Zum Inhalt springen
5. September 2022

Kündigungsschutz: BGH urteilt

In Berlin profitieren Mieter von einem zehnjährigen Kündigungsschutz, und zwar immer dann, wenn eine Mietwohnung in eine Eigentumswohnung umgewandelt werden soll. In einem aktuellen Urteil (VIII ZR 356/20) stellt der Bundesgerichtshof klar, dass „die Kündigungssperrfrist nach Bildung und Veräußerung von Wohnungseigentum im Sinne des § 577a Abs. 1 BGB für das gesamte Gebiet von Berlin auf zehn Jahre festlegt“ wirksam ist.

Zudem hebt der BGH hervor, dass die Kündigungsschutzklauselverordnung des Landes Berlin sowohl mit dem Grundgesetz als auch mit dem Bundesrecht in Einklang steht. Durch die Kündigungssperrfrist sollen Mieter vor willkürlichen Eigenbedarfskündigungen geschützt werden, die den Bestandsschutz für den Mieter besonders gefährden.

Willkürliche Eigenbedarfskündigungen nach Umwandlung des vermieteten Wohnraums in eine Eigentumswohnung und Veräußerung an einen neuen Eigentümer stellen nach der Auffassung des Gesetzgebers auch die Rechtfertigung für die verlängerte Kündigungssperrfrist dar. Das vollständige Urteil können Interessenten unter juris.bundesgerichtshof.de lesen.

Quelle: VIII ZR 356/20/juris.bundesgerichtshof.de
© Fotolia

Aktuelles

Aktuelle Nachrichten

alle Nachrichten
  • Wohnungsknappheit sorgt für Mietsteigerungen

    Im ersten Halbjahr 2025 sind die Angebotsmieten in nahezu allen kreisfreien Städten weiter gestiegen, zum Teil mit Steigerungsraten im zweistelligen Prozentbereich. Das zu geringe Wohnungsangebot, die anhaltende Wohnungsbaukrise sowie die hohe Nachfrage üben Druck auf den deutschen Mietwohnungsmarkt aus.

  • Glasfaserausbau regional höchst unterschiedlich

    Der Glasfaserausbau ist in Deutschland sehr unterschiedlich fortgeschritten. In Städten, in denen viele Menschen in Mehrfamilienhäusern leben, ist die Glasfaserversorgung noch nicht optimal. Eine maßgebliche Rolle spielen die Netze innerhalb der Häuser, denn das Internet ist nur dann superschnell, wenn die Glasfaserleitungen bis in die Wohnungen verlegt werden.

  • Neue Gesetze im Energiebereich

    Die Bundesregierung hat wichtige Vorhaben im Energiebereich auf den Weg gebracht. Neben dem Kohlendioxid-Speichergesetz und der Vereinfachung des Vergaberechts soll etwa die Genehmigung von Windenergieanlagen auf See und von Stromnetzen beschleunigt werden. Darüber hinaus sollen der Verbraucherschutz gestärkt und Unternehmen sowie Verbraucher entlastet werden.

  • Photovoltaik steigert den Wert: Jetzt 4,2 Millionen Anlagen

    Photovoltaik ist nach wie vor ein wichtiger Faktor für die Energiewende und steigert den Wert eines Gebäudes. Die Technologien zur Produktion und Speicherung erneuerbarer Energien sind vorhanden und entwickeln sich stetig weiter. Ihre großflächige Umsetzung gelingt noch nicht überzeugend. Es gilt, Wirtschaft, Politik und Öffentlichkeit unter ein (Solar-)Dach zu bringen

  • Immobilienkauf wird wieder attraktiv

    Hohe Mieten, stagnierende Kaufpreise und stabile Zinsen sind derzeit die Rahmenbedingungen auf dem Immobilienmarkt. Für Kaufinteressenten und Verkaufende von Immobilien bedeutet das: Der Markt ist berechenbarer geworden – und es ergeben sich neue Chancen.

  • Immobiliengeschäfte künftig digital abwickeln

    In anderen europäischen Ländern wie Dänemark oder Estland können viele behördliche Angelegenheiten bequem vom Sofa aus digital erledigt werden. In Deutschland sind wir davon noch meilenweit entfernt, aber es geht voran – zum Beispiel beim Notar.

  • Mieten: Preisauftrieb hat etwas nachgelassen

    Der enorme Preisanstieg bei den Mieten hat sich abgeschwächt. Allerdings werden die Mieten nach Einschätzung des Analyseinstituts Empirica „solange steigen, bis sowohl die Herstellungskosten für Wohnungen stagnieren als auch die Kluft zwischen Neubaunachfrage und tatsächlichen Fertigstellungen geschlossen ist“.

Cookie Informationen

Um fortfahren zu können, müssen Sie eine Cookie-Auswahl treffen. Unter Einstellungen können Sie gezielt Optionen ein und ausschalten.

Einstellungen

  • Essenzielle Cookies ermöglichen grundlegende Funktionen und sind für die einwandfreie Funktion der Website erforderlich. Die Seite verwendet diese Cookies, um Session-Informationen zu hinterlegen. Alle unsere Bilder und Dateien liegen in unserem Content Management System YNFINITE. Diese werden von dort bereitgestellt. YNFINITE erhält durch die Bereitstellung Ihre IP Adresse, diese wird jedoch nur zum Zwecke der Bereitstellung der Bilder im Rahmen eines HTTP Aufrufes verwendet. Die Daten werden nicht langfristig gespeichert.

  • Setzt Cookies, um Google Bewertungen und Karten zu entsperren.

  • Setzt Cookies, um YouTube Videos zu entsperren.

  • Setzt Cookies, um Vimeo Videos zu entsperren.

  • { "statusCode": 500, "error": { "type": "SERVER_ERROR", "description": "ERROR: Undefined property: WhichBrowser\\Model\\Device::$model on line 282 in file \/var\/www\/vhosts\/hassel-immobilien.de\/httpdocs\/ynfinite\/src\/Domain\/Request\/Utils\/TwigRenderer.php." } }