Das Bundeskabinett hat den Entwurf eines Gesetzes zur Beschleunigung des Wohnungsbaus und zur Wohnraumsicherung beschlossen – den sogenannten Bau-Turbo. Damit erhalten Kommunen, Bauunternehmen und Bauwillige die Möglichkeit, schneller und flexibler zu bauen.
Verena Hubertz, Bundesministerin für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen betont: „Mit dem Gesetzesentwurf zünden wir jetzt den Bau-Turbo. Aufstocken, Nachverdichten und Neubau, der Bau-Turbo beschleunigt und ermächtigt die Gemeinden vor Ort“. Damit sollen aus durchschnittlich fünf Jahren Planungszeit nur noch zwei Monate werden. Gleichzeitig wird der Umwandlungsschutz verlängert, um die Rechte von Mieterinnen und Mietern zu stärken.
Der Gesetzentwurf zielt darauf ab, das Baugesetzbuch zu ändern, um Wohnungsbauvorhaben zu erleichtern und zu beschleunigen. Der „Bau-Turbo” soll Menschen, die besonders stark vom Wohnungsmangel betroffen sind, wie beispielsweise Familien, Auszubildende, Studierende, ältere Menschen und Menschen mit geringem Einkommen, bezahlbaren Wohnraum schaffen.
Die wichtigsten Neuerungen des Gesetzentwurfes sind: Ein bis zum 31. Dezember 2030 befristetes Abweichen von bauplanungsrechtlichen Vorschriften soll erlaubt sein. Dadurch ist es möglich, durch Neubau, Umbau oder Umnutzung zügig neuen Wohnraum zu schaffen. Im Geltungsbereich eines Bebauungsplans soll in ganzen Straßenzügen eine intensivere Wohnbebauung ermöglicht werden, beispielsweise durch Aufstockung, Anbauten oder das Bauen in der zweiten Reihe. Die Nachverdichtung wird somit einfacher. Im unbeplanten Innenbereich soll über die bisher bestehenden Möglichkeiten hinaus auch die Neuerrichtung von Wohngebäuden zulässig sein. Mietwohnungen dürfen jedoch weiterhin nicht ohne Weiteres in Eigentumswohnungen umgewandelt werden. Der sogenannte Umwandlungsschutz in Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt wird um fünf Jahre verlängert. Außerdem soll es einfacher werden, im sogenannten Außenbereich und außerhalb eines bebauten Ortsteils neuen Wohnraum zu schaffen.
Das Gesetzgebungsverfahren soll bis Herbst 2025 im Bundestag abgeschlossen sein. Das Gesetz ist im Bundesrat nicht zustimmungspflichtig. Den aktuellen Stand des Gesetzgebungsverfahrens finden Sie unter www.bmwsb.bund.de/wohnungsbau-turbo.
Die Europäische Zentralbank (EZB) hat ihre drei Leitzinsen um jeweils 0,25 Prozentpunkte angehoben. Für Immobilienkäufer bedeutet diese Entscheidung vor allem eines: Auf deutlich günstigere Finanzierungsbedingungen sollte kurzfristig nicht gesetzt werden.
Ganz Europa hat ein Wohnraumproblem. Die EU will einen „Affordable Housing Act“ auf den Weg bringen, der jedoch überwiegend Restriktionen vorsieht. In Deutschland soll der „Bau-Turbo“ Abhilfe schaffen. Kommt die Wohnungsbau-Wende im Jahr 2027? Wie geht es weiter?
Die Wohnwünsche der Deutschen sind ganz pragmatisch. Es muss kein Schloss sein; Balkon, Garten und bezahlbare Wohnkosten würden den meisten schon reichen. Aber auch bescheidene Wünsche sind derzeit schwer umzusetzen.
Immer weniger Menschen in Deutschland leben in den eigenen vier Wänden. Nach einer aktuellen Untersuchung des Pestel-Instituts ist die Wohneigentumsquote auf 43,5 Prozent gesunken – den niedrigsten Stand seit 20 Jahren. Deutschland bildet damit im EU-Vergleich das Schlusslicht.
Das Wohnen im Einfamilienhaus ist nach wie vor ein weit verbreiteter Traum. Doch Wunsch und Wirklichkeit liegen oft weit auseinander. Das gilt auch für Angebot und Nachfrage, die sich regional teilweise deutlich unterscheiden. Das zeigt eine aktuelle Analyse eines der größten Immobilienportale.
Die Mieten in den größten deutschen Städten sind in den vergangenen drei Jahren deutlich stärker gestiegen als die Einkommen. Das zeigt der aktuelle immowelt Mietkompass für das zweite Quartal 2026. Dadurch stellt sich zunehmend die Frage, ob kaufen statt mieten eine Option sein könnte.
Die hohen Energiepreise und die Sorge vor einem möglichen Gasmangel beeinflussen zunehmend die Wahl einer Immobilie. Gut gedämmte Eigentumswohnungen mit niedrigen Heizkosten werden attraktiver, sind aber häufig teurer. Auch die EU-Gebäuderichtlinie und ihre Umsetzung in Deutschland erhöhen die Bedeutung der Energieeffizienz.
Wer eine neue Heizung einbauen möchte, muss seit Ende Juli 2026 die Vorgaben des Gebäudemodernisierungsgesetzes (GModG) berücksichtigen. Welche Heizsysteme künftig zulässig sind und welche Anforderungen beim Heizungstausch gelten, zeigt das neue GModG-Infoportal des Bundesinstituts für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR).
Die Zahl der Baugenehmigungen steigt wieder und rechtfertigt einen vorsichtigen Optimismus. Doch von Entspannung auf dem Wohnungsmarkt kann keine Rede sein. Deutschlandweit fehlen nach Schätzungen jährlich mindestens 320.000 neue Wohnungen, um der Wohnungsknappheit wirkungsvoll zu begegnen.