Hohe Mieten – Mietpreisbremse soll verlängert werden
Wohnungswirtschaft
Gegensätzlicher könnten die Meinungen zur Mietpreisbremse kaum sein. Je nach politischer Ausrichtung oder Position auf dem Immobilienmarkt wird sie als gescheitert oder als dringend notwendig zur Regulierung der stark steigenden Mieten angesehen.
Damit die Mieten in Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt nicht weiter steigen, wurde 2015 die sogenannte Mietpreisbremse eingeführt. Danach darf bei der Wiedervermietung einer Wohnung die neue Miete maximal zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen.
Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) hat nun einen Gesetzentwurf auf den Weg gebracht, der die Mietpreisbremse bis Ende 2028 verlängert. Ursprünglich sollte die Mietpreisbremse im Jahr 2025 auslaufen. Ob und wo die Mietpreisbremse gilt, entscheiden die jeweiligen Landesregierungen.
„Es ist gut, dass jetzt endlich ein konkreter Gesetzentwurf für die Verlängerung der Mietpreisbremse in die Spur kommt. Das war längst überfällig. Wir brauchen die Verlängerung so schnell wie möglich ...“, sagt der Hauptgeschäftsführer des Deutschen Städtetags, Helmut Dedy.
Der Verband Haus & Grund Rheinland Westfalen lehnt die Verlängerung ab. Das Bundesverfassungsgericht habe diesen „schweren Eingriff in die Eigentums- und Vertragsfreiheit nur als vorübergehende Notmaßnahme geduldet“. Die Nachfrage nach Wohnraum sei seit Jahren größer als das Angebot. „Die Politik scheitert bisher daran, die Baukosten zu senken und das Missverhältnis von Angebot und Nachfrage durch mehr Neubau zu heilen“.
Dr. Christian Osthus, Geschäftsführer des Immobilienverbandes IVD Bundesverband stellt fest: „Die Mietpreisbremse ist trotz der moderaten Verschärfungen verfassungswidrig. Das Bundesverfassungsgericht hat diese 2019, vier Jahre nach Inkrafttreten, nur gebilligt, weil sie örtlich und zeitlich befristet ist“.
Der Deutsche Mieterbund (DMB) begrüßt, dass die Mietpreisbremse in die Ressortabstimmung gegangen ist und die längst überfällige Umsetzung damit Fahrt aufnimmt. „Die Lage auf dem Mietmarkt ist prekär – bereits jetzt ist jeder dritte Mieterhaushalt mit seinen Wohnkosten überlastet“.
Die Unsicherheit bei Fragen zur der Wärmewende bremst Hauseigentü mer bei der Umsetzung aus. Die größten Hemmnisse betreffen finanzi elle Belange sowie die Unklarheit der politischen Vorgaben und bei den Förderbedingungen.
Steigende Strompreise belasten viele Haushalte. Für Eigentümer mit Wärmepumpe kann sich jetzt jedoch eine neue Möglichkeit zum Sparen lohnen: Seit Anfang 2025 müssen alle Stromanbieter variable Stromtarife anbieten. Dabei richtet sich der Preis nach den aktuellen Börsenstrompreisen – und die schwanken im Tagesverlauf.
Wer derzeit eine Wohnung sucht, spürt die Lage unmittelbar: Der Wohnraum in Deutschland reicht längst nicht mehr aus. Die aktuellen Zahlen zu den Baufertigstellungen sind alarmierend, und auch die Ein schätzungen von Instituten, Verbänden und Branchenvertretern fallen entsprechend drastisch aus.
Die Aktivität am Immobilienmarkt hat ein neues Hoch erreicht. Gleich zeitig entwickelt sich die Preisdynamik uneinheitlich, während sich die Vermarktungszeiten weiter verlängern.
Reisen Sie in diesem Jahr durch München? Dann versäumen Sie die Ausstellung Suburbia nicht. Sie bietet einen Blick auf das Wohnen im Einfamilienhaus, das ein Traum von vielen ist, aber auch Kritik auf sich zieht. Die Ausstellung dauert noch bis zum 18. Oktober 2026.
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat sich mit einer zentralen Frage des Wohnungseigentumsrechts befasst: Wer ist für die Durchführung von Balkonsanierungen zuständig, wenn die Teilungserklärung die Instandhaltungspflicht den einzelnen Wohnungseigentümern zuweist?
Ob grüne Fassaden, Vorgärten oder Grundstücksgrenzen – lebendiges Grün in der Stadt tut gut und steigert die Lebensqualität. Wo früher Hecken aus Hainbuche, Liguster oder Wildgehölzen Struktur und Schutz boten, prägen heute in vielen Neubaugebieten starre Grenzlinien aus Stein und Beton das Bild.
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat klargestellt, dass Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) nicht grundsätzlich verpflichtet sind, vor der Vergabe von Aufträgen mehrere Vergleichsangebote einzuholen. Entscheidend ist vielmehr, ob die konkrete Maßnahme ordnungsgemäßer Verwaltung entspricht.
Der Erwerb von Wohneigentum sichert den Vermögensaufbau, ist eine gute Altersvorsorge und mindert die Wohnkostenbelastung. Doch mancherorts müssen Erwerber:innen 28 Jahre sparen, um sich Immobilieneigentum leisten zu können. Warum dauert das so lange?