Die Mieten in Deutschlands Metropolen haben sich in den vergangenen Jahren überdurchschnittlich entwickelt. In Hamburg stiegen sie zwischen 2010 und 2022 um 40 Prozent, in Berlin sogar um 65 Prozent. Um dieser Entwicklung entgegenzuwirken, hatte die alte Bundesregierung eine Verlängerung der Mietpreisbremse bis 2029 beschlossen, deren Umsetzung jedoch noch aussteht
Die Mietpreisbremse wurde 2015 in 13 Bundesländern eingeführt und soll dafür sorgen, dass Mieten nicht unkontrolliert steigen. Bei Abschluss eines neuen Mietvertrags darf die Miete höchstens zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen. Wo die Mietpreisbremse gilt, entscheidet die Landesregierung. Ausgenommen sind Neubauwohnungen, die erstmals vermietet werden, und Mietwohnungen nach umfassender Modernisierung. Im Jahr 2022 lebten 26,2 Millionen Menschen in Gemeinden mit Mietpreisbremse – das entspricht fast einem Drittel der Bevölkerung. Nach einer aktuellen Auswertung des Bundesinstituts für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) gilt die Mietpreisbremse derzeit in 415 Kommunen.
Die Mietpreisbremse war ursprünglich auf zehn Jahre befristet und sollte in diesem Jahr auslaufen. Wegen der angespannten Lage auf dem Mietmarkt hatte die alte Bundesregierung eine Verlängerung beschlossen, aber nicht umsetzen können. Mieterverbände schlagen Alarm und befürchten Nachteile für Mieter, sollte die Mietpreisbremse auslaufen. Die Immobilienverbände sprechen dagegen von einem „Verfassungsbruch mit Ansage“, sollte die Mietpreisbremse verlängert werden. Sie sehen in der Mietpreisbremse eine Bremse für den Wohnungsbau, der die Wohnungsnot besser lindern könne als staatliche Regulierungen.
Der Bundesgerichtshof hat nun in einem wegweisenden Urteil (BGH, 18.12.2024, VIII ZR 16/23) entschieden, dass die Verordnung des Landes Berlin aus dem Jahr 2020 über die zulässige Miethöhe rechtmäßig ist und nicht gegen die Eigentumsgarantie des Grundgesetzes verstößt. Die Begrenzung der Miethöhe bei Neuvermietungen ist eine zulässige Regelung zum Schutz von Mietern.
Fazit: Die Entspannung des Wohnungsmarktes wird eine vordringliche Aufgabe für die neue Bundesregierung sein.
Nach diesem ausgeprägten Winter rückt das Thema Gebäudesanierung wieder mehr in den Fokus. Für Eigentümer, die in neue Fenster, Türen oder Fassaden investieren wollen, stehen staatlichen Fördermittel zur Verfügung.
Viele Eigenheimnutzer:innen zögern noch und können sich derzeit nur schwer entscheiden, welcher Heiztechnik sie den Vorrang geben sollen. Dabei ist eigentlich klar: Die Technologie der Wärmepumpe überzeugt, aber die Haltung der Bundesregierung ist noch unklar.
Die deutsche Immobilienwirtschaft steht vor massiven Herausforderungen. Das Frühjahrsgutachten der Immobilienweisen zur Immobilienwirtschaft 2026 zeichnet ein nüchternes Bild: Deutschland steckt in einer strukturellen Krise. Die Immobilienwirtschaft leidet darunter.
Ab Ende Mai 2026 gelten europaweit neue Energieausweise für Wohngebäude. Grundlage ist die überarbeitete EU-Gebäuderichtlinie European Union (EPBD), die in allen Mitgliedstaaten in nationales Recht übernommen werden muss. Ziel ist mehr Transparenz über die Energieeffizienz von Gebäuden.
Ob Immobilien erschwinglich sind, hängt von den Gegebenheiten des Immobilienmarktes, des Finanzmarktes und der Höhe des individuellen Eigenkapitals ab. Derzeit sind die Chancen für Immobilienkäufer besser als noch vor einigen Monaten.
Das Statistische Bundesamt meldet 10,8 Prozent mehr Baugenehmigungen für Wohnungen im Jahr 2025. Ist das schon ein positiver Trend? Unbestritten ist, dass die Wohnraumlücke wächst und sich immer deutlicher als Wohnungsnot darstellt.
Der Wohnungsbestand in Deutschland ist auf einen Tiefststand zusammengeschrumpft. Wohnungssuchende haben es aktuell schwer. Das klassische Angebot geht zurück, die Preise steigen und die Konditionen werden über immer mehr befristete Verträge oder möblierte Angebote härter.
Die Generation der Millennials muss heute doppelt so lange sparen wie die Generation der Babyboomer damals, um ein eigenes Haus oder eine Wohnung zu erwerben. Ursachen dafür sind der massiv gestiegene Eigenkapitalbedarf und die deutlichen Erhöhungen bei den Grunderwerbsteuern.
Die Grundsteuer nach neuem Recht wurde erstmals ab dem 1. Januar 2025 erhoben. Zuvor mussten alle Grundstücke in Deutschland neu bewertet werden, was mit großem Aufwand und unter direkter Beteiligung aller Immobilieneigentümer geschah. Die Art der Umsetzung rief heftige Kontroversen hervor. Jetzt liegt das Urteil des Bundesfinanzhofs vor.