Der Bundesgerichtshof (BGH) hat auf der Grundlage des im Jahr 2020 reformierten Wohnungseigentumsrechts in zwei Verfahren Vorgaben dazu gemacht, wie Wohnungseigentümer eine von einer Vereinbarung in der Gemeinschaftsordnung abweichende Kostenverteilung beschließen können.
Der Fall: Geklagt hatte die Miteigentümerin einer Wohnungsanlage, zu der eine Tiefgarage mit 15 Stellplätzen gehört. Die Gemeinschaftsordnung aus dem Jahr 1971 ordnet die Nutzung der Stellplätze ausschließlich bestimmten Wohneinheiten zu und regelt, dass die Kosten für die Instandhaltung der Garagenhalle ausschließlich von diesen Wohneinheiten zu tragen sind. Die Klägerin hat kein Sondernutzungsrecht an einem Stellplatz. Im April 2022 beschlossen die Wohnungseigentümer, das Dach der Garage sanieren zu lassen und die Kosten dafür auf alle Wohnungseigentümer im Verhältnis ihrer Miteigentumsanteile umzulegen.
Die Entscheidung (BGH, 14.02.2025, V ZR 236/23, V ZR 128/23): Die beschlossene Kostenverteilung nach Miteigentumsanteilen führt dazu, dass auch Wohnungseigentümer ohne Stellplatz für die Sanierung des Tiefgaragendachs zahlen müssen. Die erforderliche Beschlusskompetenz liegt auch dann vor, wenn der Kreis der Kostenschuldner verändert wird, indem Wohnungseigentümer erstmals mit Kosten belastet werden. Die angefochtenen Beschlüsse seien rechtmäßig. Die Beschlusskompetenz zur Änderung des geltenden Verteilungsschlüssels ergibt sich aus § 16 Abs. 2 Satz 2 WEG. Anders als früher begründet § 16 Abs. 2 Satz 2 WEG nunmehr (auch) eine Kompetenz zur Änderung des Verteilungsschlüssels für die Zuführung zur Rücklage. Nach altem Recht war eine Änderung der Kostenverteilung nur im Einzelfall möglich.
Eine solche Beschränkung enthält § 16 Abs. 2 Satz 2 WEG nicht mehr. Bei der beschlossenen Änderung der Kostenverteilung handelt es sich zudem um eine abweichende Verteilung für bestimmte Kostenarten im Sinne des § 16 Abs. 2 Satz 2 WEG. Wie die Formulierung „bestimmte Kostenarten“ zu verstehen ist, war bislang umstritten. Der BGH hat nunmehr entschieden, dass diese Formulierung lediglich das allgemein für Beschlüsse geltende Bestimmtheitserfordernis unterstreicht und keine darüber hinausgehenden Anforderungen begründet.
Ob grüne Fassaden, Vorgärten oder Grundstücksgrenzen – lebendiges Grün in der Stadt tut gut und steigert die Lebensqualität. Wo früher Hecken aus Hainbuche, Liguster oder Wildgehölzen Struktur und Schutz boten, prägen heute in vielen Neubaugebieten starre Grenzlinien aus Stein und Beton das Bild.
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat klargestellt, dass Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) nicht grundsätzlich verpflichtet sind, vor der Vergabe von Aufträgen mehrere Vergleichsangebote einzuholen. Entscheidend ist vielmehr, ob die konkrete Maßnahme ordnungsgemäßer Verwaltung entspricht.
Der Erwerb von Wohneigentum sichert den Vermögensaufbau, ist eine gute Altersvorsorge und mindert die Wohnkostenbelastung. Doch mancherorts müssen Erwerber:innen 28 Jahre sparen, um sich Immobilieneigentum leisten zu können. Warum dauert das so lange?
Die Wohnkostenbelastung von für Mieter:innen und Eigentümer:innen unterscheiden sich über den gesamten Lebensverlauf. Einige soziale Gruppen sind besonders belastet: Dazu gehören alleinlebende Mieter:innen, Menschen mit Migrationshintergrund und Mieter:innen mit niedrigen Einkommen. Auch wo man lebt, spielt eine Rolle.
Die Entwicklung der Immobilienpreise in deutschen Großstädten verläuft derzeit insgesamt mit wenig Dynamik. Das Preisniveau hat sich vielerorts stabilisiert. Regionale Unterschiede vergrößern sich. Die Kauflaune zeigt sich gedämpft. Kaufinteressierte zeigen sich durch die wirtschaftliche Lage verunsichert und abwartend.
Der Blick auf den Wohnungsbau zeichnet derzeit ein Stimmungsbild der ganzen Immobilienwirtschaft. Es gibt viel zu wenig Wohnungen. Die Suche nach einer geeigneten Bleibe gestaltet sich besonders für Mieter schwer. Forcierter Wohnungsbau könnte den Engpass mildern, doch die allgemeine wirtschaftliche Lage bremst alle Aktivitäten.
Jedes zweite zum Kauf angebotene Haus muss saniert werden. Das schlägt sich im Preis nieder. Dem günstigeren Angebotspreis stehen die Sanierungskosten gegenüber. Doch die Sanierung oder Modernisierung lohnt sich und steigert den Wert einer Immobilie.
Wie wir wohnen, ist eine sehr individuelle Angelegenheit, hängt aber auch von den tatsächlich vorhandenen Möglichkeiten ab. Es geht um Verfügbarkeiten, Arbeitsplätze, Infrastruktur und nicht zuletzt darum, was bezahlbar ist.
Die monatelange Stabilität der Bauzinsen ist ins Wanken geraten. Die weltpolitischen Verwerfungen durch den Krieg im Iran hinterlassen ihre Spuren. Das merken nicht nur die Autofahrer an der Zapfsäule, sondern auch die Immobilienfinanzierer.