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14. August 2025

Immobiliengeschäfte künftig digital abwickeln

Recht / Gesetz

In anderen europäischen Ländern wie Dänemark oder Estland können viele behördliche Angelegenheiten bequem vom Sofa aus digital erledigt werden. In Deutschland sind wir davon noch meilenweit entfernt, aber es geht voran – zum Beispiel beim Notar.

Die Bundesregierung hat das Gesetz zur Einführung der elektronischen Präsenzbeurkundung beschlossen. Urkunden können somit in Zukunft originär elektronisch im Notariat erstellt werden. Bislang war die öffentliche Beurkundung in weiten Teilen papiergebunden.

 

Nur punktuell sah das geltende Beurkundungsgesetz die elektronische Errichtung von Dokumenten vor. Seit 2022 werden notarielle Urkunden bereits im elektronischen Urkundenarchiv verwahrt, wofür die Papierurkunden nach der Errichtung eingescannt werden. Auch die elektronische Aktenführung im Notariat wird perspektivisch die Papierakte vollständig ablösen.

 

Ab dem Jahr 2026 ist die elektronische Akte bei den Gerichten verpflichtend. Der Regierungsentwurf greift diese Entwicklung auf und schafft die rechtlichen Grundlagen dafür, dass Notarinnen und Notare sowie andere Urkundsstellen (z. B. Nachlassgerichte) künftig originär elektronische Urkunden im Präsenzverfahren errichten können.

 

Anfang Juli 2025 hat das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz den Referentenentwurf eines Gesetzes zur Digitalisierung des Vollzugs von Immobilienverträgen veröffentlicht. Damit wurde ein weiterer Meilenstein im Rahmen des Digitalisierungsprojekts eNoVA (Elektronischer Notar-Verwaltungs-Austausch) erreicht.

 

Immobiliengeschäfte können künftig digital statt postalisch abgewickelt werden. Bislang erfolgte die Kommunikation zwischen Notarbüros, Gerichten und Behörden nach der Beurkundung eines Grundstückskaufvertrags überwiegend auf dem Postweg. Künftig soll der Austausch digital erfolgen – schneller, effizienter und bei gleichbleibend hoher Sicherheit.

 

„Durch die Umsetzung von eNoVA können millionenfache Postsendungen sowie mehrfache Datenerhebungen und Scanprozesse vermieden werden“, sagt Dr. Markus Sikora, Präsident der Bundesnotarkammer.

 

Foto: © NoName_13, Pixabay

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