Neues zur Grundsteuer vom Bundesfinanzhof
Die Grundsteuer nach neuem Recht wurde erstmals ab dem 1. Januar
2025 erhoben. Zuvor mussten alle Grundstücke in Deutschland neu
bewertet werden, was mit großem Aufwand und unter direkter Beteiligung
aller Immobilieneigentümer geschah. Die Art der Umsetzung rief
heftige Kontroversen hervor. Jetzt liegt das Urteil des Bundesfinanzhofs
vor.