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27. Januar 2026

Geringes Eigenkapital bremst Eigentumsbildung mit Immobilien

Anlage / Vermögen

Die Generation der Millennials muss heute doppelt so lange sparen wie
die Generation der Babyboomer damals, um ein eigenes Haus oder
eine Wohnung zu erwerben. Ursachen dafür sind der massiv gestiegene
Eigenkapitalbedarf und die deutlichen Erhöhungen bei den Grunderwerbsteuern.

Das geht aus einer GREIX-Auswertung des Kieler Instituts für Weltwirtschaft
hervor. Ein Generationenvergleich zeigt, dass sich der erforderliche Eigenkapitalanteil
beim Immobilienerwerb seit 1980 ungefähr verdoppelt hat. In ihrer
Auswertung haben die Forscher Immobilienpreise, Hypothekenkonditionen,
Haushaltseinkommen und Kaufnebenkosten von 1980 bis 2024 berücksichtigt.
Den kompletten Bericht finden Sie unter www.kielinstitut.de: „(H)
ausgeträumt: Eigenkapital als Hindernis zum Eigenheim“.
In den 1980er-Jahren reichte für die Finanzierung einer Eigentumswohnung
im Durchschnitt etwa das 1,7-Fache des Jahreseinkommens, heute sind
mehr als das Dreifache nötig. Bei Einfamilienhäusern waren in der Hochphase
des Immobilienbooms sogar das Siebenfache des Jahreshaushaltseinkommens
als Eigenkapital für eine Finanzierung nötig, aktuell liegt der
Wert bei mehr als dem Fünffachen. „Mit einer realistischen Sparquote von
20 Prozent des verfügbaren Einkommens müssen Haushalte heute rund 14
Jahre sparen, um das notwendige Eigenkapital zu erreichen“, sagt Jonas
Zdrzalek, Mitautor und Projektleiter des GREIX am Kieler Institut.
Die laufenden Kreditbelastungen sind heute trotz stark gestiegener Immobilienpreise
nicht signifikant höher als in den 80er-Jahren, da sinkende Zinsen
einen Großteil des Preisanstiegs kompensiert haben.
Die Autoren kommen zu dem Schluss, dass aufgrund des gestiegenen Eigenkapitalbedarfs
immer mehr Menschen auf familiäre Transfers wie Schenkungen
und Erbschaften angewiesen sind, um ein Eigenheim zu erwerben.
Sie sehen darin nicht nur ein Problem des Wohnungsmarkts, sondern auch
eine Herausforderung für soziale Mobilität und Generationengerechtigkeit.
Sie plädieren für eine grundlegende Reform der Immobilienförderung. Entscheidend
sei es, die Einstiegshürden zu senken, beispielsweise durch eine
deutliche Senkung der Grunderwerbsteuer.

Foto: © Raten-Kauf / Pixabay.jpg

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    Pflicht: „Seit dem 1. Januar 2022 gilt: Sobald in einer Mietwohnung fernablesbare
    Messeinrichtungen vorhanden sind, muss der Vermieter seinen
    Mietern einmal im Monat eine sogenannte Unterjährige Verbrauchsinformation
    (UVI) zur Verfügung stellen“, erläutert Amaya. Der Volljurist ergänzt: „Die
    Information darf per Post, per E-Mail oder auch über eine App bereitgestellt
    werden. Sofern die Mieter die Information in einer App einsehen oder online
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    bereitstehen – zum Beispiel durch eine E-Mail.“ Enthalten muss
    die UVI den Verbrauch im letzten Monat in Kilowattstunden, einen Vergleich
    mit dem Vormonat und dem Vorjahresmonat sowie einen Vergleich mit dem
    Verbrauch eines normierten Durchschnittsnutzers.
    Eine Umfrage des VDIV Deutschland mit über 300 teilnehmenden Immobilienverwaltungen
    zeigt: Erst 58 Prozent der Wohnungseigentümergemeinschaften
    und 61 Prozent der Mietobjekte verfügten im Jahr 2025 über die
    vorgeschriebene Technik. 43 Prozent der Verwaltungen stellten durch die
    UVI eine erhöhte Transparenz für Eigentümer und Mieter fest, aber nur elf
    Prozent berichteten von einer tatsächlichen Verbesserung der Energieeffizienz.

    Foto: © Gerd Altmann, Pixabay

  • Wohnen: Weniger kann mehr sein

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    des Minimalismus wurde bekannt durch den Architekten Mies van der
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    steigen – in strukturschwachen Kreisen sinken sie hingegen. Das zeigt
    eine neue Prognose des Instituts der deutschen Wirtschaft (IW).

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