Der Bundesgerichtshof (BGH) hat auf der Grundlage des im Jahr 2020 reformierten Wohnungseigentumsrechts in zwei Verfahren Vorgaben dazu gemacht, wie Wohnungseigentümer eine von einer Vereinbarung in der Gemeinschaftsordnung abweichende Kostenverteilung beschließen können.
Der Fall: Geklagt hatte die Miteigentümerin einer Wohnungsanlage, zu der eine Tiefgarage mit 15 Stellplätzen gehört. Die Gemeinschaftsordnung aus dem Jahr 1971 ordnet die Nutzung der Stellplätze ausschließlich bestimmten Wohneinheiten zu und regelt, dass die Kosten für die Instandhaltung der Garagenhalle ausschließlich von diesen Wohneinheiten zu tragen sind. Die Klägerin hat kein Sondernutzungsrecht an einem Stellplatz. Im April 2022 beschlossen die Wohnungseigentümer, das Dach der Garage sanieren zu lassen und die Kosten dafür auf alle Wohnungseigentümer im Verhältnis ihrer Miteigentumsanteile umzulegen.
Die Entscheidung (BGH, 14.02.2025, V ZR 236/23, V ZR 128/23): Die beschlossene Kostenverteilung nach Miteigentumsanteilen führt dazu, dass auch Wohnungseigentümer ohne Stellplatz für die Sanierung des Tiefgaragendachs zahlen müssen. Die erforderliche Beschlusskompetenz liegt auch dann vor, wenn der Kreis der Kostenschuldner verändert wird, indem Wohnungseigentümer erstmals mit Kosten belastet werden. Die angefochtenen Beschlüsse seien rechtmäßig. Die Beschlusskompetenz zur Änderung des geltenden Verteilungsschlüssels ergibt sich aus § 16 Abs. 2 Satz 2 WEG. Anders als früher begründet § 16 Abs. 2 Satz 2 WEG nunmehr (auch) eine Kompetenz zur Änderung des Verteilungsschlüssels für die Zuführung zur Rücklage. Nach altem Recht war eine Änderung der Kostenverteilung nur im Einzelfall möglich.
Eine solche Beschränkung enthält § 16 Abs. 2 Satz 2 WEG nicht mehr. Bei der beschlossenen Änderung der Kostenverteilung handelt es sich zudem um eine abweichende Verteilung für bestimmte Kostenarten im Sinne des § 16 Abs. 2 Satz 2 WEG. Wie die Formulierung „bestimmte Kostenarten“ zu verstehen ist, war bislang umstritten. Der BGH hat nunmehr entschieden, dass diese Formulierung lediglich das allgemein für Beschlüsse geltende Bestimmtheitserfordernis unterstreicht und keine darüber hinausgehenden Anforderungen begründet.
Kleine Wohnungen gehören zu den gefragtesten Segmenten des deutschen Wohnungsmarktes. Ob zur Miete, zur Eigennutzung oder als Kapitalanlage – die Nachfrage steigt seit Jahren kontinuierlich. Verantwortlich dafür sind vor allem der demografische Wandel, veränderte Lebensmodelle und die wachsende Zahl kleiner Haushalte.
Der Bundestag hat das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) beschlossen. Der Bundesrat stimmte dem Gesetz noch am selben Tag zu. Damit setzt die Bundesregierung wesentliche Vorgaben der europäischen Gebäudeeffizienzrichtlinie (EPBD) in deutsches Recht um und schafft einen neuen ordnungsrechtlichen Rahmen im Gebäudesektor.
Die Wärmewende gelingt nicht auf dem Papier, sondern vor Ort. Wer ein altes Haus kauft, kann auf vielen Wegen ans Ziel kommen. Der Gebäudebestand bietet ein enormes Potenzial: Durch Umbau, Modernisierung und Sanierung lässt sich dringend benötigter Wohnraum in einen zeitgemäßen Zustand versetzen.
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat mit einem aktuellen Urteil Klarheit zur Verteilung von Kosten für Erhaltungsmaßnahmen in Wohnungseigentümergemeinschaften geschaffen und die faire Kostenverteilung in WEG-Gemeinschaften gestärkt.
Während sich Reisende im Urlaub entspannen, haben Einbrecher Hochkonjunktur. In Deutschland wird statistisch etwa alle sechs Minuten irgendwo eingebrochen. In der Ferienzeit steigen die Fallzahlen häufig an. Einbrecher wählen meist den einfachen Weg. Ein gut gesichertes Haus schreckt sie dagegen ab. Diese Maßnahmen helfen:
Vielen Bundesbürgern fällt die Entscheidung für eine neue Heizung noch immer schwer. Wer sich – sofern ein Anschluss möglich ist – für Fernwärme entscheidet, setzt auf das Prinzip der Gemeinschaft. Die Wahl einer Wärmepumpe hingegen steht für den Wunsch nach größerer Unabhängigkeit.
Der deutsche Wohnungsneubau verharrt auch im Jahr 2026 auf einem historisch niedrigen Niveau. Zwar steigen die Baugenehmigungen, was ein positives Signal ist, insgesamt entstehen in Deutschland jedoch weiterhin deutlich zu wenig neue Wohnungen.
„Money makes the world go round.“ Dieser Satz aus dem Musical Cabaret beschreibt zunehmend die reale Welt – und in Deutschland ganz besonders die Finanzierung von Immobilien, die maßgeblich von den Finanzmärkten und der Wirtschaftslage abhängt.
Die Auswirkungen des Klimawandels sind längst in unseren Häusern und Gärten spürbar. Die Zahl der Hitzetage hat in den vergangenen Jahren deutlich zugenommen. Immer mehr Städte und Gemeinden entwickeln deshalb Hitzeschutzkonzepte. Auch Hauseigentümer sollten Maßnahmen ergreifen, um sich vor übermäßiger Wärme zu schützen.