Zum Inhalt springen
2. Dezember 2025

„Bau-Turbo“ muss sich jetzt in der Praxis bewähren

Immobilienmarkt / Trends / Politik

Die Kräne sollen sich wieder drehen. Mit dem Gesetz zur Beschleunigung
des Wohnungsbaus und zur Wohnraumsicherung – besser
bekannt als „Bau-Turbo“ – will der Gesetzgeber die Planungs- und
Genehmigungsverfahren im Wohnungsbau vereinfachen und beschleunigen.
Jetzt kommt es auf die Umsetzung an.

Das Gesetz sieht befristete Erleichterungen vor und verlängert zugleich bestehende
Schutzmaßnahmen für den Mietwohnungsmarkt. Künftig können
Gemeinden in Gebieten mit bestehendem Bebauungsplan Bauvorhaben
abweichend von den bisherigen Festsetzungen zulassen, sofern diese dem
Wohnungsbau dienen (§ 31 Abs. 3 BauGB). Eine vorherige Feststellung
eines angespannten Wohnungsmarktes ist dafür nicht mehr erforderlich,
entscheidend ist die Zustimmung der Gemeinde.
Auch in bebauten Innenbereichen ohne bestehenden Bebauungsplan
können Gemeinden künftig Ausnahmen zulassen. Wenn die Erweiterung,
Änderung oder Erneuerung bestehender Gebäude der Schaffung oder
Wiederherstellung von Wohnraum dient, kann vom bisherigen Einfügungsgebot
abgesehen werden. Selbst bei der erstmaligen Errichtung von Wohngebäuden
sind Befreiungen möglich. Dabei müssen nachbarliche Interessen
berücksichtigt werden und das Vorhaben muss mit öffentlichen Belangen
vereinbar sein.
Ein besonders weitreichendes Instrument ist der neu eingeführte § 246e
BauGB. Bis Ende 2030 können Gemeinden abweichend von den Vorschriften
des Baugesetzbuchs Bauvorhaben zulassen, die der Schaffung oder
Wiederherstellung von Wohnraum dienen, beispielsweise durch Neubauten,
Sanierungen oder Nutzungsänderungen. Sogar im Außenbereich kann künftig
unter bestimmten Voraussetzungen Wohnungsbau ermöglicht werden,
was bislang nur für privilegierte Vorhaben zulässig war.
Sven Häberer, Fachanwalt bei der Kanzlei Müller Radack Schultz, kommentiert:
„Die Fülle an Regelungen, die das Ziel des Wohnungsbaus und den Erhalt
bestehenden Wohnraums verfolgen, ist erfrischend.“ Allerdings könnten
unklare Formulierungen wie „unter Würdigung nachbarlicher Interessen“
oder „Vereinbarkeit mit öffentlichen Belangen“ – wie schon in der Vergangenheit
– für die Einschränkung von Bauwünschen genutzt werden.

Foto: © Ulrike Mai, Pixabay

Aktuelles

Aktuelle Nachrichten

alle Nachrichten
  • In Deutschland fehlen dringend Wohnungen

    Ganz Europa hat ein Wohnraumproblem. Die EU will einen „Affordable
    Housing Act“ auf den Weg bringen, der jedoch überwiegend Restriktionen
    vorsieht. In Deutschland soll der „Bau-Turbo“ Abhilfe schaffen.
    Kommt die Wohnungsbau-Wende im Jahr 2027? Wie geht es weiter?

  • Immer weniger Menschen leben im Eigenheim

    Immer weniger Menschen in Deutschland leben in den eigenen vier
    Wänden. Nach einer aktuellen Untersuchung des Pestel-Instituts ist
    die Wohneigentumsquote auf 43,5 Prozent gesunken – den niedrigsten
    Stand seit 20 Jahren. Deutschland bildet damit im EU-Vergleich das
    Schlusslicht.

