In anderen europäischen Ländern wie Dänemark oder Estland können viele behördliche Angelegenheiten bequem vom Sofa aus digital erledigt werden. In Deutschland sind wir davon noch meilenweit entfernt, aber es geht voran – zum Beispiel beim Notar.
Die Bundesregierung hat das Gesetz zur Einführung der elektronischen Präsenzbeurkundung beschlossen. Urkunden können somit in Zukunft originär elektronisch im Notariat erstellt werden. Bislang war die öffentliche Beurkundung in weiten Teilen papiergebunden.
Nur punktuell sah das geltende Beurkundungsgesetz die elektronische Errichtung von Dokumenten vor. Seit 2022 werden notarielle Urkunden bereits im elektronischen Urkundenarchiv verwahrt, wofür die Papierurkunden nach der Errichtung eingescannt werden. Auch die elektronische Aktenführung im Notariat wird perspektivisch die Papierakte vollständig ablösen.
Ab dem Jahr 2026 ist die elektronische Akte bei den Gerichten verpflichtend. Der Regierungsentwurf greift diese Entwicklung auf und schafft die rechtlichen Grundlagen dafür, dass Notarinnen und Notare sowie andere Urkundsstellen (z. B. Nachlassgerichte) künftig originär elektronische Urkunden im Präsenzverfahren errichten können.
Anfang Juli 2025 hat das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz den Referentenentwurf eines Gesetzes zur Digitalisierung des Vollzugs von Immobilienverträgen veröffentlicht. Damit wurde ein weiterer Meilenstein im Rahmen des Digitalisierungsprojekts eNoVA (Elektronischer Notar-Verwaltungs-Austausch) erreicht.
Immobiliengeschäfte können künftig digital statt postalisch abgewickelt werden. Bislang erfolgte die Kommunikation zwischen Notarbüros, Gerichten und Behörden nach der Beurkundung eines Grundstückskaufvertrags überwiegend auf dem Postweg. Künftig soll der Austausch digital erfolgen – schneller, effizienter und bei gleichbleibend hoher Sicherheit.
„Durch die Umsetzung von eNoVA können millionenfache Postsendungen sowie mehrfache Datenerhebungen und Scanprozesse vermieden werden“, sagt Dr. Markus Sikora, Präsident der Bundesnotarkammer.
Die Europäische Zentralbank (EZB) hat ihre drei Leitzinsen um jeweils 0,25 Prozentpunkte angehoben. Für Immobilienkäufer bedeutet diese Entscheidung vor allem eines: Auf deutlich günstigere Finanzierungsbedingungen sollte kurzfristig nicht gesetzt werden.
Ganz Europa hat ein Wohnraumproblem. Die EU will einen „Affordable Housing Act“ auf den Weg bringen, der jedoch überwiegend Restriktionen vorsieht. In Deutschland soll der „Bau-Turbo“ Abhilfe schaffen. Kommt die Wohnungsbau-Wende im Jahr 2027? Wie geht es weiter?
Die Wohnwünsche der Deutschen sind ganz pragmatisch. Es muss kein Schloss sein; Balkon, Garten und bezahlbare Wohnkosten würden den meisten schon reichen. Aber auch bescheidene Wünsche sind derzeit schwer umzusetzen.
Immer weniger Menschen in Deutschland leben in den eigenen vier Wänden. Nach einer aktuellen Untersuchung des Pestel-Instituts ist die Wohneigentumsquote auf 43,5 Prozent gesunken – den niedrigsten Stand seit 20 Jahren. Deutschland bildet damit im EU-Vergleich das Schlusslicht.
Das Wohnen im Einfamilienhaus ist nach wie vor ein weit verbreiteter Traum. Doch Wunsch und Wirklichkeit liegen oft weit auseinander. Das gilt auch für Angebot und Nachfrage, die sich regional teilweise deutlich unterscheiden. Das zeigt eine aktuelle Analyse eines der größten Immobilienportale.
Die Mieten in den größten deutschen Städten sind in den vergangenen drei Jahren deutlich stärker gestiegen als die Einkommen. Das zeigt der aktuelle immowelt Mietkompass für das zweite Quartal 2026. Dadurch stellt sich zunehmend die Frage, ob kaufen statt mieten eine Option sein könnte.
Die hohen Energiepreise und die Sorge vor einem möglichen Gasmangel beeinflussen zunehmend die Wahl einer Immobilie. Gut gedämmte Eigentumswohnungen mit niedrigen Heizkosten werden attraktiver, sind aber häufig teurer. Auch die EU-Gebäuderichtlinie und ihre Umsetzung in Deutschland erhöhen die Bedeutung der Energieeffizienz.
Wer eine neue Heizung einbauen möchte, muss seit Ende Juli 2026 die Vorgaben des Gebäudemodernisierungsgesetzes (GModG) berücksichtigen. Welche Heizsysteme künftig zulässig sind und welche Anforderungen beim Heizungstausch gelten, zeigt das neue GModG-Infoportal des Bundesinstituts für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR).
Die Zahl der Baugenehmigungen steigt wieder und rechtfertigt einen vorsichtigen Optimismus. Doch von Entspannung auf dem Wohnungsmarkt kann keine Rede sein. Deutschlandweit fehlen nach Schätzungen jährlich mindestens 320.000 neue Wohnungen, um der Wohnungsknappheit wirkungsvoll zu begegnen.