Die Grafik des Statistischen Bundesamtes zeigt die Entwicklung der Immobilienpreise: Nach einem fast zehnjährigen Aufwärtstrend erreichte die Immobilienpreisentwicklung im Jahr 2022 ihren Höhepunkt. 2023 fielen die Immobilienpreise und erreichten 2024 ihren Tiefpunkt.
Aktuell sind in den meisten Regionen Deutschlands Preissteigerungen im Vergleich zum Vorquartal zu beobachten. Die Preise für Wohnimmobilien in Deutschland sind im zweiten Quartal 2024 im Vergleich zum zweiten Quartal 2023 um durchschnittlich 2,6 Prozent gesunken. Im Vergleich zum Vorquartal stiegen sie um 1,3 Prozent. Dies ist der erste Anstieg gegenüber einem Vorquartal seit dem zweiten Quartal 2022.
Gegenüber dem zweiten Quartal 2023 waren die Preise in den meisten Gegenden Deutschlands noch rückläufig. Gegenüber dem 1. Quartal 2024 war nur noch für Wohnungen in dünn besiedelten ländlichen Regionen ein Preisrückgang zu beobachten. Die Preise für Ein- und Zweifamilienhäuser stiegen dagegen im Durchschnitt in allen Regionstypen gegenüber dem Vorquartal.
So erhöhten sich die Preise in den sieben größten Städten Deutschlands – Berlin, Hamburg, München, Köln, Frankfurt am Main, Stuttgart und Düsseldorf – um 1,6 Prozent für Wohnungen beziehungsweise um 2,3 Prozent für Ein- und Zweifamilienhäuser gegenüber dem Vorquartal. Im Vergleich zum Vorjahresquartal waren Wohnungen in diesen Metropolen 1,5 Prozent günstiger, Häuser kosteten vier Prozent weniger.
In anderen kreisfreien Großstädten kosteten Wohnungen 1,4 Prozent mehr als im Vorquartal, gegenüber dem Vorjahresquartal musste dagegen 0,1 Prozent weniger gezahlt werden. Ein- und Zweifamilienhäuser waren 1,3 Prozent teurer als im 1. Quartal 2024, jedoch 4,9 Prozent günstiger als im 2. Quartal 2023.
Auch in dünn besiedelten ländlichen Kreisen zahlten Käuferinnen und Käufer für Ein- und Zweifamilienhäuser 0,9 Prozent mehr als im 1. Quartal 2024, allerdings noch fünf Prozent weniger als im 2. Quartal 2023. Die Preise für Wohnungen sanken dort dagegen um drei Prozent zum Vorquartal und um 6,5 Prozent zum Vorjahresquartal.
Die Anforderungen an die Architektur von heute sind hoch. Technisch ist fast alles möglich – doch was ist mit Blick auf die Zukunft auch sinn voll? Die moderne Architektur bietet mit neuen Technologien zahlreiche Chancen für Wohnen und Leben.
Die Unsicherheit bei Fragen zur der Wärmewende bremst Hauseigentü mer bei der Umsetzung aus. Die größten Hemmnisse betreffen finanzi elle Belange sowie die Unklarheit der politischen Vorgaben und bei den Förderbedingungen.
Steigende Strompreise belasten viele Haushalte. Für Eigentümer mit Wärmepumpe kann sich jetzt jedoch eine neue Möglichkeit zum Sparen lohnen: Seit Anfang 2025 müssen alle Stromanbieter variable Stromtarife anbieten. Dabei richtet sich der Preis nach den aktuellen Börsenstrompreisen – und die schwanken im Tagesverlauf.
Wer derzeit eine Wohnung sucht, spürt die Lage unmittelbar: Der Wohnraum in Deutschland reicht längst nicht mehr aus. Die aktuellen Zahlen zu den Baufertigstellungen sind alarmierend, und auch die Ein schätzungen von Instituten, Verbänden und Branchenvertretern fallen entsprechend drastisch aus.
Die Aktivität am Immobilienmarkt hat ein neues Hoch erreicht. Gleich zeitig entwickelt sich die Preisdynamik uneinheitlich, während sich die Vermarktungszeiten weiter verlängern.
Reisen Sie in diesem Jahr durch München? Dann versäumen Sie die Ausstellung Suburbia nicht. Sie bietet einen Blick auf das Wohnen im Einfamilienhaus, das ein Traum von vielen ist, aber auch Kritik auf sich zieht. Die Ausstellung dauert noch bis zum 18. Oktober 2026.
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat sich mit einer zentralen Frage des Wohnungseigentumsrechts befasst: Wer ist für die Durchführung von Balkonsanierungen zuständig, wenn die Teilungserklärung die Instandhaltungspflicht den einzelnen Wohnungseigentümern zuweist?
Ob grüne Fassaden, Vorgärten oder Grundstücksgrenzen – lebendiges Grün in der Stadt tut gut und steigert die Lebensqualität. Wo früher Hecken aus Hainbuche, Liguster oder Wildgehölzen Struktur und Schutz boten, prägen heute in vielen Neubaugebieten starre Grenzlinien aus Stein und Beton das Bild.
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat klargestellt, dass Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) nicht grundsätzlich verpflichtet sind, vor der Vergabe von Aufträgen mehrere Vergleichsangebote einzuholen. Entscheidend ist vielmehr, ob die konkrete Maßnahme ordnungsgemäßer Verwaltung entspricht.