Förderung: So viel geben Eigentümer für Sanierungen aus
Ökologie / Nachhaltigkeit
Jeder vierte Immobilieneigentümer hat in den vergangenen zwölf Monaten energetische Sanierungen vornehmen lassen. Im Durchschnitt wurden dabei 37.000 Euro investiert. Mehr als die Hälfte der Befragten hat staatliche Hilfen in Anspruch genommen. Das zeigt eine aktuelle, für Deutschland repräsentative Umfrage von immowelt.
Am häufigsten wurden Fenster getauscht (47,1 Prozent), gefolgt von der Heizung (43,4 Prozent) und einer neuen Dämmung (42,3 Prozent).
Die Bedeutung staatlicher Fördermittel wird daran deutlich, dass diese in mehr als der Hälfte der Fälle (55,1 Prozent) in Anspruch genommen wurden. 31,0 Prozent der Eigentümer erhielten für ihre Sanierungsvorhaben direkte Zuschüsse, 13,9 Prozent konnten ein zinsgünstiges Darlehen in Anspruch nehmen, wie es beispielsweise die KfW-Bank vergibt. Jeder zehnte Eigentümer konnte einen direkten Zuschuss mit einem zinsgünstigen Darlehen kombinieren.
Aber nicht immer wurden die Sanierungen staatlich gefördert: In 43,4 Prozent der Fälle haben die Eigentümer die Sanierung komplett aus eigener Tasche bezahlt. Die Gründe hierfür sind vielfältig:
• Keine Förderprogramme verfügbar: 30,3 Prozent
• Vorhaben war nicht förderfähig: 27,7 Prozent
• Aufwand war zu hoch: 18,5 Prozent
• Programme nicht bekannt: 11,8 Prozent
• Antragstellung zu aufwändig: 10,9 Prozent
Die Investitionsbereitschaft der Immobilienbesitzer in die energetische Modernisierung ist ungebrochen: 21,0 Prozent der befragten Eigentümer wollen in den nächsten zwölf Monaten Maßnahmen durchführen lassen, bei den Vermietern planen sogar 27,1 Prozent energetische Maßnahmen in diesem Zeitraum.
Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) meldet, dass im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude mehr als zehn Milliarden Euro Fördermittel für energetische Sanierungen ausgezahlt wurden.
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Schon seit dem 1. Dezember 2021 müssen alle neu installierten Messgeräte für Heizung und Warmwasser fernablesbar sein. Eine Ausnahme gilt nur für den Austausch einzelner Geräte, beispielsweise nach einem Defekt. Die fernablesbaren Geräte müssen interoperabel und Smart-Meter-Gateway-fähig sein sowie die Datenschutzstandards erfüllen. „Sofern bereits in früherer Zeit fernablesbare Zähler installiert wurden, welche diese Bedingungen noch nicht erfüllen, besteht allerdings noch kein dringender Handlungsbedarf: Diese Geräte müssen erst bis zum 31. Dezember 2031 ersetzt werden“, erklärt Erik Uwe Amaya, Verbandsdirektor von Haus & Grund Rheinland Westfalen. Vermieter, die ihre alten Messgeräte ersetzen lassen, trifft eine weitere Pflicht: „Seit dem 1. Januar 2022 gilt: Sobald in einer Mietwohnung fernablesbare Messeinrichtungen vorhanden sind, muss der Vermieter seinen Mietern einmal im Monat eine sogenannte Unterjährige Verbrauchsinformation (UVI) zur Verfügung stellen“, erläutert Amaya. Der Volljurist ergänzt: „Die Information darf per Post, per E-Mail oder auch über eine App bereitgestellt werden. Sofern die Mieter die Information in einer App einsehen oder online herunterladen sollen, müssen sie monatlich informiert werden, wenn die Informationen bereitstehen – zum Beispiel durch eine E-Mail.“ Enthalten muss die UVI den Verbrauch im letzten Monat in Kilowattstunden, einen Vergleich mit dem Vormonat und dem Vorjahresmonat sowie einen Vergleich mit dem Verbrauch eines normierten Durchschnittsnutzers. Eine Umfrage des VDIV Deutschland mit über 300 teilnehmenden Immobilienverwaltungen zeigt: Erst 58 Prozent der Wohnungseigentümergemeinschaften und 61 Prozent der Mietobjekte verfügten im Jahr 2025 über die vorgeschriebene Technik. 43 Prozent der Verwaltungen stellten durch die UVI eine erhöhte Transparenz für Eigentümer und Mieter fest, aber nur elf Prozent berichteten von einer tatsächlichen Verbesserung der Energieeffizienz.
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