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26. August 2024

Eigentümerversammlung wird digital

Eigentumswohnung / WEG

Eigentumswohnungen gibt es erst seit Anfang der fünfziger Jahre. Seitdem haben sie einen Siegeszug angetreten und sind heute eine beliebte Form des Immobilieneigentums. Das zugrunde liegende Wohnungseigentumsgesetz wurde mehrfach reformiert. Nach einer Änderung im Jahr 2007 wurde es zuletzt im Jahr 2020 einer weiteren, sehr umfassenden Reform unterzogen. Nun steht eine weitere Novellierung an.

Das Wohnungseigentumsgesetz ist mehr als 70 Jahre alt. Es trat 1951 in Kraft und stammt damit aus einer Zeit, in der Trümmerlandschaften und notdürftig gesicherte Wohngebäude das Bild vieler deutscher Innenstädte prägten. Nach einer Phase relativer Bedeutungslosigkeit stieg das Interesse an Eigentumswohnungen seit den 70er Jahren langsam an und hat inzwischen längst einen Siegeszug angetreten. Anfang 2018 besaßen knapp 14 Prozent aller Haushalte in Deutschland eine Eigentumswohnung.

 

Wohneigentum ist auch deshalb so beliebt, weil Wohnungseigentümer – anders als Mieter – das gemeinschaftliche Wohnen weitgehend selbst regeln und gestalten und mögliche Risiken gemeinsam tragen. Im Laufe der Jahrzehnte hat sich ein umfangreiches Regelwerk herausgebildet, das die Rechte und Pflichten der einzelnen Eigentümer festlegt. Die Wohnungseigentümerversammlung ist nach dem Wohnungseigentumsgesetz (WEG) das oberste Beschluss-, Willensbildungs- und Selbstverwaltungsorgan der Wohnungseigentümergemeinschaft. Die Wohnungseigentümer beschließen über alle relevanten Angelegenheiten des gemeinschaftlichen Eigentums.

 

Die Corona-Pandemie war der Auslöser für weitere Veränderungen. In Zeiten des Social Distancing mussten sich die Wohnungseigentümer etwas einfallen lassen, um wichtige Entscheidungen treffen zu können. Die Verwalterverbände haben sich schon früh für die Einführung virtueller Eigentümerversammlungen eingesetzt, damit die Gemeinschaft auch unter besonderen Umständen beschlussfähig bleibt.

 

Der Bundestag hat nun beschlossen, dass die virtuelle Eigentümerversammlung als zusätzliche Versammlungsmöglichkeit eingeführt wird. Die Versammlungen können nun auch unterjährig häufiger stattfinden, was angesichts der steigenden Anforderungen und des zunehmenden Fachkräftemangels in den Verwaltungen unerlässlich ist.

 

Foto: © Pexels, Pixabay

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  • Eingefrorener Mietmarkt erzeugt Unbeweglichkeit

    Der Wohnungsbestand in Deutschland ist auf einen Tiefststand zusammengeschrumpft.
    Wohnungssuchende haben es aktuell schwer.
    Das klassische Angebot geht zurück, die Preise steigen und die Konditionen
    werden über immer mehr befristete Verträge oder möblierte
    Angebote härter.

  • Neues zur Grundsteuer vom Bundesfinanzhof

    Die Grundsteuer nach neuem Recht wurde erstmals ab dem 1. Januar
    2025 erhoben. Zuvor mussten alle Grundstücke in Deutschland neu
    bewertet werden, was mit großem Aufwand und unter direkter Beteiligung
    aller Immobilieneigentümer geschah. Die Art der Umsetzung rief
    heftige Kontroversen hervor. Jetzt liegt das Urteil des Bundesfinanzhofs
    vor.

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    Der Heizenergiebedarf in Deutschland ist stabil. Die Haushalte heizten
    2024 ähnlich viel wie im Vorjahr. Während die Preise für Heizenergie
    insgesamt nur langsam stiegen, legten die Preise für Fernwärme im
    Gegensatz zum Vorjahr überdurchschnittlich stark zu. Für das Gelingen
    der Wärmewende sind bei der Fernwärme mehr Preistransparenz und
    eine verlässliche Regulierung notwendig.

  • Finanzierung: Stabile Aussichten im neuen Jahr

    Analysten haben die Hoffnungen auf eine wirtschaftliche Belebung in
    Deutschland auf das Jahr 2026 verschoben. Doch die Aussichten für
    die Immobilienbranche sind gar nicht so schlecht. Bei stabilen Zinsen
    und Immobilienpreisen wollen viele Interessenten jetzt aktiv werden.

  • 2026: Das ist neu in der Bau- und Immobilienbranche

    Im neuen Jahr gibt es wieder viele neue Regeln zu beachten. Die Umsetzung
    der EU-Gebäuderichtlinie (EPBD) bringt Veränderungen mit
    sich, das Gebäudeenergiegesetz (GEG) wird verschärft und an Wärmepumpen
    werden höhere Anforderungen gestellt. Die Neuerungen im
    Einzelnen:

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