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11. Februar 2025

Heizen: Aber wie? Fernwärme, Wärmepumpe, Gas ...

Umwelt / Energie / Technik

Das sogenannte Heizungsgesetz – oder besser gesagt die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) – hat viele Bundesbürgerinnen und Bundesbürger mehr verunsichert als der Umwelt genutzt. Die Folge: Der Wärmepumpenmarkt ist eingebrochen und die Preise für Fernwärme sind überproportional gestiegen. Was ist zu tun?

Die Kosten für das Heizen mit Gas, Wärmepumpen, Holzpellets und Heizöl sind in Deutschland nach dem starken Anstieg während der Energiekrise zum Teil wieder deutlich gesunken. Lediglich die Fernwärme verteuerte sich um acht Prozent.

 

Der Fernwärmemarkt ist ein Monopolmarkt: Verbraucher haben in der Regel keine Alternativen bei der Wahl ihres Wärmeversorgers. Ohne klare Regeln können die Versorger die Preise nahezu unkontrolliert erhöhen, erklärt Haus & Grund und fordert die neue Bundesregierung daher dringend auf, die Verbraucherrechte zu stärken, damit Fernwärme auch in Zukunft eine bezahlbare und klimafreundliche Wärmeversorgung bleibt.

 

Ein Schwerpunkt der Energiewende war die Förderung von Wärmepumpen. Dennoch ist der Absatz von Wärmepumpen im Jahr 2024 um 46 Prozent gegenüber dem Vorjahr zurückgegangen. Gründe dafür sind laut Bundesverband Wärmepumpe vor allem Unsicherheiten bei der kommunalen Wärmeplanung sowie der verbesserungswürdige Bekanntheitsgrad der Heizungsförderung. Nach dem Rekordjahr 2023 sank der Wärmepumpenabsatz im vergangenen Jahr auf 193.000 Geräte, während die Nachfrage und das Interesse an der Bundesförderung mit über 151.000 Zusagen deutlich anstieg.

 

Die Branche blickt mit Spannung auf die neue Legislaturperiode. Die Unternehmen haben auf die stark steigende Nachfrage nach Wärmepumpen in den Jahren 2022 und 2023 reagiert und europaweit mehr als sieben Milliarden Euro in Fertigungsstrecken, Fachkräfte und Schulungskapazitäten investiert.

 

Fazit: Für die Verbraucher sind die Anschaffungs- und Betriebskosten einer neuen Heizung entscheidend. Solange hier keine Klarheit herrscht, werden Entscheidungen aufgeschoben und alte Heizungen weiter betrieben.

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  • Positive Tendenz beim Wohnungsbau

    Der Blick auf den Wohnungsbau zeichnet derzeit ein Stimmungsbild
    der ganzen Immobilienwirtschaft. Es gibt viel zu wenig Wohnungen.
    Die Suche nach einer geeigneten Bleibe gestaltet sich besonders für
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  • Warum sich Sanieren und Modernisieren lohnt

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    schlägt sich im Preis nieder. Dem günstigeren Angebotspreis stehen
    die Sanierungskosten gegenüber. Doch die Sanierung oder Modernisierung
    lohnt sich und steigert den Wert einer Immobilie.

  • Weiter wohnen wie gewohnt?

    Wie wir wohnen, ist eine sehr individuelle Angelegenheit, hängt aber
    auch von den tatsächlich vorhandenen Möglichkeiten ab. Es geht um
    Verfügbarkeiten, Arbeitsplätze, Infrastruktur und nicht zuletzt darum,
    was bezahlbar ist.

  • Bauen, bauen, bauen – gegen die Wohnungsknappheit

    Der Wohnungsbestand in Deutschland ist auf einen Tiefststand zusammengeschrumpft.
    Wohnungssuchende haben es aktuell schwer. Das
    klassische Angebot geht zurück, die Mieten steigen und die Konditionen
    werden über immer mehr befristete Mietverträge härter. Abhilfe
    kann in den Metropolen nur ein größeres Angebot schaffen.

  • Heizung, Warmwasser: Zähler müssen fernablesbar sein

    Schon seit dem 1. Dezember 2021 müssen alle neu installierten Messgeräte
    für Heizung und Warmwasser fernablesbar sein. Eine Ausnahme gilt nur
    für den Austausch einzelner Geräte, beispielsweise nach einem Defekt. Die
    fernablesbaren
    Geräte müssen interoperabel und Smart-Meter-Gateway-fähig
    sein sowie die Datenschutzstandards erfüllen. „Sofern bereits in früherer
    Zeit fernablesbare Zähler installiert wurden, welche diese Bedingungen
    noch nicht erfüllen, besteht allerdings noch kein dringender Handlungsbedarf:
    Diese Geräte müssen erst bis zum 31. Dezember 2031 ersetzt werden“,
    erklärt Erik Uwe Amaya, Verbandsdirektor von Haus & Grund Rheinland
    Westfalen.
    Vermieter, die ihre alten Messgeräte ersetzen lassen, trifft eine weitere
    Pflicht: „Seit dem 1. Januar 2022 gilt: Sobald in einer Mietwohnung fernablesbare
    Messeinrichtungen vorhanden sind, muss der Vermieter seinen
    Mietern einmal im Monat eine sogenannte Unterjährige Verbrauchsinformation
    (UVI) zur Verfügung stellen“, erläutert Amaya. Der Volljurist ergänzt: „Die
    Information darf per Post, per E-Mail oder auch über eine App bereitgestellt
    werden. Sofern die Mieter die Information in einer App einsehen oder online
    herunterladen sollen, müssen sie monatlich informiert werden, wenn die Informationen
    bereitstehen – zum Beispiel durch eine E-Mail.“ Enthalten muss
    die UVI den Verbrauch im letzten Monat in Kilowattstunden, einen Vergleich
    mit dem Vormonat und dem Vorjahresmonat sowie einen Vergleich mit dem
    Verbrauch eines normierten Durchschnittsnutzers.
    Eine Umfrage des VDIV Deutschland mit über 300 teilnehmenden Immobilienverwaltungen
    zeigt: Erst 58 Prozent der Wohnungseigentümergemeinschaften
    und 61 Prozent der Mietobjekte verfügten im Jahr 2025 über die
    vorgeschriebene Technik. 43 Prozent der Verwaltungen stellten durch die
    UVI eine erhöhte Transparenz für Eigentümer und Mieter fest, aber nur elf
    Prozent berichteten von einer tatsächlichen Verbesserung der Energieeffizienz.

    Foto: © Gerd Altmann, Pixabay

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