Eigentumswohnungen gibt es erst seit Anfang der fünfziger Jahre. Seitdem haben sie einen Siegeszug angetreten und sind heute eine beliebte Form des Immobilieneigentums. Das zugrunde liegende Wohnungseigentumsgesetz wurde mehrfach reformiert. Nach einer Änderung im Jahr 2007 wurde es zuletzt im Jahr 2020 einer weiteren, sehr umfassenden Reform unterzogen. Nun steht eine weitere Novellierung an.
Das Wohnungseigentumsgesetz ist mehr als 70 Jahre alt. Es trat 1951 in Kraft und stammt damit aus einer Zeit, in der Trümmerlandschaften und notdürftig gesicherte Wohngebäude das Bild vieler deutscher Innenstädte prägten. Nach einer Phase relativer Bedeutungslosigkeit stieg das Interesse an Eigentumswohnungen seit den 70er Jahren langsam an und hat inzwischen längst einen Siegeszug angetreten. Anfang 2018 besaßen knapp 14 Prozent aller Haushalte in Deutschland eine Eigentumswohnung.
Wohneigentum ist auch deshalb so beliebt, weil Wohnungseigentümer – anders als Mieter – das gemeinschaftliche Wohnen weitgehend selbst regeln und gestalten und mögliche Risiken gemeinsam tragen. Im Laufe der Jahrzehnte hat sich ein umfangreiches Regelwerk herausgebildet, das die Rechte und Pflichten der einzelnen Eigentümer festlegt. Die Wohnungseigentümerversammlung ist nach dem Wohnungseigentumsgesetz (WEG) das oberste Beschluss-, Willensbildungs- und Selbstverwaltungsorgan der Wohnungseigentümergemeinschaft. Die Wohnungseigentümer beschließen über alle relevanten Angelegenheiten des gemeinschaftlichen Eigentums.
Die Corona-Pandemie war der Auslöser für weitere Veränderungen. In Zeiten des Social Distancing mussten sich die Wohnungseigentümer etwas einfallen lassen, um wichtige Entscheidungen treffen zu können. Die Verwalterverbände haben sich schon früh für die Einführung virtueller Eigentümerversammlungen eingesetzt, damit die Gemeinschaft auch unter besonderen Umständen beschlussfähig bleibt.
Der Bundestag hat nun beschlossen, dass die virtuelle Eigentümerversammlung als zusätzliche Versammlungsmöglichkeit eingeführt wird. Die Versammlungen können nun auch unterjährig häufiger stattfinden, was angesichts der steigenden Anforderungen und des zunehmenden Fachkräftemangels in den Verwaltungen unerlässlich ist.
Die Europäische Zentralbank (EZB) hat ihre drei Leitzinsen um jeweils 0,25 Prozentpunkte angehoben. Für Immobilienkäufer bedeutet diese Entscheidung vor allem eines: Auf deutlich günstigere Finanzierungsbedingungen sollte kurzfristig nicht gesetzt werden.
Ganz Europa hat ein Wohnraumproblem. Die EU will einen „Affordable Housing Act“ auf den Weg bringen, der jedoch überwiegend Restriktionen vorsieht. In Deutschland soll der „Bau-Turbo“ Abhilfe schaffen. Kommt die Wohnungsbau-Wende im Jahr 2027? Wie geht es weiter?
Die Wohnwünsche der Deutschen sind ganz pragmatisch. Es muss kein Schloss sein; Balkon, Garten und bezahlbare Wohnkosten würden den meisten schon reichen. Aber auch bescheidene Wünsche sind derzeit schwer umzusetzen.
Immer weniger Menschen in Deutschland leben in den eigenen vier Wänden. Nach einer aktuellen Untersuchung des Pestel-Instituts ist die Wohneigentumsquote auf 43,5 Prozent gesunken – den niedrigsten Stand seit 20 Jahren. Deutschland bildet damit im EU-Vergleich das Schlusslicht.
Das Wohnen im Einfamilienhaus ist nach wie vor ein weit verbreiteter Traum. Doch Wunsch und Wirklichkeit liegen oft weit auseinander. Das gilt auch für Angebot und Nachfrage, die sich regional teilweise deutlich unterscheiden. Das zeigt eine aktuelle Analyse eines der größten Immobilienportale.
Die Mieten in den größten deutschen Städten sind in den vergangenen drei Jahren deutlich stärker gestiegen als die Einkommen. Das zeigt der aktuelle immowelt Mietkompass für das zweite Quartal 2026. Dadurch stellt sich zunehmend die Frage, ob kaufen statt mieten eine Option sein könnte.
Die hohen Energiepreise und die Sorge vor einem möglichen Gasmangel beeinflussen zunehmend die Wahl einer Immobilie. Gut gedämmte Eigentumswohnungen mit niedrigen Heizkosten werden attraktiver, sind aber häufig teurer. Auch die EU-Gebäuderichtlinie und ihre Umsetzung in Deutschland erhöhen die Bedeutung der Energieeffizienz.
Wer eine neue Heizung einbauen möchte, muss seit Ende Juli 2026 die Vorgaben des Gebäudemodernisierungsgesetzes (GModG) berücksichtigen. Welche Heizsysteme künftig zulässig sind und welche Anforderungen beim Heizungstausch gelten, zeigt das neue GModG-Infoportal des Bundesinstituts für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR).
Die Zahl der Baugenehmigungen steigt wieder und rechtfertigt einen vorsichtigen Optimismus. Doch von Entspannung auf dem Wohnungsmarkt kann keine Rede sein. Deutschlandweit fehlen nach Schätzungen jährlich mindestens 320.000 neue Wohnungen, um der Wohnungsknappheit wirkungsvoll zu begegnen.