Die Mieten in Deutschlands Metropolen haben sich in den vergangenen Jahren überdurchschnittlich entwickelt. In Hamburg stiegen sie zwischen 2010 und 2022 um 40 Prozent, in Berlin sogar um 65 Prozent. Um dieser Entwicklung entgegenzuwirken, hatte die alte Bundesregierung eine Verlängerung der Mietpreisbremse bis 2029 beschlossen, deren Umsetzung jedoch noch aussteht
Die Mietpreisbremse wurde 2015 in 13 Bundesländern eingeführt und soll dafür sorgen, dass Mieten nicht unkontrolliert steigen. Bei Abschluss eines neuen Mietvertrags darf die Miete höchstens zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen. Wo die Mietpreisbremse gilt, entscheidet die Landesregierung. Ausgenommen sind Neubauwohnungen, die erstmals vermietet werden, und Mietwohnungen nach umfassender Modernisierung. Im Jahr 2022 lebten 26,2 Millionen Menschen in Gemeinden mit Mietpreisbremse – das entspricht fast einem Drittel der Bevölkerung. Nach einer aktuellen Auswertung des Bundesinstituts für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) gilt die Mietpreisbremse derzeit in 415 Kommunen.
Die Mietpreisbremse war ursprünglich auf zehn Jahre befristet und sollte in diesem Jahr auslaufen. Wegen der angespannten Lage auf dem Mietmarkt hatte die alte Bundesregierung eine Verlängerung beschlossen, aber nicht umsetzen können. Mieterverbände schlagen Alarm und befürchten Nachteile für Mieter, sollte die Mietpreisbremse auslaufen. Die Immobilienverbände sprechen dagegen von einem „Verfassungsbruch mit Ansage“, sollte die Mietpreisbremse verlängert werden. Sie sehen in der Mietpreisbremse eine Bremse für den Wohnungsbau, der die Wohnungsnot besser lindern könne als staatliche Regulierungen.
Der Bundesgerichtshof hat nun in einem wegweisenden Urteil (BGH, 18.12.2024, VIII ZR 16/23) entschieden, dass die Verordnung des Landes Berlin aus dem Jahr 2020 über die zulässige Miethöhe rechtmäßig ist und nicht gegen die Eigentumsgarantie des Grundgesetzes verstößt. Die Begrenzung der Miethöhe bei Neuvermietungen ist eine zulässige Regelung zum Schutz von Mietern.
Fazit: Die Entspannung des Wohnungsmarktes wird eine vordringliche Aufgabe für die neue Bundesregierung sein.
Steigende Strompreise belasten viele Haushalte. Für Eigentümer mit Wärmepumpe kann sich jetzt jedoch eine neue Möglichkeit zum Sparen lohnen: Seit Anfang 2025 müssen alle Stromanbieter variable Stromtarife anbieten. Dabei richtet sich der Preis nach den aktuellen Börsenstrompreisen – und die schwanken im Tagesverlauf.
Wer derzeit eine Wohnung sucht, spürt die Lage unmittelbar: Der Wohnraum in Deutschland reicht längst nicht mehr aus. Die aktuellen Zahlen zu den Baufertigstellungen sind alarmierend, und auch die Ein schätzungen von Instituten, Verbänden und Branchenvertretern fallen entsprechend drastisch aus.
Die Aktivität am Immobilienmarkt hat ein neues Hoch erreicht. Gleich zeitig entwickelt sich die Preisdynamik uneinheitlich, während sich die Vermarktungszeiten weiter verlängern.
Reisen Sie in diesem Jahr durch München? Dann versäumen Sie die Ausstellung Suburbia nicht. Sie bietet einen Blick auf das Wohnen im Einfamilienhaus, das ein Traum von vielen ist, aber auch Kritik auf sich zieht. Die Ausstellung dauert noch bis zum 18. Oktober 2026.
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat sich mit einer zentralen Frage des Wohnungseigentumsrechts befasst: Wer ist für die Durchführung von Balkonsanierungen zuständig, wenn die Teilungserklärung die Instandhaltungspflicht den einzelnen Wohnungseigentümern zuweist?
Ob grüne Fassaden, Vorgärten oder Grundstücksgrenzen – lebendiges Grün in der Stadt tut gut und steigert die Lebensqualität. Wo früher Hecken aus Hainbuche, Liguster oder Wildgehölzen Struktur und Schutz boten, prägen heute in vielen Neubaugebieten starre Grenzlinien aus Stein und Beton das Bild.
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat klargestellt, dass Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) nicht grundsätzlich verpflichtet sind, vor der Vergabe von Aufträgen mehrere Vergleichsangebote einzuholen. Entscheidend ist vielmehr, ob die konkrete Maßnahme ordnungsgemäßer Verwaltung entspricht.
Der Erwerb von Wohneigentum sichert den Vermögensaufbau, ist eine gute Altersvorsorge und mindert die Wohnkostenbelastung. Doch mancherorts müssen Erwerber:innen 28 Jahre sparen, um sich Immobilieneigentum leisten zu können. Warum dauert das so lange?
Die Wohnkostenbelastung von für Mieter:innen und Eigentümer:innen unterscheiden sich über den gesamten Lebensverlauf. Einige soziale Gruppen sind besonders belastet: Dazu gehören alleinlebende Mieter:innen, Menschen mit Migrationshintergrund und Mieter:innen mit niedrigen Einkommen. Auch wo man lebt, spielt eine Rolle.