Bauhauptgewerbe: Zahl der Auszubildenden steigt, dennoch werden sie gesucht
Obschon die Zahl der Auszubildenden im Bauhauptgewerbe das fünfte Jahr in Folge gestiegen ist, ruft der Zentralverband des Deutschen Baugewerbes (ZDB) junge Interessenten dazu auf, sich bei einem baugewerblichen Unternehmen zu bewerben. Laut ZDB-Hauptgeschäftsführer Felix Pakleppa sind viele Ausbildungsplätze noch nicht besetzt, zudem herrsche Personalmangel am deutschen Bau.
In vielen Betrieben können die Jugendlichen laut Felix Pakleppa Ferienjobs nachgehen, die den Einstieg in ein Ausbildungsverhältnis erleichtern können. Mit Bezug auf die von der SOKA-Bau (Sozialkassen der Bauwirtschaft) zum Stichtag 30. Juni 2022 veröffentlichten Zahlen, gibt es dennoch Grund zur Freude.
„Die Zahl der Auszubildenden im Bauhauptgewerbe steigt das fünfte Jahr in Folge. Derzeit absolvieren rund 40.000 junge Menschen eine Ausbildung am Bau. Das sind 1,5 Prozent mehr als im Vorjahreszeitraum. Seit 2017 hält damit der erfreuliche Aufwärtstrend bei den Lehrlingszahlen im Bauhauptgewerbe an“, so Felix Pakleppa.
Quelle: zdb.de
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In einem Urteil hat der Bundesfinanzhof (BFH) entschieden, dass der Verkauf eines Immobilienanteils bei der Scheidung an den Ex-Ehepartner einkommenssteuerpflichtig ist.Damit fällte der BFH nun ein abschließendes Urteil im Fall eines Mannes, der seinen Miteigentumsanteil an seine Ex-Frau verkaufte, noch bevor die Haltefrist vorüber war. Der erzielte Veräußerungsgewinn wurde dadurch einkommenssteuerpflichtig. Der BFH wies die Klage des Mannes zurück und stufte den Verkauf als privates Veräußerungsgeschäft ein. Die Aussicht auf eine Zwangsversteigerung des ehemals gemeinsam genutzten Hauses brachte den Mann zum schleunigen freiwilligen Verkauf. Hintergrund ist, dass die Haltefrist von 10 Jahren noch nicht verstrichen und er schon länger ausgezogen war – Steuerbefreiung wegen Eigennutzung kam also nicht mehr in Frage (BFH Az. IX R 11/21).
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In einem Urteil hat der Bundesfinanzhof (BFH) entschieden, dass der Verkauf eines Immobilienanteils bei der Scheidung an den Ex-Ehepartner einkommenssteuerpflichtig ist.Damit fällte der BFH nun ein abschließendes Urteil im Fall eines Mannes, der seinen Miteigentumsanteil an seine Ex-Frau verkaufte, noch bevor die Haltefrist vorüber war. Der erzielte Veräußerungsgewinn wurde dadurch einkommenssteuerpflichtig. Der BFH wies die Klage des Mannes zurück und stufte den Verkauf als privates Veräußerungsgeschäft ein. Die Aussicht auf eine Zwangsversteigerung des ehemals gemeinsam genutzten Hauses brachte den Mann zum schleunigen freiwilligen Verkauf. Hintergrund ist, dass die Haltefrist von 10 Jahren noch nicht verstrichen und er schon länger ausgezogen war – Steuerbefreiung wegen Eigennutzung kam also nicht mehr in Frage (BFH Az. IX R 11/21). -
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