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26. August 2024

Eigentümerversammlung wird digital

Eigentumswohnung / WEG

Eigentumswohnungen gibt es erst seit Anfang der fünfziger Jahre. Seitdem haben sie einen Siegeszug angetreten und sind heute eine beliebte Form des Immobilieneigentums. Das zugrunde liegende Wohnungseigentumsgesetz wurde mehrfach reformiert. Nach einer Änderung im Jahr 2007 wurde es zuletzt im Jahr 2020 einer weiteren, sehr umfassenden Reform unterzogen. Nun steht eine weitere Novellierung an.

Das Wohnungseigentumsgesetz ist mehr als 70 Jahre alt. Es trat 1951 in Kraft und stammt damit aus einer Zeit, in der Trümmerlandschaften und notdürftig gesicherte Wohngebäude das Bild vieler deutscher Innenstädte prägten. Nach einer Phase relativer Bedeutungslosigkeit stieg das Interesse an Eigentumswohnungen seit den 70er Jahren langsam an und hat inzwischen längst einen Siegeszug angetreten. Anfang 2018 besaßen knapp 14 Prozent aller Haushalte in Deutschland eine Eigentumswohnung.

 

Wohneigentum ist auch deshalb so beliebt, weil Wohnungseigentümer – anders als Mieter – das gemeinschaftliche Wohnen weitgehend selbst regeln und gestalten und mögliche Risiken gemeinsam tragen. Im Laufe der Jahrzehnte hat sich ein umfangreiches Regelwerk herausgebildet, das die Rechte und Pflichten der einzelnen Eigentümer festlegt. Die Wohnungseigentümerversammlung ist nach dem Wohnungseigentumsgesetz (WEG) das oberste Beschluss-, Willensbildungs- und Selbstverwaltungsorgan der Wohnungseigentümergemeinschaft. Die Wohnungseigentümer beschließen über alle relevanten Angelegenheiten des gemeinschaftlichen Eigentums.

 

Die Corona-Pandemie war der Auslöser für weitere Veränderungen. In Zeiten des Social Distancing mussten sich die Wohnungseigentümer etwas einfallen lassen, um wichtige Entscheidungen treffen zu können. Die Verwalterverbände haben sich schon früh für die Einführung virtueller Eigentümerversammlungen eingesetzt, damit die Gemeinschaft auch unter besonderen Umständen beschlussfähig bleibt.

 

Der Bundestag hat nun beschlossen, dass die virtuelle Eigentümerversammlung als zusätzliche Versammlungsmöglichkeit eingeführt wird. Die Versammlungen können nun auch unterjährig häufiger stattfinden, was angesichts der steigenden Anforderungen und des zunehmenden Fachkräftemangels in den Verwaltungen unerlässlich ist.

 

Foto: © Pexels, Pixabay

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