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10. März 2026

Neue Energieausweise: Das ändert sich ab Ende Mai 2026

Recht / Gesetz

Ab Ende Mai 2026 gelten europaweit neue Energieausweise für Wohngebäude.
Grundlage ist die überarbeitete EU-Gebäuderichtlinie European
Union (EPBD), die in allen Mitgliedstaaten in nationales Recht
übernommen werden muss. Ziel ist mehr Transparenz über die Energieeffizienz
von Gebäuden.

Neue Skala von A bis G: Künftig orientiert sich der Energieausweis an der
bekannten Kennzeichnung von Haushaltsgeräten. Die Klassen reichen nur
noch von A bis G und bleiben wie bisher zehn Jahre gültig. Klasse A steht
ausschließlich für Null-Emissions-Gebäude, während Klasse G die energetisch
schlechtesten Gebäude eines Landes abbildet. Ältere Ausweise mit A+
bis H bleiben während ihrer Gültigkeit weiter nutzbar.
Wann ein Energieausweis Pflicht ist: Ein Energieausweis wird benötigt,
wenn eine Immobilie verkauft, neu vermietet oder verpachtet wird. Er muss
bereits bei der ersten Besichtigung vorliegen, wichtige Kennzahlen gehören
zudem in Immobilienanzeigen. Neu ist: Auch bei größeren Sanierungen oder
Verlängerungen von Mietverträgen kann ein aktueller Ausweis erforderlich
sein – etwa wenn mehr als 25 Prozent der Gebäudehülle erneuert werden.
Wer keinen Ausweis vorlegt, riskiert Bußgelder von bis zu 10.000 Euro.
Selbstnutzer sind von der Pflicht ausgenommen.
Zwei Arten von Energieausweisen bleiben bestehen: Es gibt weiterhin
den Verbrauchs- und den Bedarfsausweise. Der Bedarfsausweis basiert auf
Bauzustand und Heiztechnik und liefert eine unabhängige Einschätzung des
Energiebedarfs. Der Verbrauchsausweis wertet den Energieverbrauch der
letzten drei Jahre aus und ist bei größeren Mehrfamilienhäusern zulässig.
Beide enthalten Empfehlungen zur energetischen Modernisierung.
Nationale Regeln bleiben gültig: Die neuen Ausweise ergänzen bestehende
Vorschriften, etwa das Gebäudeenergiegesetz (GEG). Andere Regeln oder
Sanierungspflichten ändern sich dadurch nicht.
Fazit: Ab 2026 werden Energieausweise einfacher vergleichbar und europaweit
einheitlicher. Für Eigentümer lohnt es sich, frühzeitig den energetischen
Zustand ihres Gebäudes zu prüfen, um Kosten und mögliche Sanktionen zu
vermeiden.

Foto / Grafik: © KI-generiert, ChatGPT, 20.02.2026

Aktuelles

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  • Eingefrorener Mietmarkt erzeugt Unbeweglichkeit

    Der Wohnungsbestand in Deutschland ist auf einen Tiefststand zusammengeschrumpft.
    Wohnungssuchende haben es aktuell schwer.
    Das klassische Angebot geht zurück, die Preise steigen und die Konditionen
    werden über immer mehr befristete Verträge oder möblierte
    Angebote härter.

  • Neues zur Grundsteuer vom Bundesfinanzhof

    Die Grundsteuer nach neuem Recht wurde erstmals ab dem 1. Januar
    2025 erhoben. Zuvor mussten alle Grundstücke in Deutschland neu
    bewertet werden, was mit großem Aufwand und unter direkter Beteiligung
    aller Immobilieneigentümer geschah. Die Art der Umsetzung rief
    heftige Kontroversen hervor. Jetzt liegt das Urteil des Bundesfinanzhofs
    vor.

  • Heizenergiebedarf bleibt weiterhin stabil

    Der Heizenergiebedarf in Deutschland ist stabil. Die Haushalte heizten
    2024 ähnlich viel wie im Vorjahr. Während die Preise für Heizenergie
    insgesamt nur langsam stiegen, legten die Preise für Fernwärme im
    Gegensatz zum Vorjahr überdurchschnittlich stark zu. Für das Gelingen
    der Wärmewende sind bei der Fernwärme mehr Preistransparenz und
    eine verlässliche Regulierung notwendig.

  • Finanzierung: Stabile Aussichten im neuen Jahr

    Analysten haben die Hoffnungen auf eine wirtschaftliche Belebung in
    Deutschland auf das Jahr 2026 verschoben. Doch die Aussichten für
    die Immobilienbranche sind gar nicht so schlecht. Bei stabilen Zinsen
    und Immobilienpreisen wollen viele Interessenten jetzt aktiv werden.

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