fassaden, Vorgärten oder Grundstücksgrenzen – lebendiges Grün in der Stadt tut gut und steigert die Lebensqualität. Wo früher Hecken aus Hainbuche, Liguster oder Wildgehölzen Struktur und Schutz boten, prägen heute in vielen Neubaugebieten starre Grenzlinien aus Stein und Beton das Bild.
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat klargestellt, dass Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) nicht grundsätzlich verpflichtet sind, vor der Vergabe von Aufträgen mehrere Vergleichsangebote einzuholen. Entscheidend ist vielmehr, ob die konkrete Maßnahme ordnungsgemäßer Verwaltung entspricht.