  • Wohnen im Einfamilienhaus – Wunsch und Wirklichkeit

    Das Wohnen im Einfamilienhaus ist nach wie vor ein weit verbreiteter
    Traum. Doch Wunsch und Wirklichkeit liegen oft weit auseinander. Das
    gilt auch für Angebot und Nachfrage, die sich regional teilweise deutlich
    unterscheiden. Das zeigt eine aktuelle Analyse eines der größten
    Immobilienportale.

  • Wohnen zur Miete wird immer teurer

    Die Mieten in den größten deutschen Städten sind in den vergangenen
    drei Jahren deutlich stärker gestiegen als die Einkommen. Das
    zeigt der aktuelle immowelt Mietkompass für das zweite Quartal 2026.
    Dadurch stellt sich zunehmend die Frage, ob kaufen statt mieten eine
    Option sein könnte.

  • Energieeffizienz wird beim Immobilienkauf wichtiger

    Die hohen Energiepreise und die Sorge vor einem möglichen Gasmangel
    beeinflussen zunehmend die Wahl einer Immobilie. Gut gedämmte
    Eigentumswohnungen mit niedrigen Heizkosten werden attraktiver,
    sind aber häufig teurer. Auch die EU-Gebäuderichtlinie und ihre Umsetzung
    in Deutschland erhöhen die Bedeutung der Energieeffizienz.

  • Neue Heizungsregeln: Infoportal bietet Orientierung

    Wer eine neue Heizung einbauen möchte, muss seit Ende Juli 2026 die
    Vorgaben des Gebäudemodernisierungsgesetzes (GModG) berücksichtigen.
    Welche Heizsysteme künftig zulässig sind und welche Anforderungen
    beim Heizungstausch gelten, zeigt das neue GModG-Infoportal
    des Bundesinstituts für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR).

  • Baugenehmigungen steigen – aber Wohnraum bleibt knapp

    Die Zahl der Baugenehmigungen steigt wieder und rechtfertigt einen
    vorsichtigen Optimismus. Doch von Entspannung auf dem Wohnungsmarkt
    kann keine Rede sein. Deutschlandweit fehlen nach Schätzungen
    jährlich mindestens 320.000 neue Wohnungen, um der Wohnungsknappheit
    wirkungsvoll zu begegnen.

Cookie Informationen

Um fortfahren zu können, müssen Sie eine Cookie-Auswahl treffen. Unter Einstellungen können Sie gezielt Optionen ein und ausschalten.

Einstellungen

  • Essenzielle Cookies ermöglichen grundlegende Funktionen und sind für die einwandfreie Funktion der Website erforderlich. Die Seite verwendet diese Cookies, um Session-Informationen zu hinterlegen. Alle unsere Bilder und Dateien liegen in unserem Content Management System YNFINITE. Diese werden von dort bereitgestellt. YNFINITE erhält durch die Bereitstellung Ihre IP Adresse, diese wird jedoch nur zum Zwecke der Bereitstellung der Bilder im Rahmen eines HTTP Aufrufes verwendet. Die Daten werden nicht langfristig gespeichert.

  • Setzt Cookies, um Google Bewertungen und Karten zu entsperren.

  • Setzt Cookies, um YouTube Videos zu entsperren.

  • Setzt Cookies, um Vimeo Videos zu entsperren.

  • Beim Laden des Immobilien-Wertfinders werden persönliche Daten an die ZwoVadis GmbH übertragen.

  • Wir verwenden Drittanbieter-Tools, die uns helfen, unsere Website effizienter und kundenfreundlicher zu gestalten. Dazu gehören so genannte Marketing-Cookies, die wir in ihrem Browser setzen. Diese senden uns Daten über die Interessen, die Sie uns durch Eingabe von Informationen in diesen Drittanbieter-Tools zukommen lassen. Mit dem Aktivieren der Marketing-Cookies stimmen Sie der Analyse und Verwendung der von Ihnen bereitgestellten Informationen bei uns intern sowie den Drittanbietern zu.