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6. August 2022

Sonnenschutz: Zustimmung der WEG fast immer erforderlich

Werden Maßnahmen für den Wärmeschutz umgesetzt, muss die Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) diesen fast immer zustimmen. Das gilt dann, wenn dabei das Gemeinschaftseigentum betroffen ist. Darauf weist der Verein Wohnen im Eigentum (WiE) hin. Besonders bei größeren Maßnahmen wie einer Dach- und Fassadendämmung rät der WiE Eigentümern dazu, sich vorab über die Kosten zu informieren. Außerdem sollte vorab herausgefunden werden, ob eine doppelt qualifizierte Mehrheit der Eigentümer den Maßnahmen zustimmt. Denn nur dann müssen alle Eigentümer zahlen. Bei einer einfachen Mehrheit zahlen laut WiE nur die Eigentümer, die für die Maßnahmen gestimmt haben.

Im Hinblick auf den Wärmeschutz sind Rollläden und Außenjalousien vor Fenstern und Balkon- und Terrassentüren laut WiE am effektivsten. Doch auch diese dürfen von den Eigentümern nicht einfach so angebracht werden. Denn auch hierfür ist ein Beschluss der WEG erforderlich. Grund dafür ist, dass Fenster zum Gemeinschaftseigentum zählen. Innenliegenden Sonnenschutz hingegen können Eigentümer meist ohne die Zustimmung der WEG anbringen, es sei denn, sie müssen dazu Löcher in die Fensterrahmen bohren.

Worauf Eigentümer bei baulichen Veränderungen achten müssen, hat der WiE im Ratgeber „Das neue Wohnungseigentumsgesetz für Wohnungseigentümer*innen. XY aufgelöst: Ein Verbraucherratgeber mit Fallbeispielen aus der Krimiwelt“ aufgeführt. Auf 360 Seiten fassen die Autorinnen Gabriele Heinrich und Sabine Feuersänger anhand von Fallbeispielen Informationen zum Thema zusammen. Der Ratgeber kostet 25,90 Euro zzgl. Versandkosten für Mitglieder, Nicht-Mitglieder zahlen 34,90 Euro zzgl. Versandkosten. Der Ratgeber kann über die Seite wohnen-im-eigentum.de/shop/ratgeber bestellt werden.

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