Der Tourismus in Deutschland hat nach der Corona-Pandemie wieder an Bedeutung gewonnen. Attraktive Großstädte locken mit reizvollen kulturellen Angeboten. Schöne Orte in den Bergen und am Meer punkten mit gesunder Freizeitgestaltung. Was liegt da näher, als ein Ferienquartier anzubieten?
Der Tourismus in Deutschland hat nach der Corona-Pandemie wieder an Bedeutung gewonnen. Attraktive Großstädte locken mit reizvollen kulturellen Angeboten. Schöne Orte in den Bergen und am Meer punkten mit gesunder Freizeitgestaltung. Was liegt da näher, als ein Ferienquartier anzubieten?
Die Vermietung von Ferienwohnungen oder -zimmern über Online-Portale erfreut sich großer Beliebtheit. Obwohl das Mietverhältnis in der Regel nur wenige Tage dauert, müssen die Anbieter einer Ferienwohnung oder eines Zimmers zahlreiche rechtliche Details beachten. Sind sie selbst Mieter, benötigen sie die Erlaubnis des Eigentümers. Zudem kann die regelmäßige Überlassung von Wohnraum als unzulässige Zweckentfremdung angesehen und mit hohen Bußgeldern geahndet werden.
Wenn Mieter ihre Mietwohnung oder Teile davon untervermieten wollen, benötigen sie die Erlaubnis des Vermieters. Manche Hauptmietverträge gestatten zwar die Untervermietung, nicht aber die Untervermietung an wechselnde Gäste. In diesem Fall muss die Erlaubnis zur Untervermietung ausdrücklich auch die Vermietung an Touristen umfassen. Wird die selbst gemietete Wohnung ohne Erlaubnis zum vorübergehenden Gebrauch untervermietet, liegt ein Verstoß gegen die mietvertraglichen Pflichten vor. In der Folge kann dem Mieter eine Abmahnung und in letzter Konsequenz die fristlose Kündigung drohen.
Die regelmäßige Vermietung von Wohnraum an Touristen kann den Wohnungsmangel verschärfen und eine unzulässige Zweckentfremdung darstellen. Der Europäische Gerichtshof hat entschieden, dass Städte und Gemeinden die dauerhafte Nutzung von Wohnraum zu anderen als Wohnzwecken von einer Genehmigung abhängig machen können. Eine bundesweit einheitliche Regelung gibt es nicht.
Erfolgt die Vermietung dauerhaft mit Gewinnerzielungsabsicht, ist eine Gewerbeanmeldung erforderlich und es fällt Gewerbesteuer an. Die Einnahmen sind grundsätzlich als Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung zu versteuern. Ist der Vermieter gleichzeitig Eigentümer und nutzt die Wohnung auch selbst, kann unter Umständen Zweitwohnungssteuer anfallen.
Wer derzeit eine Wohnung sucht, spürt die Lage unmittelbar: Der Wohnraum in Deutschland reicht längst nicht mehr aus. Die aktuellen Zahlen zu den Baufertigstellungen sind alarmierend, und auch die Ein schätzungen von Instituten, Verbänden und Branchenvertretern fallen entsprechend drastisch aus.
Die Aktivität am Immobilienmarkt hat ein neues Hoch erreicht. Gleich zeitig entwickelt sich die Preisdynamik uneinheitlich, während sich die Vermarktungszeiten weiter verlängern.
Reisen Sie in diesem Jahr durch München? Dann versäumen Sie die Ausstellung Suburbia nicht. Sie bietet einen Blick auf das Wohnen im Einfamilienhaus, das ein Traum von vielen ist, aber auch Kritik auf sich zieht. Die Ausstellung dauert noch bis zum 18. Oktober 2026.
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat sich mit einer zentralen Frage des Wohnungseigentumsrechts befasst: Wer ist für die Durchführung von Balkonsanierungen zuständig, wenn die Teilungserklärung die Instandhaltungspflicht den einzelnen Wohnungseigentümern zuweist?
Ob grüne Fassaden, Vorgärten oder Grundstücksgrenzen – lebendiges Grün in der Stadt tut gut und steigert die Lebensqualität. Wo früher Hecken aus Hainbuche, Liguster oder Wildgehölzen Struktur und Schutz boten, prägen heute in vielen Neubaugebieten starre Grenzlinien aus Stein und Beton das Bild.
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat klargestellt, dass Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) nicht grundsätzlich verpflichtet sind, vor der Vergabe von Aufträgen mehrere Vergleichsangebote einzuholen. Entscheidend ist vielmehr, ob die konkrete Maßnahme ordnungsgemäßer Verwaltung entspricht.
Der Erwerb von Wohneigentum sichert den Vermögensaufbau, ist eine gute Altersvorsorge und mindert die Wohnkostenbelastung. Doch mancherorts müssen Erwerber:innen 28 Jahre sparen, um sich Immobilieneigentum leisten zu können. Warum dauert das so lange?
Die Wohnkostenbelastung von für Mieter:innen und Eigentümer:innen unterscheiden sich über den gesamten Lebensverlauf. Einige soziale Gruppen sind besonders belastet: Dazu gehören alleinlebende Mieter:innen, Menschen mit Migrationshintergrund und Mieter:innen mit niedrigen Einkommen. Auch wo man lebt, spielt eine Rolle.
Die Entwicklung der Immobilienpreise in deutschen Großstädten verläuft derzeit insgesamt mit wenig Dynamik. Das Preisniveau hat sich vielerorts stabilisiert. Regionale Unterschiede vergrößern sich. Die Kauflaune zeigt sich gedämpft. Kaufinteressierte zeigen sich durch die wirtschaftliche Lage verunsichert und abwartend.