16. September 2022

Urlaub: Schöne Ferienhäuser in Deutschland

Welche Ferienhäuser in Deutschland sind die schönsten? In einer Bilderstrecke liefert das Portal schoener-wohnen.de Interessenten zahlreiche Vorschläge und erste Informationen zu einem möglichen Reiseziel in spe. Neben der Adresse und einem Link zur entsprechenden Internetseite erhalten Reisehungrige so auch erste Informationen zum Preis.

Die Ferienhäuser warten mit verschiedenen Besonderheiten auf: Neben einem Baumhaus in Berlin finden sich in der Bilderstrecke beispielsweise auch alte Bahnwaggons in Groß Neuendorf (Brandenburg) oder ein historischer Bauernhof im Allgäu. Diese und weitere Ferienhäuser überzeugen beispielsweise mit ihrem Design, ihrer Optik oder ihrer Einrichtung.

Die Preise für die Ferienhäuser beginnen bei rund 50 Euro pro Nacht. Einige Immobilien sind aber auch nur für mehrere Tage oder Wochen buchbar. Ist dies der Fall, liegt der Preis auch schon einmal bei rund 2.380 Euro pro Monat. Interessenten, die sich die Ferienimmobilien ansehen möchten oder weitere Informationen zu ihnen benötigen, werden auf schoener-wohnen.de fündig.

Quelle: schoener-wohnen.de
© photodune.net

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  • Preisrückgänge bei Immobilien bleiben moderat

    Preisrückgänge bei Immobilien  bleiben moderat  Die Preise für Wohnimmobilien in Deutschland sind erstmals seit rund zehn Jahren gesunken. Im 4. Quartal 2022 lagen sie um durchschnittlich 3,6 Prozent niedriger als im Vorjahresquartal. Im Jahr 2021 waren die Preise noch um 11,5 und im Jahr 2022 immerhin noch um 5,3 Prozent gestie-gen. Es sei aber nicht davon auszugehen, dass die Preise noch viel stärker nachgeben, prognostiziert das IW-Institut Köln. Häuserpreisindex

  • Mehr Kompromisse beim Immobilienkauf.

    Die außergewöhnlichen Ereignisse der vergangenen Jahre haben Spuren auf dem Immobilienmarkt hinterlassen: Das Angebot an Wohnimmobilien zum Kauf steigt deutlich. Immobilieninteressenten zeigen dagegen eine gewisse Kaufzurückhaltung. Wichtige Ursachen für die Verschiebungen auf dem Im-mobilienmarkt sind die stark gestiegenen Zinsen und die inflationsbedingt hohen Lebenshaltungs- und Energiekosten. Die Präferenzen beim Immobilien-kauf haben sich deutlich verändert. Das wichtigste Kriterium bei der Immobi-liensuche ist jetzt der Preis und nicht mehr die Lage. Vor der Pandemie suchten die meisten Kaufinteressenten Immobilien in der Stadt. Seit der Pandemie ist das Umland die begehrteste Region bei der Immobiliensuche geworden. Auch das Interesse nach Wohneigentum auf dem Land ist gestiegen. Kaufinteressen-ten und Verkaufende sind inzwischen zunehmend zu Kompromissen und Abstrichen  bereit. Verkaufsverhandlungen verlaufen zäher, besonders wenn es um nicht oder nur unzureichend sanierte Altbauten geht. 

