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1. Januar 2026

2026: Das ist neu in der Bau- und Immobilienbranche

Immobilienmarkt / Trends / Politik

Im neuen Jahr gibt es wieder viele neue Regeln zu beachten. Die Umsetzung
der EU-Gebäuderichtlinie (EPBD) bringt Veränderungen mit
sich, das Gebäudeenergiegesetz (GEG) wird verschärft und an Wärmepumpen
werden höhere Anforderungen gestellt. Die Neuerungen im
Einzelnen:

• Bis Mai 2026 muss die EU-Gebäuderichtlinie (EPBD) in nationales Recht
umgesetzt werden. Die Bundesregierung strebt daher eine Änderung des
Gebäudeenergiegesetzes (GEG) an, das einfacher, technologieoffener
und flexibler werden soll. Umstritten ist die Vorgabe, dass neu eingebaute
Heizungen zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben
werden müssen.
• Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) soll gekürzt werden.
Die Einsparung betrifft vor allem die Förderung von Wohngebäuden.
• Einzelmaßnahmen wie die Dämmung eines Hauses, der Austausch der
Fenster oder der Heizung sollen hingegen verstärkt gefördert werden.
Auch das altersgerechte und barrierefreie Umbauen von Wohngebäuden
soll stärker in den Fokus rücken. Geplant ist zudem ein Förderprogramm
für Ladestationen in Mehrparteienhäusern.
• Der CO2-Preis für das Heizen mit Gas und Öl wird deutlich steigen.
Dadurch können sich die Energiekosten um bis zu 1,55 Cent pro Kilowattstunde
bei Gas und um bis zu 20,70 Cent pro Liter Öl erhöhen.
• Für neu installierte Photovoltaik-Anlagen soll es keine feste Einspeisevergütung
mehr geben. Stattdessen könnten Alternativen für kleine
PV-Anlagen eingeführt werden. Das sogenannte Energy-Sharing soll unter
Nachbarn ab Juli 2026 erlaubt sein.
• Die letzte Übergangsfrist der Bundes-Immissionsschutzverordnung endet.
Holzöfen und Kamine, die zwischen dem 1. Januar 1995 und dem 21.
März 2010 installiert wurden, sind nur noch erlaubt, wenn sie die vorgeschriebenen
Emissionsgrenzwerte einhalten.
• Schornsteinfeger müssen ab 2026 keine Aufkleber mehr auf älteren Heizungsanlagen
anbringen, die deren Energieeffizienzklasse anzeigen.
• Städte müssen bis Mitte 2026 Wärmepläne vorlegen, die die zukünftige
Wärmeversorgung festlegen.
• Bis Ende 2026 müssen in Immobilien mit zentralen Heizungen Zähler
nachgerüstet werden, die nicht fernablesbar sind.
• Ab 2026 gelten außerdem strengere Lärmgrenzwerte für den Einbau neuer
Wärmepumpen.

Foto: © Murali Nath, Pixabay

Aktuelles

Aktuelle Nachrichten

alle Nachrichten
  • Eingefrorener Mietmarkt erzeugt Unbeweglichkeit

    Der Wohnungsbestand in Deutschland ist auf einen Tiefststand zusammengeschrumpft.
    Wohnungssuchende haben es aktuell schwer.
    Das klassische Angebot geht zurück, die Preise steigen und die Konditionen
    werden über immer mehr befristete Verträge oder möblierte
    Angebote härter.

  • Neues zur Grundsteuer vom Bundesfinanzhof

    Die Grundsteuer nach neuem Recht wurde erstmals ab dem 1. Januar
    2025 erhoben. Zuvor mussten alle Grundstücke in Deutschland neu
    bewertet werden, was mit großem Aufwand und unter direkter Beteiligung
    aller Immobilieneigentümer geschah. Die Art der Umsetzung rief
    heftige Kontroversen hervor. Jetzt liegt das Urteil des Bundesfinanzhofs
    vor.

  • Heizenergiebedarf bleibt weiterhin stabil

    Der Heizenergiebedarf in Deutschland ist stabil. Die Haushalte heizten
    2024 ähnlich viel wie im Vorjahr. Während die Preise für Heizenergie
    insgesamt nur langsam stiegen, legten die Preise für Fernwärme im
    Gegensatz zum Vorjahr überdurchschnittlich stark zu. Für das Gelingen
    der Wärmewende sind bei der Fernwärme mehr Preistransparenz und
    eine verlässliche Regulierung notwendig.

  • Finanzierung: Stabile Aussichten im neuen Jahr

    Analysten haben die Hoffnungen auf eine wirtschaftliche Belebung in
    Deutschland auf das Jahr 2026 verschoben. Doch die Aussichten für
    die Immobilienbranche sind gar nicht so schlecht. Bei stabilen Zinsen
    und Immobilienpreisen wollen viele Interessenten jetzt aktiv werden.

  • Traum und Wirklichkeit: Wohnen in Deutschland

    Der Wunsch nach Wohneigentum ist in Deutschland tief verankert.
    Doch nur 45 Prozent der Bevölkerung sind Immobilieneigentümer. Hätten
    die Bewohner Deutschlands die freie Wahl, würden drei Viertel von
    ihnen gerne in den eigenen vier Wänden wohnen.

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