„Not in my backyard, NIMBY“ heißt es oft, wenn es um Projekte geht, die zwar unbestreitbar wünschenswert sind, die aber niemand in seiner unmittelbaren Nachbarschaft haben möchte. Das ist zum Beispiel beim Thema Nachverdichtung der Fall. Dabei gibt es hervorragende Beispiele und Möglichkeiten.
Wohnungen werden dringend gebraucht, keine Frage! Aber wo sollen sie gebaut werden? Eine Kurzstudie des Markt-, Regional- und Wirtschaftsforschungsinstituts Bulwiengesa hat für die deutschen Wachstumsstädte und -regionen ein Nachverdichtungspotenzial von 625.000 Wohnungen ermittelt. Im Fokus der Untersuchung standen Wohnquartiere aus den 1950er und 1960er Jahren: Viele Siedlungen aus dieser Zeit verfügen über großzügige Frei- und Grünflächen.
Bundesweit gibt es derzeit 24 Millionen Wohnungen in Mehrfamilienhäusern.67 Prozent davon befinden sich in den Baualtersklassen vor 1978. Am stärksten vertreten ist mit 29 Prozent – das sind knapp 6,8 Millionen Wohnungen – die Gruppe der Gebäude aus den Jahren 1949 bis 1968. Rund fünf Millionen dieser Wohnungen sind im Besitz von kommunalen Wohnungsunternehmen, Genossenschaften und privaten Wohnungsgesellschaften.
Die Vorteile der Nachverdichtung in den Wohnsiedlungen der 1950er und 1960er Jahre: Kostenersparnis durch Nutzung vorhandener Grundstücke, schnellere Genehmigungsverfahren, weniger Zersiedelung, bereits vorhandene Infrastruktur, höhere Standortqualität gegenüber Neubausiedlungen. Natürlich bringt der Wohnungsneubau in bestehenden Siedlungen auch temporäre Beeinträchtigungen durch Baulärm, eventuell auch dauerhaft mehr Verschattung und weniger Freiflächen mit sich.
Die Nachverdichtung von Industriestandorten wird in der Regel besser akzeptiert. Ein positives Beispiel ist der geplante Bau eines modernen Wohnquartiers in der Berliner Siemensstadt. In Siemensstadt Square mit einer Fläche von 76 Hektar und einer Geschossfläche von über einer Million Quadratmeter sollen zukünftig rund 35.000 Menschen leben und arbeiten können. Das Projekt ist eines der größten europäischen Stadtentwicklungsprojekte und ein Modell dafür, wie Stadtentwicklung im Bestand erfolgreich gestaltet werden kann.
Die Anforderungen an die Architektur von heute sind hoch. Technisch ist fast alles möglich – doch was ist mit Blick auf die Zukunft auch sinn voll? Die moderne Architektur bietet mit neuen Technologien zahlreiche Chancen für Wohnen und Leben.
Die Unsicherheit bei Fragen zur der Wärmewende bremst Hauseigentü mer bei der Umsetzung aus. Die größten Hemmnisse betreffen finanzi elle Belange sowie die Unklarheit der politischen Vorgaben und bei den Förderbedingungen.
Steigende Strompreise belasten viele Haushalte. Für Eigentümer mit Wärmepumpe kann sich jetzt jedoch eine neue Möglichkeit zum Sparen lohnen: Seit Anfang 2025 müssen alle Stromanbieter variable Stromtarife anbieten. Dabei richtet sich der Preis nach den aktuellen Börsenstrompreisen – und die schwanken im Tagesverlauf.
Wer derzeit eine Wohnung sucht, spürt die Lage unmittelbar: Der Wohnraum in Deutschland reicht längst nicht mehr aus. Die aktuellen Zahlen zu den Baufertigstellungen sind alarmierend, und auch die Ein schätzungen von Instituten, Verbänden und Branchenvertretern fallen entsprechend drastisch aus.
Die Aktivität am Immobilienmarkt hat ein neues Hoch erreicht. Gleich zeitig entwickelt sich die Preisdynamik uneinheitlich, während sich die Vermarktungszeiten weiter verlängern.
Reisen Sie in diesem Jahr durch München? Dann versäumen Sie die Ausstellung Suburbia nicht. Sie bietet einen Blick auf das Wohnen im Einfamilienhaus, das ein Traum von vielen ist, aber auch Kritik auf sich zieht. Die Ausstellung dauert noch bis zum 18. Oktober 2026.
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat sich mit einer zentralen Frage des Wohnungseigentumsrechts befasst: Wer ist für die Durchführung von Balkonsanierungen zuständig, wenn die Teilungserklärung die Instandhaltungspflicht den einzelnen Wohnungseigentümern zuweist?
Ob grüne Fassaden, Vorgärten oder Grundstücksgrenzen – lebendiges Grün in der Stadt tut gut und steigert die Lebensqualität. Wo früher Hecken aus Hainbuche, Liguster oder Wildgehölzen Struktur und Schutz boten, prägen heute in vielen Neubaugebieten starre Grenzlinien aus Stein und Beton das Bild.
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat klargestellt, dass Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) nicht grundsätzlich verpflichtet sind, vor der Vergabe von Aufträgen mehrere Vergleichsangebote einzuholen. Entscheidend ist vielmehr, ob die konkrete Maßnahme ordnungsgemäßer Verwaltung entspricht.