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1. Juli 2025

Bundesbauministerium: „Bau-Turbo“ beschlossen

Immobilienmarkt / Trends / Politik

Das Bundeskabinett hat den Entwurf eines Gesetzes zur Beschleunigung des Wohnungsbaus und zur Wohnraumsicherung beschlossen – den sogenannten Bau-Turbo. Damit erhalten Kommunen, Bauunternehmen und Bauwillige die Möglichkeit, schneller und flexibler zu bauen.

Verena Hubertz, Bundesministerin für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen betont: „Mit dem Gesetzesentwurf zünden wir jetzt den Bau-Turbo. Aufstocken, Nachverdichten und Neubau, der Bau-Turbo beschleunigt und ermächtigt die Gemeinden vor Ort“. Damit sollen aus durchschnittlich fünf Jahren Planungszeit nur noch zwei Monate werden. Gleichzeitig wird der Umwandlungsschutz verlängert, um die Rechte von Mieterinnen und Mietern zu stärken.

 

Der Gesetzentwurf zielt darauf ab, das Baugesetzbuch zu ändern, um Wohnungsbauvorhaben zu erleichtern und zu beschleunigen. Der „Bau-Turbo” soll Menschen, die besonders stark vom Wohnungsmangel betroffen sind, wie beispielsweise Familien, Auszubildende, Studierende, ältere Menschen und Menschen mit geringem Einkommen, bezahlbaren Wohnraum schaffen.

 

Die wichtigsten Neuerungen des Gesetzentwurfes sind: Ein bis zum 31. Dezember 2030 befristetes Abweichen von bauplanungsrechtlichen Vorschriften soll erlaubt sein. Dadurch ist es möglich, durch Neubau, Umbau oder Umnutzung zügig neuen Wohnraum zu schaffen. Im Geltungsbereich eines Bebauungsplans soll in ganzen Straßenzügen eine intensivere Wohnbebauung ermöglicht werden, beispielsweise durch Aufstockung, Anbauten oder das Bauen in der zweiten Reihe. Die Nachverdichtung wird somit einfacher. Im unbeplanten Innenbereich soll über die bisher bestehenden Möglichkeiten hinaus auch die Neuerrichtung von Wohngebäuden zulässig sein. Mietwohnungen dürfen jedoch weiterhin nicht ohne Weiteres in Eigentumswohnungen umgewandelt werden. Der sogenannte Umwandlungsschutz in Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt wird um fünf Jahre verlängert. Außerdem soll es einfacher werden, im sogenannten Außenbereich und außerhalb eines bebauten Ortsteils neuen Wohnraum zu schaffen.

 

Das Gesetzgebungsverfahren soll bis Herbst 2025 im Bundestag abgeschlossen sein. Das Gesetz ist im Bundesrat nicht zustimmungspflichtig. Den aktuellen Stand des Gesetzgebungsverfahrens finden Sie unter www.bmwsb.bund.de/wohnungsbau-turbo.

 

Foto: © Tirza Renebarg, Grabener Verlag GmbH, Kiel, 2025

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  • Bauen, bauen, bauen – gegen die Wohnungsknappheit

    Der Wohnungsbestand in Deutschland ist auf einen Tiefststand zusammengeschrumpft.
    Wohnungssuchende haben es aktuell schwer. Das
    klassische Angebot geht zurück, die Mieten steigen und die Konditionen
    werden über immer mehr befristete Mietverträge härter. Abhilfe
    kann in den Metropolen nur ein größeres Angebot schaffen.

  • Heizung, Warmwasser: Zähler müssen fernablesbar sein

    Schon seit dem 1. Dezember 2021 müssen alle neu installierten Messgeräte
    für Heizung und Warmwasser fernablesbar sein. Eine Ausnahme gilt nur
    für den Austausch einzelner Geräte, beispielsweise nach einem Defekt. Die
    fernablesbaren
    Geräte müssen interoperabel und Smart-Meter-Gateway-fähig
    sein sowie die Datenschutzstandards erfüllen. „Sofern bereits in früherer
    Zeit fernablesbare Zähler installiert wurden, welche diese Bedingungen
    noch nicht erfüllen, besteht allerdings noch kein dringender Handlungsbedarf:
    Diese Geräte müssen erst bis zum 31. Dezember 2031 ersetzt werden“,
    erklärt Erik Uwe Amaya, Verbandsdirektor von Haus & Grund Rheinland
    Westfalen.
    Vermieter, die ihre alten Messgeräte ersetzen lassen, trifft eine weitere
    Pflicht: „Seit dem 1. Januar 2022 gilt: Sobald in einer Mietwohnung fernablesbare
    Messeinrichtungen vorhanden sind, muss der Vermieter seinen
    Mietern einmal im Monat eine sogenannte Unterjährige Verbrauchsinformation
    (UVI) zur Verfügung stellen“, erläutert Amaya. Der Volljurist ergänzt: „Die
    Information darf per Post, per E-Mail oder auch über eine App bereitgestellt
    werden. Sofern die Mieter die Information in einer App einsehen oder online
    herunterladen sollen, müssen sie monatlich informiert werden, wenn die Informationen
    bereitstehen – zum Beispiel durch eine E-Mail.“ Enthalten muss
    die UVI den Verbrauch im letzten Monat in Kilowattstunden, einen Vergleich
    mit dem Vormonat und dem Vorjahresmonat sowie einen Vergleich mit dem
    Verbrauch eines normierten Durchschnittsnutzers.
    Eine Umfrage des VDIV Deutschland mit über 300 teilnehmenden Immobilienverwaltungen
    zeigt: Erst 58 Prozent der Wohnungseigentümergemeinschaften
    und 61 Prozent der Mietobjekte verfügten im Jahr 2025 über die
    vorgeschriebene Technik. 43 Prozent der Verwaltungen stellten durch die
    UVI eine erhöhte Transparenz für Eigentümer und Mieter fest, aber nur elf
    Prozent berichteten von einer tatsächlichen Verbesserung der Energieeffizienz.

    Foto: © Gerd Altmann, Pixabay

  • Wohnen: Weniger kann mehr sein

    Auch beim Wohnen gilt manchmal „Weniger ist mehr“. Dieser Leitsatz
    des Minimalismus wurde bekannt durch den Architekten Mies van der
    Rohe in den 1960er Jahren. Der scheinbare Widerspruch dieser Aussage
    ist immer noch sehr aktuell, besonders wenn es um übermäßige
    Regulierungen und Bürokratie geht.

  • Nachfrage und Angebot – So entwickeln sich die Immobilienpreise

    In den Metropolen wird der Preisdruck auf Immobilien weiter zunehmen.
    Der Neubau bleibt dort die dringlichste Aufgabe. In allen wirtschaftsstarken
    Regionen werden die Immobilienpreise bis 2035 weiter
    steigen – in strukturschwachen Kreisen sinken sie hingegen. Das zeigt
    eine neue Prognose des Instituts der deutschen Wirtschaft (IW).

  • Wärmepumpe auf dem Vormarsch

    Viele Eigenheimnutzer:innen zögern noch und können sich derzeit nur
    schwer entscheiden, welcher Heiztechnik sie den Vorrang geben sollen.
    Dabei ist eigentlich klar: Die Technologie der Wärmepumpe überzeugt,
    aber die Haltung der Bundesregierung ist noch unklar.

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