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1. Januar 2026

2026: Das ist neu in der Bau- und Immobilienbranche

Immobilienmarkt / Trends / Politik

Im neuen Jahr gibt es wieder viele neue Regeln zu beachten. Die Umsetzung
der EU-Gebäuderichtlinie (EPBD) bringt Veränderungen mit
sich, das Gebäudeenergiegesetz (GEG) wird verschärft und an Wärmepumpen
werden höhere Anforderungen gestellt. Die Neuerungen im
Einzelnen:

• Bis Mai 2026 muss die EU-Gebäuderichtlinie (EPBD) in nationales Recht
umgesetzt werden. Die Bundesregierung strebt daher eine Änderung des
Gebäudeenergiegesetzes (GEG) an, das einfacher, technologieoffener
und flexibler werden soll. Umstritten ist die Vorgabe, dass neu eingebaute
Heizungen zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben
werden müssen.
• Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) soll gekürzt werden.
Die Einsparung betrifft vor allem die Förderung von Wohngebäuden.
• Einzelmaßnahmen wie die Dämmung eines Hauses, der Austausch der
Fenster oder der Heizung sollen hingegen verstärkt gefördert werden.
Auch das altersgerechte und barrierefreie Umbauen von Wohngebäuden
soll stärker in den Fokus rücken. Geplant ist zudem ein Förderprogramm
für Ladestationen in Mehrparteienhäusern.
• Der CO2-Preis für das Heizen mit Gas und Öl wird deutlich steigen.
Dadurch können sich die Energiekosten um bis zu 1,55 Cent pro Kilowattstunde
bei Gas und um bis zu 20,70 Cent pro Liter Öl erhöhen.
• Für neu installierte Photovoltaik-Anlagen soll es keine feste Einspeisevergütung
mehr geben. Stattdessen könnten Alternativen für kleine
PV-Anlagen eingeführt werden. Das sogenannte Energy-Sharing soll unter
Nachbarn ab Juli 2026 erlaubt sein.
• Die letzte Übergangsfrist der Bundes-Immissionsschutzverordnung endet.
Holzöfen und Kamine, die zwischen dem 1. Januar 1995 und dem 21.
März 2010 installiert wurden, sind nur noch erlaubt, wenn sie die vorgeschriebenen
Emissionsgrenzwerte einhalten.
• Schornsteinfeger müssen ab 2026 keine Aufkleber mehr auf älteren Heizungsanlagen
anbringen, die deren Energieeffizienzklasse anzeigen.
• Städte müssen bis Mitte 2026 Wärmepläne vorlegen, die die zukünftige
Wärmeversorgung festlegen.
• Bis Ende 2026 müssen in Immobilien mit zentralen Heizungen Zähler
nachgerüstet werden, die nicht fernablesbar sind.
• Ab 2026 gelten außerdem strengere Lärmgrenzwerte für den Einbau neuer
Wärmepumpen.

Foto: © Murali Nath, Pixabay

Aktuelles

Aktuelle Nachrichten

alle Nachrichten
  • Bauen, bauen, bauen – gegen die Wohnungsknappheit

    Der Wohnungsbestand in Deutschland ist auf einen Tiefststand zusammengeschrumpft.
    Wohnungssuchende haben es aktuell schwer. Das
    klassische Angebot geht zurück, die Mieten steigen und die Konditionen
    werden über immer mehr befristete Mietverträge härter. Abhilfe
    kann in den Metropolen nur ein größeres Angebot schaffen.

  • Heizung, Warmwasser: Zähler müssen fernablesbar sein

    Schon seit dem 1. Dezember 2021 müssen alle neu installierten Messgeräte
    für Heizung und Warmwasser fernablesbar sein. Eine Ausnahme gilt nur
    für den Austausch einzelner Geräte, beispielsweise nach einem Defekt. Die
    fernablesbaren
    Geräte müssen interoperabel und Smart-Meter-Gateway-fähig
    sein sowie die Datenschutzstandards erfüllen. „Sofern bereits in früherer
    Zeit fernablesbare Zähler installiert wurden, welche diese Bedingungen
    noch nicht erfüllen, besteht allerdings noch kein dringender Handlungsbedarf:
    Diese Geräte müssen erst bis zum 31. Dezember 2031 ersetzt werden“,
    erklärt Erik Uwe Amaya, Verbandsdirektor von Haus & Grund Rheinland
    Westfalen.
    Vermieter, die ihre alten Messgeräte ersetzen lassen, trifft eine weitere
    Pflicht: „Seit dem 1. Januar 2022 gilt: Sobald in einer Mietwohnung fernablesbare
    Messeinrichtungen vorhanden sind, muss der Vermieter seinen
    Mietern einmal im Monat eine sogenannte Unterjährige Verbrauchsinformation
    (UVI) zur Verfügung stellen“, erläutert Amaya. Der Volljurist ergänzt: „Die
    Information darf per Post, per E-Mail oder auch über eine App bereitgestellt
    werden. Sofern die Mieter die Information in einer App einsehen oder online
    herunterladen sollen, müssen sie monatlich informiert werden, wenn die Informationen
    bereitstehen – zum Beispiel durch eine E-Mail.“ Enthalten muss
    die UVI den Verbrauch im letzten Monat in Kilowattstunden, einen Vergleich
    mit dem Vormonat und dem Vorjahresmonat sowie einen Vergleich mit dem
    Verbrauch eines normierten Durchschnittsnutzers.
    Eine Umfrage des VDIV Deutschland mit über 300 teilnehmenden Immobilienverwaltungen
    zeigt: Erst 58 Prozent der Wohnungseigentümergemeinschaften
    und 61 Prozent der Mietobjekte verfügten im Jahr 2025 über die
    vorgeschriebene Technik. 43 Prozent der Verwaltungen stellten durch die
    UVI eine erhöhte Transparenz für Eigentümer und Mieter fest, aber nur elf
    Prozent berichteten von einer tatsächlichen Verbesserung der Energieeffizienz.

    Foto: © Gerd Altmann, Pixabay

  • Wohnen: Weniger kann mehr sein

    Auch beim Wohnen gilt manchmal „Weniger ist mehr“. Dieser Leitsatz
    des Minimalismus wurde bekannt durch den Architekten Mies van der
    Rohe in den 1960er Jahren. Der scheinbare Widerspruch dieser Aussage
    ist immer noch sehr aktuell, besonders wenn es um übermäßige
    Regulierungen und Bürokratie geht.

  • Nachfrage und Angebot – So entwickeln sich die Immobilienpreise

    In den Metropolen wird der Preisdruck auf Immobilien weiter zunehmen.
    Der Neubau bleibt dort die dringlichste Aufgabe. In allen wirtschaftsstarken
    Regionen werden die Immobilienpreise bis 2035 weiter
    steigen – in strukturschwachen Kreisen sinken sie hingegen. Das zeigt
    eine neue Prognose des Instituts der deutschen Wirtschaft (IW).

  • Wärmepumpe auf dem Vormarsch

    Viele Eigenheimnutzer:innen zögern noch und können sich derzeit nur
    schwer entscheiden, welcher Heiztechnik sie den Vorrang geben sollen.
    Dabei ist eigentlich klar: Die Technologie der Wärmepumpe überzeugt,
    aber die Haltung der Bundesregierung ist noch unklar.

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