Zum Inhalt springen
8. April 2026

Energie bleibt brisantes Thema in Gegenwart und Zukunft

Umwelt / Energie / Technik

Nicht erst der Krieg im Nahen Osten macht nochmals deutlich: Das
Thema Energie bleibt brisant – für alle Bürger, aber ganz besonders für
Immobilieneigentümer, die maßgeblich mit darüber entscheiden, wie
die Energiewende im Gebäudesektor gelingen kann.

Die Entscheidungsfreudigkeit war zuletzt deutlich eingeschränkt. Immobilieneigentümer
waren verunsichert, worauf sie setzen sollten: Fernwärme,
Wärmepumpe, Photovoltaik, Gas, Öl oder ganz andere Systeme? Das noch
von der Vorgängerregierung initiierte Gebäudeenergiegesetz (GEG), im
allgemeinen Sprachgebrauch Heizungsgesetz genannt, stieß auf heftigen
Widerstand und bremste den Heizungstausch. Abhilfe soll das neue Gebäudemodernisierungsgesetz
(GEG) schaffen, dessen Eckpunkte jüngst vorgelegt
wurden. Danach haben die Immobilieneigentümer wieder mehr Gestaltungsfreiheit
und dürfen neue Öl- oder Gasheizungen ohne die umstrittene
65-Prozent-Regel einbauen. Aber ist das auch auf längere Sicht vernünftig?
Was passiert als Nächstes: Die Bundesregierung will Anfang April einen Gesetzentwurf
zum Gebäudemodernisierungsgesetz (GMG) beschließen. Das
neue Gesetz soll noch vor dem 1.7.2026 in Kraft treten. Gleichzeitig läuft die
kommunale Wärmeplanung. Das ist ein verbindliches Konzept für Städte,
um die Wärmeversorgung bis spätestens 2045 auf erneuerbare Energien
umzustellen. Großstädte über 100.000 Einwohner müssen den Plan bis 30.
Juni 2026 vorlegen, kleinere Städte bis 30. Juni 2028.
Bereits in diesem Sommer werden viele Immobilieneigentümer verbindliche
Informationen bekommen, die ihnen die Entscheidung erleichtern. Eine
Studie des Fraunhofer-Instituts für Solare Energiesysteme ISE und des Öko-
Instituts wertete erstmals 113 kommunale Wärmepläne für 223 Kommunen
aus dem ganzen Bundesgebiet aus.
Die Ergebnisse zeigen: Größere Städte setzen deutlich stärker auf Wärmenetze.
In Großstädten mit mehr als 100.000 Einwohnerinnen und Einwohnern
liegen die geplanten Anteile der leitungsgebundenen Wärmeversorgung
für 2045 zwischen 47 und 82 Prozent. Kleinere Kommunen im
ländlichen Raum verfolgen hingegen häufig dezentrale Strategien. Mitentscheidend
für die Attraktivität der Fernwärme werden die Novellierung der
Fernwärmeverordnung und der Wärmelieferverordnung sein.

Foto: © minka2507, Pixabay

Aktuelles

Aktuelle Nachrichten

alle Nachrichten
  • Bauen, bauen, bauen – gegen die Wohnungsknappheit

    Der Wohnungsbestand in Deutschland ist auf einen Tiefststand zusammengeschrumpft.
    Wohnungssuchende haben es aktuell schwer. Das
    klassische Angebot geht zurück, die Mieten steigen und die Konditionen
    werden über immer mehr befristete Mietverträge härter. Abhilfe
    kann in den Metropolen nur ein größeres Angebot schaffen.

