6. August 2022

Sonnenschutz: Zustimmung der WEG fast immer erforderlich

Werden Maßnahmen für den Wärmeschutz umgesetzt, muss die Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) diesen fast immer zustimmen. Das gilt dann, wenn dabei das Gemeinschaftseigentum betroffen ist. Darauf weist der Verein Wohnen im Eigentum (WiE) hin. Besonders bei größeren Maßnahmen wie einer Dach- und Fassadendämmung rät der WiE Eigentümern dazu, sich vorab über die Kosten zu informieren. Außerdem sollte vorab herausgefunden werden, ob eine doppelt qualifizierte Mehrheit der Eigentümer den Maßnahmen zustimmt. Denn nur dann müssen alle Eigentümer zahlen. Bei einer einfachen Mehrheit zahlen laut WiE nur die Eigentümer, die für die Maßnahmen gestimmt haben.

Im Hinblick auf den Wärmeschutz sind Rollläden und Außenjalousien vor Fenstern und Balkon- und Terrassentüren laut WiE am effektivsten. Doch auch diese dürfen von den Eigentümern nicht einfach so angebracht werden. Denn auch hierfür ist ein Beschluss der WEG erforderlich. Grund dafür ist, dass Fenster zum Gemeinschaftseigentum zählen. Innenliegenden Sonnenschutz hingegen können Eigentümer meist ohne die Zustimmung der WEG anbringen, es sei denn, sie müssen dazu Löcher in die Fensterrahmen bohren.

Worauf Eigentümer bei baulichen Veränderungen achten müssen, hat der WiE im Ratgeber „Das neue Wohnungseigentumsgesetz für Wohnungseigentümer*innen. XY aufgelöst: Ein Verbraucherratgeber mit Fallbeispielen aus der Krimiwelt“ aufgeführt. Auf 360 Seiten fassen die Autorinnen Gabriele Heinrich und Sabine Feuersänger anhand von Fallbeispielen Informationen zum Thema zusammen. Der Ratgeber kostet 25,90 Euro zzgl. Versandkosten für Mitglieder, Nicht-Mitglieder zahlen 34,90 Euro zzgl. Versandkosten. Der Ratgeber kann über die Seite wohnen-im-eigentum.de/shop/ratgeber bestellt werden.

Hassel-Immobilienmakler_in_Zuelpich_1659422288_1436778834_Fotolia_65457682-KlausWagenhaeuser.jpeg
Aktuelles

Aktuelle Nachrichten

alle Nachrichten
  • BFH-Urteil: Oftmals Steuerpflicht bei Verkauf von Immobilienanteil

    In einem Urteil hat der Bundesfinanzhof (BFH) entschieden, dass der Verkauf eines Immobilienanteils bei der Scheidung an den Ex-Ehepartner einkommenssteuerpflichtig ist.
    Damit fällte der BFH nun ein abschließendes Urteil im Fall eines Mannes, der seinen Miteigentumsanteil an seine Ex-Frau verkaufte, noch bevor die Haltefrist vorüber war. Der erzielte Veräußerungsgewinn wurde dadurch einkommenssteuerpflichtig. Der BFH wies die Klage des Mannes zurück und stufte den Verkauf als privates Veräußerungsgeschäft ein. Die Aussicht auf eine Zwangsversteigerung des ehemals gemeinsam genutzten Hauses brachte den Mann zum schleunigen freiwilligen Verkauf. Hintergrund ist, dass die Haltefrist von 10 Jahren noch nicht verstrichen und er schon länger ausgezogen war – Steuerbefreiung wegen Eigennutzung kam also nicht mehr in Frage (BFH Az. IX R 11/21).
  • BFH-Urteil: Oftmals Steuerpflicht bei Verkauf von Immobilienanteil

    In einem Urteil hat der Bundesfinanzhof (BFH) entschieden, dass der Verkauf eines Immobilienanteils bei der Scheidung an den Ex-Ehepartner einkommenssteuerpflichtig ist.
    Damit fällte der BFH nun ein abschließendes Urteil im Fall eines Mannes, der seinen Miteigentumsanteil an seine Ex-Frau verkaufte, noch bevor die Haltefrist vorüber war. Der erzielte Veräußerungsgewinn wurde dadurch einkommenssteuerpflichtig. Der BFH wies die Klage des Mannes zurück und stufte den Verkauf als privates Veräußerungsgeschäft ein. Die Aussicht auf eine Zwangsversteigerung des ehemals gemeinsam genutzten Hauses brachte den Mann zum schleunigen freiwilligen Verkauf. Hintergrund ist, dass die Haltefrist von 10 Jahren noch nicht verstrichen und er schon länger ausgezogen war – Steuerbefreiung wegen Eigennutzung kam also nicht mehr in Frage (BFH Az. IX R 11/21).
  • Deko: Elemente mit Büchern

    Wie Interessenten aus alten Büchern Deko-Artikel machen können, zeigt das Portal brigitte.de. So lässt sich aus mehreren Büchern zum Beispiel ein Beistelltisch anfertigen. Dies funktioniert, indem die Bücher gestapelt, miteinander verklebt und anschließend mit Sprühfarbe in Szene gesetzt werden.

