Zum Inhalt springen
25. März 2025

Grundsteuer erstmals nach neuem Verfahren berechnet

Steuern / Versicherung

Die rechtlich notwendige Änderung der Grundsteuer – also der Besteuerung von Grund und Boden – war seit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts im Jahr 2018 ein hitzig diskutiertes Thema – und ist es teilweise immer noch.

Die Grundsteuer ist eine Realsteuer auf Grundstücke, aber auch auf Erbbaurechte, die vom Eigentümer zu entrichten ist. Sie kann auf die Mieter umgelegt werden und ist eine wichtige Einnahmequelle der Kommunen. Im Jahr 2022 lag das bundesweite Aufkommen bei rund 15 Milliarden Euro. Kritik gab es schon früh an der Ermittlung der Grundsteuerwerte nach dem sogenannten Bundesmodell, das von Gegnern als verfassungswidrig angesehen wird. Zudem befürchteten viele einen massiven Anstieg der Steuer.

 

Seit Anfang 2025 haben fast alle Bürger den neuen Steuerbescheid erhalten. Dieser basiert nun erstmals auf der neuen Bewertungsmethode von 2022. Die Steuerzahler können nun direkt vergleichen, wie hoch die Steuer vor der Reform war und wie hoch sie nach der Reform ist.

 

Eine aktuelle Umfrage von ImmoScout24 zeigt: Für 73 Prozent der Menschen mit Wohneigentum bedeutet die neue Grundstücksbewertung eine höhere Steuerbelastung. Für 30 Prozent der Eigentümerinnen und Eigentümer verdoppelt sich die Grundsteuer. Rund ein Fünftel der Befragten (18 Prozent) muss mehr als 50 Prozent mehr Grundsteuer zahlen, bei einem Viertel (25 Prozent) sind es mehr als 10 Prozent. Für insgesamt 27 Prozent der Eigentümerinnen und Eigentümer hat sich die Grundsteuer nicht erhöht und ein Viertel (25 Prozent) zahlt sogar weniger.

 

Eine Mehrheit der Eigentümerinnen und Eigentümer (65 Prozent) will die Steuer so zahlen, wie sie festgesetzt wurde. 35 Prozent planen zumindest eine Recherche, um die Steuererhöhung zu verstehen. 28 Prozent werden nicht nur recherchieren, sondern sind entschlossen, Widerspruch gegen den Steuerbescheid einzulegen. Mehr als zwei Drittel (69 Prozent) der befragten Eigentümerinnen und Eigentümer vermieten ihre Immobilie als Kapitalanlage oder private Altersvorsorge. Davon planen 66 Prozent eine Anpassung der Betriebskosten, um die Grundsteuererhöhung weiterzugeben, zwölf Prozent planen keine Erhöhung.

Grafik: © Bru-nO, Pixabay

 

Aktuelles

Aktuelle Nachrichten

alle Nachrichten
  • Bauen, bauen, bauen – gegen die Wohnungsknappheit

    Der Wohnungsbestand in Deutschland ist auf einen Tiefststand zusammengeschrumpft.
    Wohnungssuchende haben es aktuell schwer. Das
    klassische Angebot geht zurück, die Mieten steigen und die Konditionen
    werden über immer mehr befristete Mietverträge härter. Abhilfe
    kann in den Metropolen nur ein größeres Angebot schaffen.

