Der Blick auf den Wohnungsbau zeichnet derzeit ein Stimmungsbild der ganzen Immobilienwirtschaft. Es gibt viel zu wenig Wohnungen. Die Suche nach einer geeigneten Bleibe gestaltet sich besonders für Mieter schwer. Forcierter Wohnungsbau könnte den Engpass mildern, doch die allgemeine wirtschaftliche Lage bremst alle Aktivitäten.
Die Zahlen im Wohnungsbau vermitteln zumindest einen vorsichtigen Hoffnungsschimmer, aber es bleibt die Frage, wie tragfähig der Aufschwung ist. Das Statistische Bundesamt meldet für den Februar 2026 mit 22.200 genehmigten Wohnungen einen Anstieg von 24,1 Prozent gegenüber dem Vorjahresmonat. Bei Mehrfamilienhäusern summiert sich die Zahl der Genehmigungen auf 21.900 Wohnungen, das ist ein Anstieg von 18 Prozent im Vergleich zum Vorjahreszeitraum. Die Stimmung im Wohnungsbau hatte sich im März verschlechtert. Das Geschäftsklima sank von minus 17,7 auf minus 19,5 Punkte. Dies war auf merklich pessimistischere Erwartungen zurückzuführen. Die aktuelle Lage wird hingegen etwas besser beurteilt. „Die Sorge vor wieder steigenden Zinsen belastet die Erwartungen im Wohnungsbau“, sagt Klaus Wohlrabe, Leiter der Umfragen im ifo-Institut. „Höhere Finanzierungskosten würden die Ambitionen vieler Haushalte beim Hausbau wieder dämpfen.“ Erste Lichtblicke machen Mut: Die Auftragslage entspannt sich langsam. Der Anteil der Unternehmen, die über zu wenig Aufträge berichten, ging deutlich zurück – auf 43,4 Prozent. Das ist der niedrigste Wert seit Juli 2023. Grund dafür ist ein Anstieg der Baugenehmigungen in jüngster Zeit. Auch die Stornierungen nahmen ab und lagen zuletzt bei 10,8 Prozent. „Die Auftragslage verbessert sich langsam, aber die Unsicherheit bleibt hoch“, so Wohlrabe. „Grundsätzlich ist eine positive Tendenz bei den Baugenehmigungen eine gute Nachricht, die uns aber nicht über den Ernst der Lage hinwegtäuschen sollte. Fakt bleibt: Es wird immer noch viel zu wenig gebaut. Und genehmigt heißt nicht begonnen. Der eingeschlagene Weg, Bauen wieder einfacher und günstiger zu machen, muss konsequent weitergegangen werden“, betont der Präsident des Bundesverbandes Freier Immobilien- und Wohnungsunternehmen BFW, Dirk Salewski, in Berlin.
Die Anforderungen an die Architektur von heute sind hoch. Technisch ist fast alles möglich – doch was ist mit Blick auf die Zukunft auch sinn voll? Die moderne Architektur bietet mit neuen Technologien zahlreiche Chancen für Wohnen und Leben.
Die Unsicherheit bei Fragen zur der Wärmewende bremst Hauseigentü mer bei der Umsetzung aus. Die größten Hemmnisse betreffen finanzi elle Belange sowie die Unklarheit der politischen Vorgaben und bei den Förderbedingungen.
Steigende Strompreise belasten viele Haushalte. Für Eigentümer mit Wärmepumpe kann sich jetzt jedoch eine neue Möglichkeit zum Sparen lohnen: Seit Anfang 2025 müssen alle Stromanbieter variable Stromtarife anbieten. Dabei richtet sich der Preis nach den aktuellen Börsenstrompreisen – und die schwanken im Tagesverlauf.
Wer derzeit eine Wohnung sucht, spürt die Lage unmittelbar: Der Wohnraum in Deutschland reicht längst nicht mehr aus. Die aktuellen Zahlen zu den Baufertigstellungen sind alarmierend, und auch die Ein schätzungen von Instituten, Verbänden und Branchenvertretern fallen entsprechend drastisch aus.
Die Aktivität am Immobilienmarkt hat ein neues Hoch erreicht. Gleich zeitig entwickelt sich die Preisdynamik uneinheitlich, während sich die Vermarktungszeiten weiter verlängern.
Reisen Sie in diesem Jahr durch München? Dann versäumen Sie die Ausstellung Suburbia nicht. Sie bietet einen Blick auf das Wohnen im Einfamilienhaus, das ein Traum von vielen ist, aber auch Kritik auf sich zieht. Die Ausstellung dauert noch bis zum 18. Oktober 2026.
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat sich mit einer zentralen Frage des Wohnungseigentumsrechts befasst: Wer ist für die Durchführung von Balkonsanierungen zuständig, wenn die Teilungserklärung die Instandhaltungspflicht den einzelnen Wohnungseigentümern zuweist?
Ob grüne Fassaden, Vorgärten oder Grundstücksgrenzen – lebendiges Grün in der Stadt tut gut und steigert die Lebensqualität. Wo früher Hecken aus Hainbuche, Liguster oder Wildgehölzen Struktur und Schutz boten, prägen heute in vielen Neubaugebieten starre Grenzlinien aus Stein und Beton das Bild.
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat klargestellt, dass Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) nicht grundsätzlich verpflichtet sind, vor der Vergabe von Aufträgen mehrere Vergleichsangebote einzuholen. Entscheidend ist vielmehr, ob die konkrete Maßnahme ordnungsgemäßer Verwaltung entspricht.