Heizung, Warmwasser: Zähler müssen fernablesbar sein
Verwaltung / Miete / Pacht
Schon seit dem 1. Dezember 2021 müssen alle neu installierten Messgeräte für Heizung und Warmwasser fernablesbar sein. Eine Ausnahme gilt nur für den Austausch einzelner Geräte, beispielsweise nach einem Defekt. Die fernablesbaren Geräte müssen interoperabel und Smart-Meter-Gateway-fähig sein sowie die Datenschutzstandards erfüllen. „Sofern bereits in früherer Zeit fernablesbare Zähler installiert wurden, welche diese Bedingungen noch nicht erfüllen, besteht allerdings noch kein dringender Handlungsbedarf: Diese Geräte müssen erst bis zum 31. Dezember 2031 ersetzt werden“, erklärt Erik Uwe Amaya, Verbandsdirektor von Haus & Grund Rheinland Westfalen. Vermieter, die ihre alten Messgeräte ersetzen lassen, trifft eine weitere Pflicht: „Seit dem 1. Januar 2022 gilt: Sobald in einer Mietwohnung fernablesbare Messeinrichtungen vorhanden sind, muss der Vermieter seinen Mietern einmal im Monat eine sogenannte Unterjährige Verbrauchsinformation (UVI) zur Verfügung stellen“, erläutert Amaya. Der Volljurist ergänzt: „Die Information darf per Post, per E-Mail oder auch über eine App bereitgestellt werden. Sofern die Mieter die Information in einer App einsehen oder online herunterladen sollen, müssen sie monatlich informiert werden, wenn die Informationen bereitstehen – zum Beispiel durch eine E-Mail.“ Enthalten muss die UVI den Verbrauch im letzten Monat in Kilowattstunden, einen Vergleich mit dem Vormonat und dem Vorjahresmonat sowie einen Vergleich mit dem Verbrauch eines normierten Durchschnittsnutzers. Eine Umfrage des VDIV Deutschland mit über 300 teilnehmenden Immobilienverwaltungen zeigt: Erst 58 Prozent der Wohnungseigentümergemeinschaften und 61 Prozent der Mietobjekte verfügten im Jahr 2025 über die vorgeschriebene Technik. 43 Prozent der Verwaltungen stellten durch die UVI eine erhöhte Transparenz für Eigentümer und Mieter fest, aber nur elf Prozent berichteten von einer tatsächlichen Verbesserung der Energieeffizienz.
Schon seit dem 1. Dezember 2021 müssen alle neu installierten Messgeräte für Heizung und Warmwasser fernablesbar sein. Eine Ausnahme gilt nur für den Austausch einzelner Geräte, beispielsweise nach einem Defekt. Die fernablesbaren Geräte müssen interoperabel und Smart-Meter-Gateway-fähig sein sowie die Datenschutzstandards erfüllen. „Sofern bereits in früherer Zeit fernablesbare Zähler installiert wurden, welche diese Bedingungen noch nicht erfüllen, besteht allerdings noch kein dringender Handlungsbedarf: Diese Geräte müssen erst bis zum 31. Dezember 2031 ersetzt werden“, erklärt Erik Uwe Amaya, Verbandsdirektor von Haus & Grund Rheinland Westfalen. Vermieter, die ihre alten Messgeräte ersetzen lassen, trifft eine weitere Pflicht: „Seit dem 1. Januar 2022 gilt: Sobald in einer Mietwohnung fernablesbare Messeinrichtungen vorhanden sind, muss der Vermieter seinen Mietern einmal im Monat eine sogenannte Unterjährige Verbrauchsinformation (UVI) zur Verfügung stellen“, erläutert Amaya. Der Volljurist ergänzt: „Die Information darf per Post, per E-Mail oder auch über eine App bereitgestellt werden. Sofern die Mieter die Information in einer App einsehen oder online herunterladen sollen, müssen sie monatlich informiert werden, wenn die Informationen bereitstehen – zum Beispiel durch eine E-Mail.“ Enthalten muss die UVI den Verbrauch im letzten Monat in Kilowattstunden, einen Vergleich mit dem Vormonat und dem Vorjahresmonat sowie einen Vergleich mit dem Verbrauch eines normierten Durchschnittsnutzers. Eine Umfrage des VDIV Deutschland mit über 300 teilnehmenden Immobilienverwaltungen zeigt: Erst 58 Prozent der Wohnungseigentümergemeinschaften und 61 Prozent der Mietobjekte verfügten im Jahr 2025 über die vorgeschriebene Technik. 43 Prozent der Verwaltungen stellten durch die UVI eine erhöhte Transparenz für Eigentümer und Mieter fest, aber nur elf Prozent berichteten von einer tatsächlichen Verbesserung der Energieeffizienz.
