Der Wunsch nach Wohneigentum ist in Deutschland weit verbreitet. Das liegt auch daran, dass die Wohneigentumsquote in Deutschland im europäischen Vergleich vor der Schweiz an vorletzter Stelle liegt.
Laut einer repräsentativen Umfrage im Auftrag von ImmoScout24 sind 85 Prozent der jungen Erwachsenen zwischen 18 und 29 Jahren am Kauf einer Immobilie interessiert. Bei den Befragten unter 50 Jahren sind es 65 Prozent. Vor allem in Süddeutschland wollen viele Wohneigentum erwerben. Besonders schnell – in den nächsten ein bis zwei Jahren – wollen die 30- bis 39-Jährigen (21 Prozent) und die 18- bis 29-Jährigen (21 Prozent) kaufen.
Für den Erwerb von Wohneigentum sprechen viele Gründe: Sicherheit und Unabhängigkeit (32 Prozent), Altersvorsorge (25 Prozent) und die Verbesserung der Wohnqualität (20 Prozent) sind die überzeugendsten Argumente. In den Großstädten stehen Sicherheit und Unabhängigkeit an erster Stelle (40 Prozent), während in Ostdeutschland der Vermögensaufbau ein wichtiges Motiv ist (23 Prozent). Die Altersvorsorge ist für die 40- bis 49-Jährigen am wichtigsten (34 Prozent), die Verbesserung der Wohnqualität für die 60- bis 69-Jährigen (35 Prozent).
Die Hauptgründe gegen den Erwerb von Wohneigentum sind zu wenig Eigenkapital (28 Prozent) und zu hohe Preise (27 Prozent). Zu hohe Immobilienpreise halten vor allem die 40- bis 49-Jährigen und Familien vom Immobilienerwerb ab. Mangelnde Flexibilität wird vor allem in Großstädten als Grund gegen den Erwerb von Wohneigentum gesehen (9 Prozent).
Die überwiegende Mehrheit der Befragten (71 Prozent) sieht den Kauf einer Immobilie auch als Geldanlage bzw. Investition. Bei den 18- bis 29-Jährigen sind es sogar 82 Prozent und bei den 30- bis 39-Jährigen 78 Prozent.
Insgesamt zielen 44 Prozent der Wohnungsgesuche von Paaren auf Eigentumswohnungen. Die Nachfrage nach Eigentumswohnungen konzentriert sich vor allem auf das Umland der Großstädte (44 Prozent) und erst danach auf die Innenstadt (37 Prozent). Jedes vierte Paar kann sich den Kauf eines Einfamilienhauses vorstellen – und nur jedes fünfte Paar den Kauf einer Wohnung.
Die Anforderungen an die Architektur von heute sind hoch. Technisch ist fast alles möglich – doch was ist mit Blick auf die Zukunft auch sinn voll? Die moderne Architektur bietet mit neuen Technologien zahlreiche Chancen für Wohnen und Leben.
Die Unsicherheit bei Fragen zur der Wärmewende bremst Hauseigentü mer bei der Umsetzung aus. Die größten Hemmnisse betreffen finanzi elle Belange sowie die Unklarheit der politischen Vorgaben und bei den Förderbedingungen.
Steigende Strompreise belasten viele Haushalte. Für Eigentümer mit Wärmepumpe kann sich jetzt jedoch eine neue Möglichkeit zum Sparen lohnen: Seit Anfang 2025 müssen alle Stromanbieter variable Stromtarife anbieten. Dabei richtet sich der Preis nach den aktuellen Börsenstrompreisen – und die schwanken im Tagesverlauf.
Wer derzeit eine Wohnung sucht, spürt die Lage unmittelbar: Der Wohnraum in Deutschland reicht längst nicht mehr aus. Die aktuellen Zahlen zu den Baufertigstellungen sind alarmierend, und auch die Ein schätzungen von Instituten, Verbänden und Branchenvertretern fallen entsprechend drastisch aus.
Die Aktivität am Immobilienmarkt hat ein neues Hoch erreicht. Gleich zeitig entwickelt sich die Preisdynamik uneinheitlich, während sich die Vermarktungszeiten weiter verlängern.
Reisen Sie in diesem Jahr durch München? Dann versäumen Sie die Ausstellung Suburbia nicht. Sie bietet einen Blick auf das Wohnen im Einfamilienhaus, das ein Traum von vielen ist, aber auch Kritik auf sich zieht. Die Ausstellung dauert noch bis zum 18. Oktober 2026.
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat sich mit einer zentralen Frage des Wohnungseigentumsrechts befasst: Wer ist für die Durchführung von Balkonsanierungen zuständig, wenn die Teilungserklärung die Instandhaltungspflicht den einzelnen Wohnungseigentümern zuweist?
Ob grüne Fassaden, Vorgärten oder Grundstücksgrenzen – lebendiges Grün in der Stadt tut gut und steigert die Lebensqualität. Wo früher Hecken aus Hainbuche, Liguster oder Wildgehölzen Struktur und Schutz boten, prägen heute in vielen Neubaugebieten starre Grenzlinien aus Stein und Beton das Bild.
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat klargestellt, dass Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) nicht grundsätzlich verpflichtet sind, vor der Vergabe von Aufträgen mehrere Vergleichsangebote einzuholen. Entscheidend ist vielmehr, ob die konkrete Maßnahme ordnungsgemäßer Verwaltung entspricht.