  • Heizung, Warmwasser: Zähler müssen fernablesbar sein

    Schon seit dem 1. Dezember 2021 müssen alle neu installierten Messgeräte
    für Heizung und Warmwasser fernablesbar sein. Eine Ausnahme gilt nur
    für den Austausch einzelner Geräte, beispielsweise nach einem Defekt. Die
    fernablesbaren
    Geräte müssen interoperabel und Smart-Meter-Gateway-fähig
    sein sowie die Datenschutzstandards erfüllen. „Sofern bereits in früherer
    Zeit fernablesbare Zähler installiert wurden, welche diese Bedingungen
    noch nicht erfüllen, besteht allerdings noch kein dringender Handlungsbedarf:
    Diese Geräte müssen erst bis zum 31. Dezember 2031 ersetzt werden“,
    erklärt Erik Uwe Amaya, Verbandsdirektor von Haus & Grund Rheinland
    Westfalen.
    Vermieter, die ihre alten Messgeräte ersetzen lassen, trifft eine weitere
    Pflicht: „Seit dem 1. Januar 2022 gilt: Sobald in einer Mietwohnung fernablesbare
    Messeinrichtungen vorhanden sind, muss der Vermieter seinen
    Mietern einmal im Monat eine sogenannte Unterjährige Verbrauchsinformation
    (UVI) zur Verfügung stellen“, erläutert Amaya. Der Volljurist ergänzt: „Die
    Information darf per Post, per E-Mail oder auch über eine App bereitgestellt
    werden. Sofern die Mieter die Information in einer App einsehen oder online
    herunterladen sollen, müssen sie monatlich informiert werden, wenn die Informationen
    bereitstehen – zum Beispiel durch eine E-Mail.“ Enthalten muss
    die UVI den Verbrauch im letzten Monat in Kilowattstunden, einen Vergleich
    mit dem Vormonat und dem Vorjahresmonat sowie einen Vergleich mit dem
    Verbrauch eines normierten Durchschnittsnutzers.
    Eine Umfrage des VDIV Deutschland mit über 300 teilnehmenden Immobilienverwaltungen
    zeigt: Erst 58 Prozent der Wohnungseigentümergemeinschaften
    und 61 Prozent der Mietobjekte verfügten im Jahr 2025 über die
    vorgeschriebene Technik. 43 Prozent der Verwaltungen stellten durch die
    UVI eine erhöhte Transparenz für Eigentümer und Mieter fest, aber nur elf
    Prozent berichteten von einer tatsächlichen Verbesserung der Energieeffizienz.

    Foto: © Gerd Altmann, Pixabay

  • Wohnen: Weniger kann mehr sein

    Auch beim Wohnen gilt manchmal „Weniger ist mehr“. Dieser Leitsatz
    des Minimalismus wurde bekannt durch den Architekten Mies van der
    Rohe in den 1960er Jahren. Der scheinbare Widerspruch dieser Aussage
    ist immer noch sehr aktuell, besonders wenn es um übermäßige
    Regulierungen und Bürokratie geht.

  • Nachfrage und Angebot – So entwickeln sich die Immobilienpreise

    In den Metropolen wird der Preisdruck auf Immobilien weiter zunehmen.
    Der Neubau bleibt dort die dringlichste Aufgabe. In allen wirtschaftsstarken
    Regionen werden die Immobilienpreise bis 2035 weiter
    steigen – in strukturschwachen Kreisen sinken sie hingegen. Das zeigt
    eine neue Prognose des Instituts der deutschen Wirtschaft (IW).

  • Wärmepumpe auf dem Vormarsch

    Viele Eigenheimnutzer:innen zögern noch und können sich derzeit nur
    schwer entscheiden, welcher Heiztechnik sie den Vorrang geben sollen.
    Dabei ist eigentlich klar: Die Technologie der Wärmepumpe überzeugt,
    aber die Haltung der Bundesregierung ist noch unklar.

Cookie Informationen

Um fortfahren zu können, müssen Sie eine Cookie-Auswahl treffen. Unter Einstellungen können Sie gezielt Optionen ein und ausschalten.

Einstellungen

  • Essenzielle Cookies ermöglichen grundlegende Funktionen und sind für die einwandfreie Funktion der Website erforderlich. Die Seite verwendet diese Cookies, um Session-Informationen zu hinterlegen. Alle unsere Bilder und Dateien liegen in unserem Content Management System YNFINITE. Diese werden von dort bereitgestellt. YNFINITE erhält durch die Bereitstellung Ihre IP Adresse, diese wird jedoch nur zum Zwecke der Bereitstellung der Bilder im Rahmen eines HTTP Aufrufes verwendet. Die Daten werden nicht langfristig gespeichert.