Stabile Finanzierungsbedingungen machen den Immobilienkauf weiterhin kalkulierbar. Der Immobilienmarkt schwächelt zwar noch, aber die Nachfrage nach Kaufimmobilien ist in den Metropolen zuletzt deutlich gestiegen.
Das Immobilien-Neugeschäft der im Verband deutscher Pfandbriefbanken (vdp) zusammengeschlossenen Institute verbesserte sich im Vergleich zum Vorjahreszeitraum um 6,9 Prozent. Der Anstieg ist vor allem auf die Vergabe von Wohnimmobilienkrediten zurückzuführen: Von Januar bis September 2024 erreichten Finanzierungen für den Bau und Erwerb von Wohnimmobilien ein Volumen von 56,7 Mrd. Euro, ein Plus von 16,0 Prozent gegenüber dem Vorjahreszeitraum (Q1-Q3 2023: 48,9 Mrd. Euro).
Diese Zahlen sind auch ein Signal für die deutsche Immobilienwirtschaft, die derzeit schwierige Zeiten durchlebt. Der Wohnungsneubau kommt nicht in Schwung, bezahlbarer Wohnraum fehlt an allen Ecken und Enden. Kaufinteressierte haben sich langsam an die veränderten Finanzierungsbedingungen gewöhnt und verkaufswillige Eigentümerinnen und Eigentümer wollen oder können nicht länger auf bessere Erlöse warten.
Die Standardrate für Immobilienfinanzierungen liegt zum Jahresende 2024 bei 1.350 Euro und ist damit gegenüber November um 25 Euro gesunken. Der Abwärtstrend hatte bereits im Sommer begonnen. Die beispielhaft ermittelte Monatsrate bei einer Darlehenssumme von 300.000 Euro, zwei Prozent Tilgung, 80 Prozent Beleihungsauslauf und zehn Jahren Zinsbindung ermöglicht es, die Belastung durch eine Baufinanzierung über längere Zeiträume zu vergleichen: Im Vorjahresmonat zahlten Kreditnehmerinnen und Kreditnehmer nach dieser Berechnung 1.435 Euro, im Dezember 2022 sogar 1.455 Euro. Der aktuelle Betrag ist der niedrigste seit knapp zweieinhalb Jahren.
Die Darlehenssumme, die Immobilienkäufer bei einem Kreditinstitut aufnehmen, erreicht im Dezember 2024 mit 319.000 Euro einen Höchstwert. Das sind 5.000 Euro mehr als im November und sogar 22.000 Euro mehr als im Vorjahresmonat. Die gleiche Summe haben sich Kreditnehmende im Dezember 2021 bei einer Bank geliehen, um sich den Wunsch nach den eigenen vier Wänden zu erfüllen.
Die Anforderungen an die Architektur von heute sind hoch. Technisch ist fast alles möglich – doch was ist mit Blick auf die Zukunft auch sinn voll? Die moderne Architektur bietet mit neuen Technologien zahlreiche Chancen für Wohnen und Leben.
Die Unsicherheit bei Fragen zur der Wärmewende bremst Hauseigentü mer bei der Umsetzung aus. Die größten Hemmnisse betreffen finanzi elle Belange sowie die Unklarheit der politischen Vorgaben und bei den Förderbedingungen.
Steigende Strompreise belasten viele Haushalte. Für Eigentümer mit Wärmepumpe kann sich jetzt jedoch eine neue Möglichkeit zum Sparen lohnen: Seit Anfang 2025 müssen alle Stromanbieter variable Stromtarife anbieten. Dabei richtet sich der Preis nach den aktuellen Börsenstrompreisen – und die schwanken im Tagesverlauf.
Wer derzeit eine Wohnung sucht, spürt die Lage unmittelbar: Der Wohnraum in Deutschland reicht längst nicht mehr aus. Die aktuellen Zahlen zu den Baufertigstellungen sind alarmierend, und auch die Ein schätzungen von Instituten, Verbänden und Branchenvertretern fallen entsprechend drastisch aus.
Die Aktivität am Immobilienmarkt hat ein neues Hoch erreicht. Gleich zeitig entwickelt sich die Preisdynamik uneinheitlich, während sich die Vermarktungszeiten weiter verlängern.
Reisen Sie in diesem Jahr durch München? Dann versäumen Sie die Ausstellung Suburbia nicht. Sie bietet einen Blick auf das Wohnen im Einfamilienhaus, das ein Traum von vielen ist, aber auch Kritik auf sich zieht. Die Ausstellung dauert noch bis zum 18. Oktober 2026.
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat sich mit einer zentralen Frage des Wohnungseigentumsrechts befasst: Wer ist für die Durchführung von Balkonsanierungen zuständig, wenn die Teilungserklärung die Instandhaltungspflicht den einzelnen Wohnungseigentümern zuweist?
Ob grüne Fassaden, Vorgärten oder Grundstücksgrenzen – lebendiges Grün in der Stadt tut gut und steigert die Lebensqualität. Wo früher Hecken aus Hainbuche, Liguster oder Wildgehölzen Struktur und Schutz boten, prägen heute in vielen Neubaugebieten starre Grenzlinien aus Stein und Beton das Bild.
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat klargestellt, dass Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) nicht grundsätzlich verpflichtet sind, vor der Vergabe von Aufträgen mehrere Vergleichsangebote einzuholen. Entscheidend ist vielmehr, ob die konkrete Maßnahme ordnungsgemäßer Verwaltung entspricht.