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12. März 2026

Aufschlussreich: Frühjahrsgutachten der Immobilienweisen

Immobilienmarkt / Trends / Politik

Die deutsche Immobilienwirtschaft steht vor massiven Herausforderungen.
Das Frühjahrsgutachten der Immobilienweisen zur Immobilienwirtschaft
2026 zeichnet ein nüchternes Bild: Deutschland steckt in
einer strukturellen Krise. Die Immobilienwirtschaft leidet darunter.

Eine zukunftsfähige Immobilienwirtschaft entsteht durch Ermöglichen. Ein
Gebäudetyp E, niedrigere Erwerbsnebenkosten, einfachere und einheitlichere
Planungs- und Genehmigungsverfahren sowie verlässliche Regeln
schaffen die Voraussetzungen für bezahlbaren Neubau, Umbau und Umnutzung.
Besonders alarmierend ist die Situation im Wohnungsbau. Für 2026
werden lediglich 215.000 fertiggestellte Wohnungen erwartet – bei einem
jährlichen Bedarf von 257.400 Wohneinheiten bis 2040. „Die Lücke wird
größer statt kleiner“, warnt ZIA-Präsidentin Iris Schöberl.
Das Gutachten bewertet die bisherigen Maßnahmen der Bundesregierung
als unzureichend. Der „Bau-Turbo“ setzt an den richtigen Stellschrauben
an, ist aber nicht die strukturelle Neuerung, der es eigentlich bedarf. Der
„Bau-Turbo“ macht Abweichungen vom Bauplanungsrecht möglich. Das sei
begrüßenswert, betont Prof. Lars P. Feld vom Walter Eucken Institut. Das
Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität bringe nur dann echte
Wachstumsimpulse, wenn die Mittel zusätzlich statt ersetzend eingesetzt
werden. „Was wir brauchen, sind keine schrittweisen Anpassungen, sondern
grundlegende Strukturreformen“, betont der Immobilienweise.
Das Frühjahrsgutachten 2026 formuliert konkrete Forderungen: • Vereinfachung
und Harmonisierung von Planungs- und Genehmigungsverfahren
– zentral für schnelles Bauen • Senkung der Erwerbsnebenkosten,
insbesondere der Grunderwerbsteuer • Überprüfung der Mietregulierung
– Kappungsgrenzen und Vergesellschaftungsideen verschärfen langfristig
den Angebotsengpass • Einführung eines rechtssicheren Gebäudetyp E –
kostengünstiges und effizientes Bauen ermöglichen • Steuerliche Anreize
– für Neubau- und Sanierungsinvestitionen • Baugenehmigungsrechtliche
Erleichterungen bei Umnutzungen und Mischnutzungen von Bestandsimmobilien
• Revitalisierung, Nachverdichtung und Umnutzung von Bestandsund
Konversionsflächen.
Das vollständige Frühjahrsgutachten 2026 sowie die Zusammenfassung
finden Sie unter www.fruehjahrsgutachten.de.

Foto: © Albrecht Fietz, Pixabay

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