Das sogenannte Heizungsgesetz – oder besser gesagt die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) – hat viele Bundesbürgerinnen und Bundesbürger mehr verunsichert als der Umwelt genutzt. Die Folge: Der Wärmepumpenmarkt ist eingebrochen und die Preise für Fernwärme sind überproportional gestiegen. Was ist zu tun?
Die Kosten für das Heizen mit Gas, Wärmepumpen, Holzpellets und Heizöl sind in Deutschland nach dem starken Anstieg während der Energiekrise zum Teil wieder deutlich gesunken. Lediglich die Fernwärme verteuerte sich um acht Prozent.
Der Fernwärmemarkt ist ein Monopolmarkt: Verbraucher haben in der Regel keine Alternativen bei der Wahl ihres Wärmeversorgers. Ohne klare Regeln können die Versorger die Preise nahezu unkontrolliert erhöhen, erklärt Haus & Grund und fordert die neue Bundesregierung daher dringend auf, die Verbraucherrechte zu stärken, damit Fernwärme auch in Zukunft eine bezahlbare und klimafreundliche Wärmeversorgung bleibt.
Ein Schwerpunkt der Energiewende war die Förderung von Wärmepumpen. Dennoch ist der Absatz von Wärmepumpen im Jahr 2024 um 46 Prozent gegenüber dem Vorjahr zurückgegangen. Gründe dafür sind laut Bundesverband Wärmepumpe vor allem Unsicherheiten bei der kommunalen Wärmeplanung sowie der verbesserungswürdige Bekanntheitsgrad der Heizungsförderung. Nach dem Rekordjahr 2023 sank der Wärmepumpenabsatz im vergangenen Jahr auf 193.000 Geräte, während die Nachfrage und das Interesse an der Bundesförderung mit über 151.000 Zusagen deutlich anstieg.
Die Branche blickt mit Spannung auf die neue Legislaturperiode. Die Unternehmen haben auf die stark steigende Nachfrage nach Wärmepumpen in den Jahren 2022 und 2023 reagiert und europaweit mehr als sieben Milliarden Euro in Fertigungsstrecken, Fachkräfte und Schulungskapazitäten investiert.
Fazit: Für die Verbraucher sind die Anschaffungs- und Betriebskosten einer neuen Heizung entscheidend. Solange hier keine Klarheit herrscht, werden Entscheidungen aufgeschoben und alte Heizungen weiter betrieben.
Nach diesem ausgeprägten Winter rückt das Thema Gebäudesanierung wieder mehr in den Fokus. Für Eigentümer, die in neue Fenster, Türen oder Fassaden investieren wollen, stehen staatlichen Fördermittel zur Verfügung.
Viele Eigenheimnutzer:innen zögern noch und können sich derzeit nur schwer entscheiden, welcher Heiztechnik sie den Vorrang geben sollen. Dabei ist eigentlich klar: Die Technologie der Wärmepumpe überzeugt, aber die Haltung der Bundesregierung ist noch unklar.
Die deutsche Immobilienwirtschaft steht vor massiven Herausforderungen. Das Frühjahrsgutachten der Immobilienweisen zur Immobilienwirtschaft 2026 zeichnet ein nüchternes Bild: Deutschland steckt in einer strukturellen Krise. Die Immobilienwirtschaft leidet darunter.
Ab Ende Mai 2026 gelten europaweit neue Energieausweise für Wohngebäude. Grundlage ist die überarbeitete EU-Gebäuderichtlinie European Union (EPBD), die in allen Mitgliedstaaten in nationales Recht übernommen werden muss. Ziel ist mehr Transparenz über die Energieeffizienz von Gebäuden.
Ob Immobilien erschwinglich sind, hängt von den Gegebenheiten des Immobilienmarktes, des Finanzmarktes und der Höhe des individuellen Eigenkapitals ab. Derzeit sind die Chancen für Immobilienkäufer besser als noch vor einigen Monaten.
Das Statistische Bundesamt meldet 10,8 Prozent mehr Baugenehmigungen für Wohnungen im Jahr 2025. Ist das schon ein positiver Trend? Unbestritten ist, dass die Wohnraumlücke wächst und sich immer deutlicher als Wohnungsnot darstellt.
Der Wohnungsbestand in Deutschland ist auf einen Tiefststand zusammengeschrumpft. Wohnungssuchende haben es aktuell schwer. Das klassische Angebot geht zurück, die Preise steigen und die Konditionen werden über immer mehr befristete Verträge oder möblierte Angebote härter.
Die Generation der Millennials muss heute doppelt so lange sparen wie die Generation der Babyboomer damals, um ein eigenes Haus oder eine Wohnung zu erwerben. Ursachen dafür sind der massiv gestiegene Eigenkapitalbedarf und die deutlichen Erhöhungen bei den Grunderwerbsteuern.
Die Grundsteuer nach neuem Recht wurde erstmals ab dem 1. Januar 2025 erhoben. Zuvor mussten alle Grundstücke in Deutschland neu bewertet werden, was mit großem Aufwand und unter direkter Beteiligung aller Immobilieneigentümer geschah. Die Art der Umsetzung rief heftige Kontroversen hervor. Jetzt liegt das Urteil des Bundesfinanzhofs vor.