  • BFH-Urteil: Oftmals Steuerpflicht bei Verkauf von Immobilienanteil

    In einem Urteil hat der Bundesfinanzhof (BFH) entschieden, dass der Verkauf eines Immobilienanteils bei der Scheidung an den Ex-Ehepartner einkommenssteuerpflichtig ist.
    Damit fällte der BFH nun ein abschließendes Urteil im Fall eines Mannes, der seinen Miteigentumsanteil an seine Ex-Frau verkaufte, noch bevor die Haltefrist vorüber war. Der erzielte Veräußerungsgewinn wurde dadurch einkommenssteuerpflichtig. Der BFH wies die Klage des Mannes zurück und stufte den Verkauf als privates Veräußerungsgeschäft ein. Die Aussicht auf eine Zwangsversteigerung des ehemals gemeinsam genutzten Hauses brachte den Mann zum schleunigen freiwilligen Verkauf. Hintergrund ist, dass die Haltefrist von 10 Jahren noch nicht verstrichen und er schon länger ausgezogen war – Steuerbefreiung wegen Eigennutzung kam also nicht mehr in Frage (BFH Az. IX R 11/21).
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    Damit fällte der BFH nun ein abschließendes Urteil im Fall eines Mannes, der seinen Miteigentumsanteil an seine Ex-Frau verkaufte, noch bevor die Haltefrist vorüber war. Der erzielte Veräußerungsgewinn wurde dadurch einkommenssteuerpflichtig. Der BFH wies die Klage des Mannes zurück und stufte den Verkauf als privates Veräußerungsgeschäft ein. Die Aussicht auf eine Zwangsversteigerung des ehemals gemeinsam genutzten Hauses brachte den Mann zum schleunigen freiwilligen Verkauf. Hintergrund ist, dass die Haltefrist von 10 Jahren noch nicht verstrichen und er schon länger ausgezogen war – Steuerbefreiung wegen Eigennutzung kam also nicht mehr in Frage (BFH Az. IX R 11/21).
  • Deko: Elemente mit Büchern

    Wie Interessenten aus alten Büchern Deko-Artikel machen können, zeigt das Portal brigitte.de. So lässt sich aus mehreren Büchern zum Beispiel ein Beistelltisch anfertigen. Dies funktioniert, indem die Bücher gestapelt, miteinander verklebt und anschließend mit Sprühfarbe in Szene gesetzt werden.

  • Analyse: Preise für Eigentumswohnungen nicht mehr so stark gestiegen wie zuletzt

    Die Kaufpreise für Eigentumswohnungen steigen nicht mehr so stark wie noch zuletzt. Das geht aus einer Analyse von Jones Lang LaSalle (JLL) hervor. So stiegen die Kaufpreise in den acht größten Städten Deutschlands im Vergleich zum Vorjahreszeitraum nur um 7,5 Prozent und damit nur halb so stark wie im Vorjahr. Unterschiede gibt es aber in Bezug auf die Städte: Während Käufer von Eigentumswohnungen in Berlin 9,9 Prozent mehr als im Vorjahreszeitraum ausgeben mussten, zahlten die Hamburger nur 4,8 Prozent mehr als im Vorjahreszeitraum.

  • Fliesen: Auf Rutschfestigkeit und Abriebgrad achten

    Über Fliesenarten für verschiedene Wohnbereiche informiert das Portal „bauen.de“. Dabei müssen Fliesen unterschiedliche Anforderungen erfüllen. So sind Fliesen im Badezimmer Feuchtigkeit ausgesetzt und sollten zudem rutschfest sein. Hierfür gibt es sogar sogenannte Rutschfestigkeitsklassen, wobei R13 die größtmögliche Rutschfestigkeit bietet. Privatleute sollten mindestens die Rutschfestigkeitsklasse R10 wählen.

  • Energiepreise: GDW fordert unter anderem Unterstützung für Privatleute

    Angesichts der steigenden Energiepreise fordert der Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen (GdW) nicht nur ein zeitlich befristetes Kündigungsschutzmoratorium, sondern auch eine Unterstützung von finanziell überforderten Haushalten in Form eines Treuhandfonds. Der GdW betont allerdings, dass diese Unterstützung nicht allein auf Empfänger mit Wohnberechtigungsscheinen beschränkt werden darf, denn so der GdW, „von den Energiepreisexplosionen sind Haushalte bis in die Mitte der Gesellschaft betroffen“.

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