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15. April 2026

Bauen, bauen, bauen – gegen die Wohnungsknappheit

Bauen / Umbauen / Sanieren

Der Wohnungsbestand in Deutschland ist auf einen Tiefststand zusammengeschrumpft.
Wohnungssuchende haben es aktuell schwer. Das
klassische Angebot geht zurück, die Mieten steigen und die Konditionen
werden über immer mehr befristete Mietverträge härter. Abhilfe
kann in den Metropolen nur ein größeres Angebot schaffen.

Die Baugenehmigungen für Wohnungen stiegen im Januar 2026 um 8,4 Prozent
zum Vorjahresmonat. Das klingt erst einmal gut. Das statistische Bundesamt
meldet: In neu zu errichtenden Wohngebäuden wurden im Januar
2026 insgesamt 16.000 Wohnungen genehmigt, das waren 6,0 Prozent oder
900 Neubauwohnungen mehr als im Vorjahreszeitraum. Die Zahl der Baugenehmigungen
für Einfamilienhäuser stieg um 12,6 Prozent, die der Zweifamilienhäuser
um 26,1 Prozent. In Mehrfamilienhäusern, der zahlenmäßig
stärksten Gebäudeart, wurden 10.500 Neubauwohnungen genehmigt. Das
war einen Anstieg um 7,1 Prozent gegenüber dem Vorjahreszeitraum.
Trotz dieser positiven Entwicklung warnt der Zentrale Immobilien Ausschuss
(ZIA) vor überzogenen Erwartungen: „Für Euphorie ist es deutlich zu früh.
Entscheidend für eine echte Entspannung am Wohnungsmarkt sind nicht
allein steigende Genehmigungszahlen, sondern vor allem mehr Fertigstellungen”,
so ZIA-Hauptgeschäftsführerin Aygül Özkan. Angesichts der hohen
Baukosten – diese sind zwischen 2015 und Ende 2023 um rund 60 Prozent
gestiegen – müssten dringend wirkungsvolle Maßnahmen ergriffen werden.
Das Bauen müsste erleichtert werden, damit die Baukosten sinken. Ein neuer
Basisstandard Wohnen wäre hilfreich. Die Staatsquote von ca. 37 Prozent
muss gesenkt werden, zum Beispiel durch den Erlass der Grunderwerbssteuer
für den Erwerb der ersten Wohnimmobilie. Wünschenswert wäre
außerdem die Einführung von eigenkapitalersetzenden Maßnahmen.
„Erst wenn wir diese strukturellen Hebel entschlossen bewegen, entsteht
aus steigenden Genehmigungszahlen tatsächlich neuer Wohnraum”, so Özkan
weiter. Indessen hat das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung
und Bauwesen (BMWSB) eine neue Förderrunde seines Innovationsprogramms
Zukunft Bau gestartet. Gefördert werden Forschungsprojekte
mit Schwerpunkt im Hochbau, die Antworten auf zentrale Herausforderungen
des Bauwesens liefern – von steigenden Baukosten bis hin zum
Klima- und Ressourcenschutz.

Foto: © wal_172619, Pixabay

Aktuelles

Aktuelle Nachrichten

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  • Heizung, Warmwasser: Zähler müssen fernablesbar sein

    Schon seit dem 1. Dezember 2021 müssen alle neu installierten Messgeräte
    für Heizung und Warmwasser fernablesbar sein. Eine Ausnahme gilt nur
    für den Austausch einzelner Geräte, beispielsweise nach einem Defekt. Die
    fernablesbaren
    Geräte müssen interoperabel und Smart-Meter-Gateway-fähig
    sein sowie die Datenschutzstandards erfüllen. „Sofern bereits in früherer
    Zeit fernablesbare Zähler installiert wurden, welche diese Bedingungen
    noch nicht erfüllen, besteht allerdings noch kein dringender Handlungsbedarf:
    Diese Geräte müssen erst bis zum 31. Dezember 2031 ersetzt werden“,
    erklärt Erik Uwe Amaya, Verbandsdirektor von Haus & Grund Rheinland
    Westfalen.
    Vermieter, die ihre alten Messgeräte ersetzen lassen, trifft eine weitere
    Pflicht: „Seit dem 1. Januar 2022 gilt: Sobald in einer Mietwohnung fernablesbare
    Messeinrichtungen vorhanden sind, muss der Vermieter seinen
    Mietern einmal im Monat eine sogenannte Unterjährige Verbrauchsinformation
    (UVI) zur Verfügung stellen“, erläutert Amaya. Der Volljurist ergänzt: „Die
    Information darf per Post, per E-Mail oder auch über eine App bereitgestellt
    werden. Sofern die Mieter die Information in einer App einsehen oder online
    herunterladen sollen, müssen sie monatlich informiert werden, wenn die Informationen
    bereitstehen – zum Beispiel durch eine E-Mail.“ Enthalten muss
    die UVI den Verbrauch im letzten Monat in Kilowattstunden, einen Vergleich
    mit dem Vormonat und dem Vorjahresmonat sowie einen Vergleich mit dem
    Verbrauch eines normierten Durchschnittsnutzers.
    Eine Umfrage des VDIV Deutschland mit über 300 teilnehmenden Immobilienverwaltungen
    zeigt: Erst 58 Prozent der Wohnungseigentümergemeinschaften
    und 61 Prozent der Mietobjekte verfügten im Jahr 2025 über die
    vorgeschriebene Technik. 43 Prozent der Verwaltungen stellten durch die
    UVI eine erhöhte Transparenz für Eigentümer und Mieter fest, aber nur elf
    Prozent berichteten von einer tatsächlichen Verbesserung der Energieeffizienz.

    Foto: © Gerd Altmann, Pixabay

  • Wohnen: Weniger kann mehr sein

    Auch beim Wohnen gilt manchmal „Weniger ist mehr“. Dieser Leitsatz
    des Minimalismus wurde bekannt durch den Architekten Mies van der
    Rohe in den 1960er Jahren. Der scheinbare Widerspruch dieser Aussage
    ist immer noch sehr aktuell, besonders wenn es um übermäßige
    Regulierungen und Bürokratie geht.

  • Nachfrage und Angebot – So entwickeln sich die Immobilienpreise

    In den Metropolen wird der Preisdruck auf Immobilien weiter zunehmen.
    Der Neubau bleibt dort die dringlichste Aufgabe. In allen wirtschaftsstarken
    Regionen werden die Immobilienpreise bis 2035 weiter
    steigen – in strukturschwachen Kreisen sinken sie hingegen. Das zeigt
    eine neue Prognose des Instituts der deutschen Wirtschaft (IW).

  • Wärmepumpe auf dem Vormarsch

    Viele Eigenheimnutzer:innen zögern noch und können sich derzeit nur
    schwer entscheiden, welcher Heiztechnik sie den Vorrang geben sollen.
    Dabei ist eigentlich klar: Die Technologie der Wärmepumpe überzeugt,
    aber die Haltung der Bundesregierung ist noch unklar.

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