Grundsteuer erstmals nach neuem Verfahren berechnet
Steuern / Versicherung
Die rechtlich notwendige Änderung der Grundsteuer – also der Besteuerung von Grund und Boden – war seit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts im Jahr 2018 ein hitzig diskutiertes Thema – und ist es teilweise immer noch.
Die Grundsteuer ist eine Realsteuer auf Grundstücke, aber auch auf Erbbaurechte, die vom Eigentümer zu entrichten ist. Sie kann auf die Mieter umgelegt werden und ist eine wichtige Einnahmequelle der Kommunen. Im Jahr 2022 lag das bundesweite Aufkommen bei rund 15 Milliarden Euro. Kritik gab es schon früh an der Ermittlung der Grundsteuerwerte nach dem sogenannten Bundesmodell, das von Gegnern als verfassungswidrig angesehen wird. Zudem befürchteten viele einen massiven Anstieg der Steuer.
Seit Anfang 2025 haben fast alle Bürger den neuen Steuerbescheid erhalten. Dieser basiert nun erstmals auf der neuen Bewertungsmethode von 2022. Die Steuerzahler können nun direkt vergleichen, wie hoch die Steuer vor der Reform war und wie hoch sie nach der Reform ist.
Eine aktuelle Umfrage von ImmoScout24 zeigt: Für 73 Prozent der Menschen mit Wohneigentum bedeutet die neue Grundstücksbewertung eine höhere Steuerbelastung. Für 30 Prozent der Eigentümerinnen und Eigentümer verdoppelt sich die Grundsteuer. Rund ein Fünftel der Befragten (18 Prozent) muss mehr als 50 Prozent mehr Grundsteuer zahlen, bei einem Viertel (25 Prozent) sind es mehr als 10 Prozent. Für insgesamt 27 Prozent der Eigentümerinnen und Eigentümer hat sich die Grundsteuer nicht erhöht und ein Viertel (25 Prozent) zahlt sogar weniger.
Eine Mehrheit der Eigentümerinnen und Eigentümer (65 Prozent) will die Steuer so zahlen, wie sie festgesetzt wurde. 35 Prozent planen zumindest eine Recherche, um die Steuererhöhung zu verstehen. 28 Prozent werden nicht nur recherchieren, sondern sind entschlossen, Widerspruch gegen den Steuerbescheid einzulegen. Mehr als zwei Drittel (69 Prozent) der befragten Eigentümerinnen und Eigentümer vermieten ihre Immobilie als Kapitalanlage oder private Altersvorsorge. Davon planen 66 Prozent eine Anpassung der Betriebskosten, um die Grundsteuererhöhung weiterzugeben, zwölf Prozent planen keine Erhöhung.
Die Anforderungen an die Architektur von heute sind hoch. Technisch ist fast alles möglich – doch was ist mit Blick auf die Zukunft auch sinn voll? Die moderne Architektur bietet mit neuen Technologien zahlreiche Chancen für Wohnen und Leben.
Die Unsicherheit bei Fragen zur der Wärmewende bremst Hauseigentü mer bei der Umsetzung aus. Die größten Hemmnisse betreffen finanzi elle Belange sowie die Unklarheit der politischen Vorgaben und bei den Förderbedingungen.
Steigende Strompreise belasten viele Haushalte. Für Eigentümer mit Wärmepumpe kann sich jetzt jedoch eine neue Möglichkeit zum Sparen lohnen: Seit Anfang 2025 müssen alle Stromanbieter variable Stromtarife anbieten. Dabei richtet sich der Preis nach den aktuellen Börsenstrompreisen – und die schwanken im Tagesverlauf.
Wer derzeit eine Wohnung sucht, spürt die Lage unmittelbar: Der Wohnraum in Deutschland reicht längst nicht mehr aus. Die aktuellen Zahlen zu den Baufertigstellungen sind alarmierend, und auch die Ein schätzungen von Instituten, Verbänden und Branchenvertretern fallen entsprechend drastisch aus.
Die Aktivität am Immobilienmarkt hat ein neues Hoch erreicht. Gleich zeitig entwickelt sich die Preisdynamik uneinheitlich, während sich die Vermarktungszeiten weiter verlängern.
Reisen Sie in diesem Jahr durch München? Dann versäumen Sie die Ausstellung Suburbia nicht. Sie bietet einen Blick auf das Wohnen im Einfamilienhaus, das ein Traum von vielen ist, aber auch Kritik auf sich zieht. Die Ausstellung dauert noch bis zum 18. Oktober 2026.
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat sich mit einer zentralen Frage des Wohnungseigentumsrechts befasst: Wer ist für die Durchführung von Balkonsanierungen zuständig, wenn die Teilungserklärung die Instandhaltungspflicht den einzelnen Wohnungseigentümern zuweist?
Ob grüne Fassaden, Vorgärten oder Grundstücksgrenzen – lebendiges Grün in der Stadt tut gut und steigert die Lebensqualität. Wo früher Hecken aus Hainbuche, Liguster oder Wildgehölzen Struktur und Schutz boten, prägen heute in vielen Neubaugebieten starre Grenzlinien aus Stein und Beton das Bild.
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat klargestellt, dass Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) nicht grundsätzlich verpflichtet sind, vor der Vergabe von Aufträgen mehrere Vergleichsangebote einzuholen. Entscheidend ist vielmehr, ob die konkrete Maßnahme ordnungsgemäßer Verwaltung entspricht.