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20. Februar 2025

Mietpreisbremse: BGH bestätigt Rechtmäßigkeit

Wohnungswirtschaft

Die Mieten in Deutschlands Metropolen haben sich in den vergangenen Jahren überdurchschnittlich entwickelt. In Hamburg stiegen sie zwischen 2010 und 2022 um 40 Prozent, in Berlin sogar um 65 Prozent. Um dieser Entwicklung entgegenzuwirken, hatte die alte Bundesregierung eine Verlängerung der Mietpreisbremse bis 2029 beschlossen, deren Umsetzung jedoch noch aussteht

Die Mietpreisbremse wurde 2015 in 13 Bundesländern eingeführt und soll dafür sorgen, dass Mieten nicht unkontrolliert steigen. Bei Abschluss eines neuen Mietvertrags darf die Miete höchstens zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen. Wo die Mietpreisbremse gilt, entscheidet die Landesregierung. Ausgenommen sind Neubauwohnungen, die erstmals vermietet werden, und Mietwohnungen nach umfassender Modernisierung. Im Jahr 2022 lebten 26,2 Millionen Menschen in Gemeinden mit Mietpreisbremse – das entspricht fast einem Drittel der Bevölkerung. Nach einer aktuellen Auswertung des Bundesinstituts für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) gilt die Mietpreisbremse derzeit in 415 Kommunen.

 

Die Mietpreisbremse war ursprünglich auf zehn Jahre befristet und sollte in diesem Jahr auslaufen. Wegen der angespannten Lage auf dem Mietmarkt hatte die alte Bundesregierung eine Verlängerung beschlossen, aber nicht umsetzen können. Mieterverbände schlagen Alarm und befürchten Nachteile für Mieter, sollte die Mietpreisbremse auslaufen. Die Immobilienverbände sprechen dagegen von einem „Verfassungsbruch mit Ansage“, sollte die Mietpreisbremse verlängert werden. Sie sehen in der Mietpreisbremse eine Bremse für den Wohnungsbau, der die Wohnungsnot besser lindern könne als staatliche Regulierungen.

 

Der Bundesgerichtshof hat nun in einem wegweisenden Urteil (BGH, 18.12.2024, VIII ZR 16/23) entschieden, dass die Verordnung des Landes Berlin aus dem Jahr 2020 über die zulässige Miethöhe rechtmäßig ist und nicht gegen die Eigentumsgarantie des Grundgesetzes verstößt. Die Begrenzung der Miethöhe bei Neuvermietungen ist eine zulässige Regelung zum Schutz von Mietern.

 

Fazit: Die Entspannung des Wohnungsmarktes wird eine vordringliche Aufgabe für die neue Bundesregierung sein.

 

Foto: © Solarimo, Pixabay

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