  • Heizung, Warmwasser: Zähler müssen fernablesbar sein

    Schon seit dem 1. Dezember 2021 müssen alle neu installierten Messgeräte
    für Heizung und Warmwasser fernablesbar sein. Eine Ausnahme gilt nur
    für den Austausch einzelner Geräte, beispielsweise nach einem Defekt. Die
    fernablesbaren
    Geräte müssen interoperabel und Smart-Meter-Gateway-fähig
    sein sowie die Datenschutzstandards erfüllen. „Sofern bereits in früherer
    Zeit fernablesbare Zähler installiert wurden, welche diese Bedingungen
    noch nicht erfüllen, besteht allerdings noch kein dringender Handlungsbedarf:
    Diese Geräte müssen erst bis zum 31. Dezember 2031 ersetzt werden“,
    erklärt Erik Uwe Amaya, Verbandsdirektor von Haus & Grund Rheinland
    Westfalen.
    Vermieter, die ihre alten Messgeräte ersetzen lassen, trifft eine weitere
    Pflicht: „Seit dem 1. Januar 2022 gilt: Sobald in einer Mietwohnung fernablesbare
    Messeinrichtungen vorhanden sind, muss der Vermieter seinen
    Mietern einmal im Monat eine sogenannte Unterjährige Verbrauchsinformation
    (UVI) zur Verfügung stellen“, erläutert Amaya. Der Volljurist ergänzt: „Die
    Information darf per Post, per E-Mail oder auch über eine App bereitgestellt
    werden. Sofern die Mieter die Information in einer App einsehen oder online
    herunterladen sollen, müssen sie monatlich informiert werden, wenn die Informationen
    bereitstehen – zum Beispiel durch eine E-Mail.“ Enthalten muss
    die UVI den Verbrauch im letzten Monat in Kilowattstunden, einen Vergleich
    mit dem Vormonat und dem Vorjahresmonat sowie einen Vergleich mit dem
    Verbrauch eines normierten Durchschnittsnutzers.
    Eine Umfrage des VDIV Deutschland mit über 300 teilnehmenden Immobilienverwaltungen
    zeigt: Erst 58 Prozent der Wohnungseigentümergemeinschaften
    und 61 Prozent der Mietobjekte verfügten im Jahr 2025 über die
    vorgeschriebene Technik. 43 Prozent der Verwaltungen stellten durch die
    UVI eine erhöhte Transparenz für Eigentümer und Mieter fest, aber nur elf
    Prozent berichteten von einer tatsächlichen Verbesserung der Energieeffizienz.

    Foto: © Gerd Altmann, Pixabay

  • Wohnen: Weniger kann mehr sein

    Auch beim Wohnen gilt manchmal „Weniger ist mehr“. Dieser Leitsatz
    des Minimalismus wurde bekannt durch den Architekten Mies van der
    Rohe in den 1960er Jahren. Der scheinbare Widerspruch dieser Aussage
    ist immer noch sehr aktuell, besonders wenn es um übermäßige
    Regulierungen und Bürokratie geht.

  • Nachfrage und Angebot – So entwickeln sich die Immobilienpreise

    In den Metropolen wird der Preisdruck auf Immobilien weiter zunehmen.
    Der Neubau bleibt dort die dringlichste Aufgabe. In allen wirtschaftsstarken
    Regionen werden die Immobilienpreise bis 2035 weiter
    steigen – in strukturschwachen Kreisen sinken sie hingegen. Das zeigt
    eine neue Prognose des Instituts der deutschen Wirtschaft (IW).

  • Wärmepumpe auf dem Vormarsch

    Viele Eigenheimnutzer:innen zögern noch und können sich derzeit nur
    schwer entscheiden, welcher Heiztechnik sie den Vorrang geben sollen.
    Dabei ist eigentlich klar: Die Technologie der Wärmepumpe überzeugt,
    aber die Haltung der Bundesregierung ist noch unklar.

Cookie Informationen

Um fortfahren zu können, müssen Sie eine Cookie-Auswahl treffen. Unter Einstellungen können Sie gezielt Optionen ein und ausschalten.

Einstellungen

  • Essenzielle Cookies ermöglichen grundlegende Funktionen und sind für die einwandfreie Funktion der Website erforderlich. Die Seite verwendet diese Cookies, um Session-Informationen zu hinterlegen. Alle unsere Bilder und Dateien liegen in unserem Content Management System YNFINITE. Diese werden von dort bereitgestellt. YNFINITE erhält durch die Bereitstellung Ihre IP Adresse, diese wird jedoch nur zum Zwecke der Bereitstellung der Bilder im Rahmen eines HTTP Aufrufes verwendet. Die Daten werden nicht langfristig gespeichert.

  • Setzt Cookies, um Google Bewertungen und Karten zu entsperren.

  • Setzt Cookies, um YouTube Videos zu entsperren.

  • Setzt Cookies, um Vimeo Videos zu entsperren.

  • Beim Laden des Immobilien-Wertfinders werden persönliche Daten an die ZwoVadis GmbH übertragen.

  • Wir verwenden Drittanbieter-Tools, die uns helfen, unsere Website effizienter und kundenfreundlicher zu gestalten. Dazu gehören so genannte Marketing-Cookies, die wir in ihrem Browser setzen. Diese senden uns Daten über die Interessen, die Sie uns durch Eingabe von Informationen in diesen Drittanbieter-Tools zukommen lassen. Mit dem Aktivieren der Marketing-Cookies stimmen Sie der Analyse und Verwendung der von Ihnen bereitgestellten Informationen bei uns intern sowie den Drittanbietern zu.