In anderen europäischen Ländern wie Dänemark oder Estland können viele behördliche Angelegenheiten bequem vom Sofa aus digital erledigt werden. In Deutschland sind wir davon noch meilenweit entfernt, aber es geht voran – zum Beispiel beim Notar.
Die Bundesregierung hat das Gesetz zur Einführung der elektronischen Präsenzbeurkundung beschlossen. Urkunden können somit in Zukunft originär elektronisch im Notariat erstellt werden. Bislang war die öffentliche Beurkundung in weiten Teilen papiergebunden.
Nur punktuell sah das geltende Beurkundungsgesetz die elektronische Errichtung von Dokumenten vor. Seit 2022 werden notarielle Urkunden bereits im elektronischen Urkundenarchiv verwahrt, wofür die Papierurkunden nach der Errichtung eingescannt werden. Auch die elektronische Aktenführung im Notariat wird perspektivisch die Papierakte vollständig ablösen.
Ab dem Jahr 2026 ist die elektronische Akte bei den Gerichten verpflichtend. Der Regierungsentwurf greift diese Entwicklung auf und schafft die rechtlichen Grundlagen dafür, dass Notarinnen und Notare sowie andere Urkundsstellen (z. B. Nachlassgerichte) künftig originär elektronische Urkunden im Präsenzverfahren errichten können.
Anfang Juli 2025 hat das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz den Referentenentwurf eines Gesetzes zur Digitalisierung des Vollzugs von Immobilienverträgen veröffentlicht. Damit wurde ein weiterer Meilenstein im Rahmen des Digitalisierungsprojekts eNoVA (Elektronischer Notar-Verwaltungs-Austausch) erreicht.
Immobiliengeschäfte können künftig digital statt postalisch abgewickelt werden. Bislang erfolgte die Kommunikation zwischen Notarbüros, Gerichten und Behörden nach der Beurkundung eines Grundstückskaufvertrags überwiegend auf dem Postweg. Künftig soll der Austausch digital erfolgen – schneller, effizienter und bei gleichbleibend hoher Sicherheit.
„Durch die Umsetzung von eNoVA können millionenfache Postsendungen sowie mehrfache Datenerhebungen und Scanprozesse vermieden werden“, sagt Dr. Markus Sikora, Präsident der Bundesnotarkammer.
Kleine Wohnungen gehören zu den gefragtesten Segmenten des deutschen Wohnungsmarktes. Ob zur Miete, zur Eigennutzung oder als Kapitalanlage – die Nachfrage steigt seit Jahren kontinuierlich. Verantwortlich dafür sind vor allem der demografische Wandel, veränderte Lebensmodelle und die wachsende Zahl kleiner Haushalte.
Der Bundestag hat das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) beschlossen. Der Bundesrat stimmte dem Gesetz noch am selben Tag zu. Damit setzt die Bundesregierung wesentliche Vorgaben der europäischen Gebäudeeffizienzrichtlinie (EPBD) in deutsches Recht um und schafft einen neuen ordnungsrechtlichen Rahmen im Gebäudesektor.
Die Wärmewende gelingt nicht auf dem Papier, sondern vor Ort. Wer ein altes Haus kauft, kann auf vielen Wegen ans Ziel kommen. Der Gebäudebestand bietet ein enormes Potenzial: Durch Umbau, Modernisierung und Sanierung lässt sich dringend benötigter Wohnraum in einen zeitgemäßen Zustand versetzen.
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat mit einem aktuellen Urteil Klarheit zur Verteilung von Kosten für Erhaltungsmaßnahmen in Wohnungseigentümergemeinschaften geschaffen und die faire Kostenverteilung in WEG-Gemeinschaften gestärkt.
Während sich Reisende im Urlaub entspannen, haben Einbrecher Hochkonjunktur. In Deutschland wird statistisch etwa alle sechs Minuten irgendwo eingebrochen. In der Ferienzeit steigen die Fallzahlen häufig an. Einbrecher wählen meist den einfachen Weg. Ein gut gesichertes Haus schreckt sie dagegen ab. Diese Maßnahmen helfen:
Vielen Bundesbürgern fällt die Entscheidung für eine neue Heizung noch immer schwer. Wer sich – sofern ein Anschluss möglich ist – für Fernwärme entscheidet, setzt auf das Prinzip der Gemeinschaft. Die Wahl einer Wärmepumpe hingegen steht für den Wunsch nach größerer Unabhängigkeit.
Der deutsche Wohnungsneubau verharrt auch im Jahr 2026 auf einem historisch niedrigen Niveau. Zwar steigen die Baugenehmigungen, was ein positives Signal ist, insgesamt entstehen in Deutschland jedoch weiterhin deutlich zu wenig neue Wohnungen.
„Money makes the world go round.“ Dieser Satz aus dem Musical Cabaret beschreibt zunehmend die reale Welt – und in Deutschland ganz besonders die Finanzierung von Immobilien, die maßgeblich von den Finanzmärkten und der Wirtschaftslage abhängt.
Die Auswirkungen des Klimawandels sind längst in unseren Häusern und Gärten spürbar. Die Zahl der Hitzetage hat in den vergangenen Jahren deutlich zugenommen. Immer mehr Städte und Gemeinden entwickeln deshalb Hitzeschutzkonzepte. Auch Hauseigentümer sollten Maßnahmen ergreifen, um sich vor übermäßiger Wärme zu schützen.