Eigentumswohnungen gibt es erst seit Anfang der fünfziger Jahre. Seitdem haben sie einen Siegeszug angetreten und sind heute eine beliebte Form des Immobilieneigentums. Das zugrunde liegende Wohnungseigentumsgesetz wurde mehrfach reformiert. Nach einer Änderung im Jahr 2007 wurde es zuletzt im Jahr 2020 einer weiteren, sehr umfassenden Reform unterzogen. Nun steht eine weitere Novellierung an.
Das Wohnungseigentumsgesetz ist mehr als 70 Jahre alt. Es trat 1951 in Kraft und stammt damit aus einer Zeit, in der Trümmerlandschaften und notdürftig gesicherte Wohngebäude das Bild vieler deutscher Innenstädte prägten. Nach einer Phase relativer Bedeutungslosigkeit stieg das Interesse an Eigentumswohnungen seit den 70er Jahren langsam an und hat inzwischen längst einen Siegeszug angetreten. Anfang 2018 besaßen knapp 14 Prozent aller Haushalte in Deutschland eine Eigentumswohnung.
Wohneigentum ist auch deshalb so beliebt, weil Wohnungseigentümer – anders als Mieter – das gemeinschaftliche Wohnen weitgehend selbst regeln und gestalten und mögliche Risiken gemeinsam tragen. Im Laufe der Jahrzehnte hat sich ein umfangreiches Regelwerk herausgebildet, das die Rechte und Pflichten der einzelnen Eigentümer festlegt. Die Wohnungseigentümerversammlung ist nach dem Wohnungseigentumsgesetz (WEG) das oberste Beschluss-, Willensbildungs- und Selbstverwaltungsorgan der Wohnungseigentümergemeinschaft. Die Wohnungseigentümer beschließen über alle relevanten Angelegenheiten des gemeinschaftlichen Eigentums.
Die Corona-Pandemie war der Auslöser für weitere Veränderungen. In Zeiten des Social Distancing mussten sich die Wohnungseigentümer etwas einfallen lassen, um wichtige Entscheidungen treffen zu können. Die Verwalterverbände haben sich schon früh für die Einführung virtueller Eigentümerversammlungen eingesetzt, damit die Gemeinschaft auch unter besonderen Umständen beschlussfähig bleibt.
Der Bundestag hat nun beschlossen, dass die virtuelle Eigentümerversammlung als zusätzliche Versammlungsmöglichkeit eingeführt wird. Die Versammlungen können nun auch unterjährig häufiger stattfinden, was angesichts der steigenden Anforderungen und des zunehmenden Fachkräftemangels in den Verwaltungen unerlässlich ist.
Steigende Strompreise belasten viele Haushalte. Für Eigentümer mit Wärmepumpe kann sich jetzt jedoch eine neue Möglichkeit zum Sparen lohnen: Seit Anfang 2025 müssen alle Stromanbieter variable Stromtarife anbieten. Dabei richtet sich der Preis nach den aktuellen Börsenstrompreisen – und die schwanken im Tagesverlauf.
Wer derzeit eine Wohnung sucht, spürt die Lage unmittelbar: Der Wohnraum in Deutschland reicht längst nicht mehr aus. Die aktuellen Zahlen zu den Baufertigstellungen sind alarmierend, und auch die Ein schätzungen von Instituten, Verbänden und Branchenvertretern fallen entsprechend drastisch aus.
Die Aktivität am Immobilienmarkt hat ein neues Hoch erreicht. Gleich zeitig entwickelt sich die Preisdynamik uneinheitlich, während sich die Vermarktungszeiten weiter verlängern.
Reisen Sie in diesem Jahr durch München? Dann versäumen Sie die Ausstellung Suburbia nicht. Sie bietet einen Blick auf das Wohnen im Einfamilienhaus, das ein Traum von vielen ist, aber auch Kritik auf sich zieht. Die Ausstellung dauert noch bis zum 18. Oktober 2026.
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat sich mit einer zentralen Frage des Wohnungseigentumsrechts befasst: Wer ist für die Durchführung von Balkonsanierungen zuständig, wenn die Teilungserklärung die Instandhaltungspflicht den einzelnen Wohnungseigentümern zuweist?
Ob grüne Fassaden, Vorgärten oder Grundstücksgrenzen – lebendiges Grün in der Stadt tut gut und steigert die Lebensqualität. Wo früher Hecken aus Hainbuche, Liguster oder Wildgehölzen Struktur und Schutz boten, prägen heute in vielen Neubaugebieten starre Grenzlinien aus Stein und Beton das Bild.
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat klargestellt, dass Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) nicht grundsätzlich verpflichtet sind, vor der Vergabe von Aufträgen mehrere Vergleichsangebote einzuholen. Entscheidend ist vielmehr, ob die konkrete Maßnahme ordnungsgemäßer Verwaltung entspricht.
Der Erwerb von Wohneigentum sichert den Vermögensaufbau, ist eine gute Altersvorsorge und mindert die Wohnkostenbelastung. Doch mancherorts müssen Erwerber:innen 28 Jahre sparen, um sich Immobilieneigentum leisten zu können. Warum dauert das so lange?
Die Wohnkostenbelastung von für Mieter:innen und Eigentümer:innen unterscheiden sich über den gesamten Lebensverlauf. Einige soziale Gruppen sind besonders belastet: Dazu gehören alleinlebende Mieter:innen, Menschen mit Migrationshintergrund und Mieter:innen mit niedrigen Einkommen. Auch wo man lebt, spielt eine Rolle.