  • Urlaub: Schöne Ferienhäuser in Deutschland

    Welche Ferienhäuser in Deutschland sind die schönsten? In einer Bilderstrecke liefert das Portal schoener-wohnen.de Interessenten zahlreiche Vorschläge und erste Informationen zu einem möglichen Reiseziel in spe. Neben der Adresse und einem Link zur entsprechenden Internetseite erhalten Reisehungrige so auch erste Informationen zum Preis.

  • Analyse: Preise für Eigentumswohnungen nicht mehr so stark gestiegen wie zuletzt

    Die Kaufpreise für Eigentumswohnungen steigen nicht mehr so stark wie noch zuletzt. Das geht aus einer Analyse von Jones Lang LaSalle (JLL) hervor. So stiegen die Kaufpreise in den acht größten Städten Deutschlands im Vergleich zum Vorjahreszeitraum nur um 7,5 Prozent und damit nur halb so stark wie im Vorjahr. Unterschiede gibt es aber in Bezug auf die Städte: Während Käufer von Eigentumswohnungen in Berlin 9,9 Prozent mehr als im Vorjahreszeitraum ausgeben mussten, zahlten die Hamburger nur 4,8 Prozent mehr als im Vorjahreszeitraum.

  • Analyse: Preise für Eigentumswohnungen nicht mehr so stark gestiegen wie zuletzt

    Die Kaufpreise für Eigentumswohnungen steigen nicht mehr so stark wie noch zuletzt. Das geht aus einer Analyse von Jones Lang LaSalle (JLL) hervor. So stiegen die Kaufpreise in den acht größten Städten Deutschlands im Vergleich zum Vorjahreszeitraum nur um 7,5 Prozent und damit nur halb so stark wie im Vorjahr. Unterschiede gibt es aber in Bezug auf die Städte: Während Käufer von Eigentumswohnungen in Berlin 9,9 Prozent mehr als im Vorjahreszeitraum ausgeben mussten, zahlten die Hamburger nur 4,8 Prozent mehr als im Vorjahreszeitraum.

  • Fliesen: Auf Rutschfestigkeit und Abriebgrad achten

    Über Fliesenarten für verschiedene Wohnbereiche informiert das Portal „bauen.de“. Dabei müssen Fliesen unterschiedliche Anforderungen erfüllen. So sind Fliesen im Badezimmer Feuchtigkeit ausgesetzt und sollten zudem rutschfest sein. Hierfür gibt es sogar sogenannte Rutschfestigkeitsklassen, wobei R13 die größtmögliche Rutschfestigkeit bietet. Privatleute sollten mindestens die Rutschfestigkeitsklasse R10 wählen.

  • Energiepreise: GDW fordert unter anderem Unterstützung für Privatleute

    Angesichts der steigenden Energiepreise fordert der Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen (GdW) nicht nur ein zeitlich befristetes Kündigungsschutzmoratorium, sondern auch eine Unterstützung von finanziell überforderten Haushalten in Form eines Treuhandfonds. Der GdW betont allerdings, dass diese Unterstützung nicht allein auf Empfänger mit Wohnberechtigungsscheinen beschränkt werden darf, denn so der GdW, „von den Energiepreisexplosionen sind Haushalte bis in die Mitte der Gesellschaft betroffen“.

  • Urteil: Mieterhöhungen sind nun leichter möglich

    Modernisieren Vermieter eine Mietwohnung, müssen sie die Kosten dafür zwar transparent machen. Eine Aufschlüsselung der einzelnen Posten ist dafür jedoch nicht erforderlich, wie der BGH vor Kurzem urteilte (VIII ZR 337/21, VIII ZR 339/21 und VIII ZR 361/21). In den vorliegenden Fällen waren in Bremen von Vermietern Modernisierungsmaßnahmen umgesetzt worden und hatten für die Mieter eine Mieterhöhung nach sich gezogen.

Cookie Informationen

Um fortfahren zu können, müssen Sie eine Cookie-Auswahl treffen. Unter Einstellungen können Sie gezielt Optionen ein und ausschalten.

Einstellungen

  • Essenzielle Cookies ermöglichen grundlegende Funktionen und sind für die einwandfreie Funktion der Website erforderlich. Die Seite verwendet diese Cookies, um Session-Informationen zu hinterlegen. Alle unsere Bilder und Dateien liegen in unserem Content Management System YNFINITE. Diese werden von dort bereitgestellt. YNFINITE erhält durch die Bereitstellung Ihre IP Adresse, diese wird jedoch nur zum Zwecke der Bereitstellung der Bilder im Rahmen eines HTTP Aufrufes verwendet. Die Daten werden nicht langfristig gespeichert.

  • Setzt Cookies, um Google Bewertungen und Karten zu entsperren.

  • Setzt Cookies, um YouTube Videos zu entsperren.

  • Setzt Cookies, um Vimeo Videos zu entsperren.

  • Beim Laden des Immobilien-Wertfinders werden persönliche Daten an die ZwoVadis GmbH übertragen.

  • Wir verwenden Drittanbieter-Tools, die uns helfen, unsere Website effizienter und kundenfreundlicher zu gestalten. Dazu gehören so genannte Marketing-Cookies, die wir in ihrem Browser setzen. Diese senden uns Daten über die Interessen, die Sie uns durch Eingabe von Informationen in diesen Drittanbieter-Tools zukommen lassen. Mit dem Aktivieren der Marketing-Cookies stimmen Sie der Analyse und Verwendung der von Ihnen bereitgestellten Informationen bei uns intern sowie den Drittanbietern zu.