Der Glasfaserausbau ist in Deutschland sehr unterschiedlich fortgeschritten. In Städten, in denen viele Menschen in Mehrfamilienhäusern leben, ist die Glasfaserversorgung noch nicht optimal. Eine maßgebliche Rolle spielen die Netze innerhalb der Häuser, denn das Internet ist nur dann superschnell, wenn die Glasfaserleitungen bis in die Wohnungen verlegt werden.
Das Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung (BMDS ) hat Anfang Juli 2025 einen neuen Bericht zum Stand des Glasfaserausbaus in Deutschland vorgelegt. Demnach wurde die Versorgung der privaten Haushalte innerhalb von zwei Jahren bis Mitte 2024 auf rund 35,7 Prozent nahezu verdoppelt. Der Großteil der Haushalte ohne Glasfaserversorgung liegt in städtischen (15,1 Millionen) und halbstädtischen Gemeinden (8,9 Millionen). In ländlichen Gebieten sind noch 2,9 Millionen Haushalte unversorgt.
Der Ausbau der Telekommunikationsnetze soll erheblich beschleunigt werden. Dazu BMDS Bundesminister Dr. Karsten Wildberger: „Leistungsfähige, souveräne und resiliente Telekommunikationsnetze sind ein Standortfaktor in der digitalen Welt. Mit der Festlegung des überragenden öffentlichen Interesses machen wir Tempo beim Netzausbau.“ Um ein solches Interesse festzulegen, muss das Telekommunikationsgesetz (TKG) geändert werden. Das BMDS hat dazu das „Gesetz zur Änderung des Telekommunikationsgesetzes und zur Feststellung des überragenden öffentlichen Interesses für den TK-Netzausbau“ vorgelegt, welches vom Bundeskabinett beschlossen wurde. Die bis zum 31.12.2030 befristete Regelung umfasst sowohl den Ausbau von Glasfaser- als auch von Mobilfunknetzen. Den Gesetzentwurf finden Sie unter: bmds.bund.de/tkg.
Der Spitzenverband der Wohnungswirtschaft GdW kritisiert das Vorhaben, da es eine exklusive Anbindung durch einzelne Netzbetreiber ermöglichen und die freie Anbieterwahl für Mieter einschränken könnte. Eine faktische Monopolstellung einzelner Unternehmen könnte sich negativ auf die Preisgestaltung auswirken. Konkret sieht der Gesetzentwurf vor, Telekommunikationsunternehmen für eine Übergangszeit ein Vorrecht beim Ausbau in Mehrfamilienhäusern einzuräumen. Demnach könnten Hauseigentümer die Verlegung von Glasfaserleitungen innerhalb von Gebäuden nur noch aus triftigen Sachgründen ablehnen.
Die Anforderungen an die Architektur von heute sind hoch. Technisch ist fast alles möglich – doch was ist mit Blick auf die Zukunft auch sinn voll? Die moderne Architektur bietet mit neuen Technologien zahlreiche Chancen für Wohnen und Leben.
Die Unsicherheit bei Fragen zur der Wärmewende bremst Hauseigentü mer bei der Umsetzung aus. Die größten Hemmnisse betreffen finanzi elle Belange sowie die Unklarheit der politischen Vorgaben und bei den Förderbedingungen.
Steigende Strompreise belasten viele Haushalte. Für Eigentümer mit Wärmepumpe kann sich jetzt jedoch eine neue Möglichkeit zum Sparen lohnen: Seit Anfang 2025 müssen alle Stromanbieter variable Stromtarife anbieten. Dabei richtet sich der Preis nach den aktuellen Börsenstrompreisen – und die schwanken im Tagesverlauf.
Wer derzeit eine Wohnung sucht, spürt die Lage unmittelbar: Der Wohnraum in Deutschland reicht längst nicht mehr aus. Die aktuellen Zahlen zu den Baufertigstellungen sind alarmierend, und auch die Ein schätzungen von Instituten, Verbänden und Branchenvertretern fallen entsprechend drastisch aus.
Die Aktivität am Immobilienmarkt hat ein neues Hoch erreicht. Gleich zeitig entwickelt sich die Preisdynamik uneinheitlich, während sich die Vermarktungszeiten weiter verlängern.
Reisen Sie in diesem Jahr durch München? Dann versäumen Sie die Ausstellung Suburbia nicht. Sie bietet einen Blick auf das Wohnen im Einfamilienhaus, das ein Traum von vielen ist, aber auch Kritik auf sich zieht. Die Ausstellung dauert noch bis zum 18. Oktober 2026.
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat sich mit einer zentralen Frage des Wohnungseigentumsrechts befasst: Wer ist für die Durchführung von Balkonsanierungen zuständig, wenn die Teilungserklärung die Instandhaltungspflicht den einzelnen Wohnungseigentümern zuweist?
Ob grüne Fassaden, Vorgärten oder Grundstücksgrenzen – lebendiges Grün in der Stadt tut gut und steigert die Lebensqualität. Wo früher Hecken aus Hainbuche, Liguster oder Wildgehölzen Struktur und Schutz boten, prägen heute in vielen Neubaugebieten starre Grenzlinien aus Stein und Beton das Bild.
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat klargestellt, dass Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) nicht grundsätzlich verpflichtet sind, vor der Vergabe von Aufträgen mehrere Vergleichsangebote einzuholen. Entscheidend ist vielmehr, ob die konkrete Maßnahme ordnungsgemäßer Verwaltung entspricht.