Heizen und Energie sind zu einem Dauerthema in der Immobilienwirtschaft geworden. Früher oder später müssen sich alle Hausbesitzer entscheiden, wie sie in Zukunft heizen wollen. In welche Richtung geht der Trend – Wärmepumpe, Solarenergie, Wärmenetze oder ...?
Das Thema Heizen und Energie hat sich zugespitzt und zum Teil Verdruss ausgelöst. Angesichts anderer großer Themen wie Krieg in Europa, hohe Inflation und mögliche Wohlstandsverluste erscheint das vorgegebene Tempo der Wärmewende in der Wohnungswirtschaft überzogen und viel zu teuer.
Prof. Dietmar Walberg, Geschäftsführer der Arbeitsgemeinschaft für zeitgemäßes Bauen (ARGE), stellte eine Machbarkeitsstudie zu Kosten und Bezahlbarkeit eines klimaneutralen Gebäudebestandes in Schleswig-Holstein vor. Demnach sind Investitionen in Höhe von bis zu 140 Milliarden Euro notwendig, wenn bis 2040 alle Wohngebäude in Schleswig-Holstein klimaneutral sein sollen.
Dazu erklärt Andreas Breitner, Direktor des Verbands norddeutscher Wohnungsunternehmen (VNW): „Wenn man die Berechnungen von Prof. Walberg zu Grunde legt, werden die Mieten in Schleswig-Holstein im Durchschnitt um fünf bis sieben Euro pro Quadratmeter steigen müssen, um die Investitionen für die Energiewende bezahlen zu können. Das bedeutet bei einer 80-Quadratmeter-Wohnung, dass die Mieterinnen und Mieter im Monat bis zu 560 Euro mehr aufwenden müssen“.
Wünschenswert wäre ein Tempo der Wärmewende, das es ermöglicht, die Heiztechnik im normalen Sanierungszyklus so umzustellen, dass Mieter und Vermieter die notwendigen Investitionen auch tatsächlich aufbringen können. Dies wäre auch im Sinne der technischen Entwicklung, die derzeit auf Hochtouren läuft.
Die bereits sichtbaren Fortschritte betreffen alle Bereiche der modernen Heiztechnik. Es geht um Projekte und Anwendungen, die darauf abzielen, einzelne Häuser, ganze Wohnquartiere, Stadtteile und die Industrie nachhaltig mit Wärme zu versorgen. Die Aussichten für eine sozialverträgliche Wärmewende sind gut.
Die Anforderungen an die Architektur von heute sind hoch. Technisch ist fast alles möglich – doch was ist mit Blick auf die Zukunft auch sinn voll? Die moderne Architektur bietet mit neuen Technologien zahlreiche Chancen für Wohnen und Leben.
Die Unsicherheit bei Fragen zur der Wärmewende bremst Hauseigentü mer bei der Umsetzung aus. Die größten Hemmnisse betreffen finanzi elle Belange sowie die Unklarheit der politischen Vorgaben und bei den Förderbedingungen.
Steigende Strompreise belasten viele Haushalte. Für Eigentümer mit Wärmepumpe kann sich jetzt jedoch eine neue Möglichkeit zum Sparen lohnen: Seit Anfang 2025 müssen alle Stromanbieter variable Stromtarife anbieten. Dabei richtet sich der Preis nach den aktuellen Börsenstrompreisen – und die schwanken im Tagesverlauf.
Wer derzeit eine Wohnung sucht, spürt die Lage unmittelbar: Der Wohnraum in Deutschland reicht längst nicht mehr aus. Die aktuellen Zahlen zu den Baufertigstellungen sind alarmierend, und auch die Ein schätzungen von Instituten, Verbänden und Branchenvertretern fallen entsprechend drastisch aus.
Die Aktivität am Immobilienmarkt hat ein neues Hoch erreicht. Gleich zeitig entwickelt sich die Preisdynamik uneinheitlich, während sich die Vermarktungszeiten weiter verlängern.
Reisen Sie in diesem Jahr durch München? Dann versäumen Sie die Ausstellung Suburbia nicht. Sie bietet einen Blick auf das Wohnen im Einfamilienhaus, das ein Traum von vielen ist, aber auch Kritik auf sich zieht. Die Ausstellung dauert noch bis zum 18. Oktober 2026.
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat sich mit einer zentralen Frage des Wohnungseigentumsrechts befasst: Wer ist für die Durchführung von Balkonsanierungen zuständig, wenn die Teilungserklärung die Instandhaltungspflicht den einzelnen Wohnungseigentümern zuweist?
Ob grüne Fassaden, Vorgärten oder Grundstücksgrenzen – lebendiges Grün in der Stadt tut gut und steigert die Lebensqualität. Wo früher Hecken aus Hainbuche, Liguster oder Wildgehölzen Struktur und Schutz boten, prägen heute in vielen Neubaugebieten starre Grenzlinien aus Stein und Beton das Bild.
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat klargestellt, dass Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) nicht grundsätzlich verpflichtet sind, vor der Vergabe von Aufträgen mehrere Vergleichsangebote einzuholen. Entscheidend ist vielmehr, ob die konkrete Maßnahme ordnungsgemäßer Verwaltung entspricht.