Heizung, Warmwasser: Zähler müssen fernablesbar sein
Verwaltung / Miete / Pacht
Schon seit dem 1. Dezember 2021 müssen alle neu installierten Messgeräte für Heizung und Warmwasser fernablesbar sein. Eine Ausnahme gilt nur für den Austausch einzelner Geräte, beispielsweise nach einem Defekt. Die fernablesbaren Geräte müssen interoperabel und Smart-Meter-Gateway-fähig sein sowie die Datenschutzstandards erfüllen. „Sofern bereits in früherer Zeit fernablesbare Zähler installiert wurden, welche diese Bedingungen noch nicht erfüllen, besteht allerdings noch kein dringender Handlungsbedarf: Diese Geräte müssen erst bis zum 31. Dezember 2031 ersetzt werden“, erklärt Erik Uwe Amaya, Verbandsdirektor von Haus & Grund Rheinland Westfalen. Vermieter, die ihre alten Messgeräte ersetzen lassen, trifft eine weitere Pflicht: „Seit dem 1. Januar 2022 gilt: Sobald in einer Mietwohnung fernablesbare Messeinrichtungen vorhanden sind, muss der Vermieter seinen Mietern einmal im Monat eine sogenannte Unterjährige Verbrauchsinformation (UVI) zur Verfügung stellen“, erläutert Amaya. Der Volljurist ergänzt: „Die Information darf per Post, per E-Mail oder auch über eine App bereitgestellt werden. Sofern die Mieter die Information in einer App einsehen oder online herunterladen sollen, müssen sie monatlich informiert werden, wenn die Informationen bereitstehen – zum Beispiel durch eine E-Mail.“ Enthalten muss die UVI den Verbrauch im letzten Monat in Kilowattstunden, einen Vergleich mit dem Vormonat und dem Vorjahresmonat sowie einen Vergleich mit dem Verbrauch eines normierten Durchschnittsnutzers. Eine Umfrage des VDIV Deutschland mit über 300 teilnehmenden Immobilienverwaltungen zeigt: Erst 58 Prozent der Wohnungseigentümergemeinschaften und 61 Prozent der Mietobjekte verfügten im Jahr 2025 über die vorgeschriebene Technik. 43 Prozent der Verwaltungen stellten durch die UVI eine erhöhte Transparenz für Eigentümer und Mieter fest, aber nur elf Prozent berichteten von einer tatsächlichen Verbesserung der Energieeffizienz.
Schon seit dem 1. Dezember 2021 müssen alle neu installierten Messgeräte für Heizung und Warmwasser fernablesbar sein. Eine Ausnahme gilt nur für den Austausch einzelner Geräte, beispielsweise nach einem Defekt. Die fernablesbaren Geräte müssen interoperabel und Smart-Meter-Gateway-fähig sein sowie die Datenschutzstandards erfüllen. „Sofern bereits in früherer Zeit fernablesbare Zähler installiert wurden, welche diese Bedingungen noch nicht erfüllen, besteht allerdings noch kein dringender Handlungsbedarf: Diese Geräte müssen erst bis zum 31. Dezember 2031 ersetzt werden“, erklärt Erik Uwe Amaya, Verbandsdirektor von Haus & Grund Rheinland Westfalen. Vermieter, die ihre alten Messgeräte ersetzen lassen, trifft eine weitere Pflicht: „Seit dem 1. Januar 2022 gilt: Sobald in einer Mietwohnung fernablesbare Messeinrichtungen vorhanden sind, muss der Vermieter seinen Mietern einmal im Monat eine sogenannte Unterjährige Verbrauchsinformation (UVI) zur Verfügung stellen“, erläutert Amaya. Der Volljurist ergänzt: „Die Information darf per Post, per E-Mail oder auch über eine App bereitgestellt werden. Sofern die Mieter die Information in einer App einsehen oder online herunterladen sollen, müssen sie monatlich informiert werden, wenn die Informationen bereitstehen – zum Beispiel durch eine E-Mail.“ Enthalten muss die UVI den Verbrauch im letzten Monat in Kilowattstunden, einen Vergleich mit dem Vormonat und dem Vorjahresmonat sowie einen Vergleich mit dem Verbrauch eines normierten Durchschnittsnutzers. Eine Umfrage des VDIV Deutschland mit über 300 teilnehmenden Immobilienverwaltungen zeigt: Erst 58 Prozent der Wohnungseigentümergemeinschaften und 61 Prozent der Mietobjekte verfügten im Jahr 2025 über die vorgeschriebene Technik. 43 Prozent der Verwaltungen stellten durch die UVI eine erhöhte Transparenz für Eigentümer und Mieter fest, aber nur elf Prozent berichteten von einer tatsächlichen Verbesserung der Energieeffizienz.
Die Anforderungen an die Architektur von heute sind hoch. Technisch ist fast alles möglich – doch was ist mit Blick auf die Zukunft auch sinn voll? Die moderne Architektur bietet mit neuen Technologien zahlreiche Chancen für Wohnen und Leben.
Die Unsicherheit bei Fragen zur der Wärmewende bremst Hauseigentü mer bei der Umsetzung aus. Die größten Hemmnisse betreffen finanzi elle Belange sowie die Unklarheit der politischen Vorgaben und bei den Förderbedingungen.
Steigende Strompreise belasten viele Haushalte. Für Eigentümer mit Wärmepumpe kann sich jetzt jedoch eine neue Möglichkeit zum Sparen lohnen: Seit Anfang 2025 müssen alle Stromanbieter variable Stromtarife anbieten. Dabei richtet sich der Preis nach den aktuellen Börsenstrompreisen – und die schwanken im Tagesverlauf.
Wer derzeit eine Wohnung sucht, spürt die Lage unmittelbar: Der Wohnraum in Deutschland reicht längst nicht mehr aus. Die aktuellen Zahlen zu den Baufertigstellungen sind alarmierend, und auch die Ein schätzungen von Instituten, Verbänden und Branchenvertretern fallen entsprechend drastisch aus.
Die Aktivität am Immobilienmarkt hat ein neues Hoch erreicht. Gleich zeitig entwickelt sich die Preisdynamik uneinheitlich, während sich die Vermarktungszeiten weiter verlängern.
Reisen Sie in diesem Jahr durch München? Dann versäumen Sie die Ausstellung Suburbia nicht. Sie bietet einen Blick auf das Wohnen im Einfamilienhaus, das ein Traum von vielen ist, aber auch Kritik auf sich zieht. Die Ausstellung dauert noch bis zum 18. Oktober 2026.
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat sich mit einer zentralen Frage des Wohnungseigentumsrechts befasst: Wer ist für die Durchführung von Balkonsanierungen zuständig, wenn die Teilungserklärung die Instandhaltungspflicht den einzelnen Wohnungseigentümern zuweist?
Ob grüne Fassaden, Vorgärten oder Grundstücksgrenzen – lebendiges Grün in der Stadt tut gut und steigert die Lebensqualität. Wo früher Hecken aus Hainbuche, Liguster oder Wildgehölzen Struktur und Schutz boten, prägen heute in vielen Neubaugebieten starre Grenzlinien aus Stein und Beton das Bild.
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