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17. September 2024

Platz schaffen für neue Wohnungen in der Stadt

Architektur / Stadtentwicklung / Wohnen

„Not in my backyard, NIMBY“ heißt es oft, wenn es um Projekte geht, die zwar unbestreitbar wünschenswert sind, die aber niemand in seiner unmittelbaren Nachbarschaft haben möchte. Das ist zum Beispiel beim Thema Nachverdichtung der Fall. Dabei gibt es hervorragende Beispiele und Möglichkeiten.

Wohnungen werden dringend gebraucht, keine Frage! Aber wo sollen sie gebaut werden? Eine Kurzstudie des Markt-, Regional- und Wirtschaftsforschungsinstituts Bulwiengesa hat für die deutschen Wachstumsstädte und -regionen ein Nachverdichtungspotenzial von 625.000 Wohnungen ermittelt. Im Fokus der Untersuchung standen Wohnquartiere aus den 1950er und 1960er Jahren: Viele Siedlungen aus dieser Zeit verfügen über großzügige Frei- und Grünflächen.

 

Bundesweit gibt es derzeit 24 Millionen Wohnungen in Mehrfamilienhäusern.67 Prozent davon befinden sich in den Baualtersklassen vor 1978. Am stärksten vertreten ist mit 29 Prozent – das sind knapp 6,8 Millionen Wohnungen – die Gruppe der Gebäude aus den Jahren 1949 bis 1968. Rund fünf Millionen dieser Wohnungen sind im Besitz von kommunalen Wohnungsunternehmen, Genossenschaften und privaten Wohnungsgesellschaften.

 

Die Vorteile der Nachverdichtung in den Wohnsiedlungen der 1950er und 1960er Jahre: Kostenersparnis durch Nutzung vorhandener Grundstücke, schnellere Genehmigungsverfahren, weniger Zersiedelung, bereits vorhandene Infrastruktur, höhere Standortqualität gegenüber Neubausiedlungen. Natürlich bringt der Wohnungsneubau in bestehenden Siedlungen auch temporäre Beeinträchtigungen durch Baulärm, eventuell auch dauerhaft mehr Verschattung und weniger Freiflächen mit sich.

 

Die Nachverdichtung von Industriestandorten wird in der Regel besser akzeptiert. Ein positives Beispiel ist der geplante Bau eines modernen Wohnquartiers in der Berliner Siemensstadt. In Siemensstadt Square mit einer Fläche von 76 Hektar und einer Geschossfläche von über einer Million Quadratmeter sollen zukünftig rund 35.000 Menschen leben und arbeiten können. Das Projekt ist eines der größten europäischen Stadtentwicklungsprojekte und ein Modell dafür, wie Stadtentwicklung im Bestand erfolgreich gestaltet werden kann.

 

Foto: © Moerschy, Pixabay

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  • Heizung, Warmwasser: Zähler müssen fernablesbar sein

    Schon seit dem 1. Dezember 2021 müssen alle neu installierten Messgeräte
    für Heizung und Warmwasser fernablesbar sein. Eine Ausnahme gilt nur
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    Geräte müssen interoperabel und Smart-Meter-Gateway-fähig
    sein sowie die Datenschutzstandards erfüllen. „Sofern bereits in früherer
    Zeit fernablesbare Zähler installiert wurden, welche diese Bedingungen
    noch nicht erfüllen, besteht allerdings noch kein dringender Handlungsbedarf:
    Diese Geräte müssen erst bis zum 31. Dezember 2031 ersetzt werden“,
    erklärt Erik Uwe Amaya, Verbandsdirektor von Haus & Grund Rheinland
    Westfalen.
    Vermieter, die ihre alten Messgeräte ersetzen lassen, trifft eine weitere
    Pflicht: „Seit dem 1. Januar 2022 gilt: Sobald in einer Mietwohnung fernablesbare
    Messeinrichtungen vorhanden sind, muss der Vermieter seinen
    Mietern einmal im Monat eine sogenannte Unterjährige Verbrauchsinformation
    (UVI) zur Verfügung stellen“, erläutert Amaya. Der Volljurist ergänzt: „Die
    Information darf per Post, per E-Mail oder auch über eine App bereitgestellt
    werden. Sofern die Mieter die Information in einer App einsehen oder online
    herunterladen sollen, müssen sie monatlich informiert werden, wenn die Informationen
    bereitstehen – zum Beispiel durch eine E-Mail.“ Enthalten muss
    die UVI den Verbrauch im letzten Monat in Kilowattstunden, einen Vergleich
    mit dem Vormonat und dem Vorjahresmonat sowie einen Vergleich mit dem
    Verbrauch eines normierten Durchschnittsnutzers.
    Eine Umfrage des VDIV Deutschland mit über 300 teilnehmenden Immobilienverwaltungen
    zeigt: Erst 58 Prozent der Wohnungseigentümergemeinschaften
    und 61 Prozent der Mietobjekte verfügten im Jahr 2025 über die
    vorgeschriebene Technik. 43 Prozent der Verwaltungen stellten durch die
    UVI eine erhöhte Transparenz für Eigentümer und Mieter fest, aber nur elf
    Prozent berichteten von einer tatsächlichen Verbesserung der Energieeffizienz.

    Foto: © Gerd Altmann, Pixabay

  • Wohnen: Weniger kann mehr sein

    Auch beim Wohnen gilt manchmal „Weniger ist mehr“. Dieser Leitsatz
    des Minimalismus wurde bekannt durch den Architekten Mies van der
    Rohe in den 1960er Jahren. Der scheinbare Widerspruch dieser Aussage
    ist immer noch sehr aktuell, besonders wenn es um übermäßige
    Regulierungen und Bürokratie geht.

  • Nachfrage und Angebot – So entwickeln sich die Immobilienpreise

    In den Metropolen wird der Preisdruck auf Immobilien weiter zunehmen.
    Der Neubau bleibt dort die dringlichste Aufgabe. In allen wirtschaftsstarken
    Regionen werden die Immobilienpreise bis 2035 weiter
    steigen – in strukturschwachen Kreisen sinken sie hingegen. Das zeigt
    eine neue Prognose des Instituts der deutschen Wirtschaft (IW).

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