Wohneigentum hat in Deutschland einen hohen Stellenwert, ist aber schwer zu bekommen. Der deutsche Immobilienmarkt hat nach dem Einbruch infolge der Zinswende zwar wieder Fahrt aufgenommen. Dennoch ist die Eigentumsquote im europäischen Vergleich weiterhin extrem niedrig.
Wohnen und Parken sind eng miteinander verknüpft. Wer in der Stadt wohnt, kennt die ständige Parkplatzsuche ebenso wie Bewohner des Umlands, die Besorgungen in der Stadt erledigen müssen. Die Folge: Parkplätze werden immer teurer.
Normen sollen das Leben eigentlich vereinfachen. Sie regeln viele Details, damit sich zum Beispiel beim Bauen am Ende ein passgenaues Ganzes ergibt. Zu viele Normen bremsen jedoch wichtige Aktivitäten aus und verhindern den dringend benötigten Wohnungsneubau.
Der deutsche Wohnungsmarkt bleibt angespannt. Während sich die Kaufpreise für Wohnimmobilien inzwischen weitgehend stabilisiert haben, steigen die Mieten weiter deutlich an. Gleichzeitig verschärft sich die Knappheit bei Mietwohnungen. Das zeigt der aktuelle Wohnindex des Instituts der deutschen Wirtschaft (IW).
Das Bauhaus steht als einflussreichste Design- und Architekturschule des 20. Jahrhunderts für moderne Architektur. Bis heute zeugen aktuelle Veranstaltungen regelmäßig von der Lebendigkeit und der großen Bedeutung einer Kultur, die Einfluss auf die gesamte Kunstszene hat.
Kleine Wohnungen gehören zu den gefragtesten Segmenten des deutschen Wohnungsmarktes. Ob zur Miete, zur Eigennutzung oder als Kapitalanlage – die Nachfrage steigt seit Jahren kontinuierlich. Verantwortlich dafür sind vor allem der demografische Wandel, veränderte Lebensmodelle und die wachsende Zahl kleiner Haushalte.
Der Bundestag hat das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) beschlossen. Der Bundesrat stimmte dem Gesetz noch am selben Tag zu. Damit setzt die Bundesregierung wesentliche Vorgaben der europäischen Gebäudeeffizienzrichtlinie (EPBD) in deutsches Recht um und schafft einen neuen ordnungsrechtlichen Rahmen im Gebäudesektor.
Die Wärmewende gelingt nicht auf dem Papier, sondern vor Ort. Wer ein altes Haus kauft, kann auf vielen Wegen ans Ziel kommen. Der Gebäudebestand bietet ein enormes Potenzial: Durch Umbau, Modernisierung und Sanierung lässt sich dringend benötigter Wohnraum in einen zeitgemäßen Zustand versetzen.
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat mit einem aktuellen Urteil Klarheit zur Verteilung von Kosten für Erhaltungsmaßnahmen in Wohnungseigentümergemeinschaften geschaffen und die faire Kostenverteilung in WEG-Gemeinschaften gestärkt.