Das Mietrecht in Deutschland ist bei weitem nicht so schlecht, wie es manchmal dargestellt wird. Im Gegenteil: Im Land der Mieterinnen und Mieter gibt es eine ausgefeilte Rechtsprechung, die die Interessen beider Seiten immer wieder neu austariert. Doch in Zeiten angespannter Mietmärkte blühen alle möglichen Versuche, sich über das Recht hinwegzusetzen.
Wenn ein Umzug ansteht, sollten sich Mietinteressenten rechtzeitig darüber informieren, was üblich bzw. rechtlich zulässig ist und wie es sich mit den Begriffen verhält: Was bedeuten Kaution, Abstand, Ablöse und Übergabeprotokoll? Einen praktischen Überblick gibt die Stiftung Warentest unter „Wohnung mieten“ und dem Stichwort „Wohnungsübergabe“:
Die Kaution ist eine Sicherheitsleistung des Mieters an den Vermieter. Der Vermieter muss die Kaution zuzüglich Zinsen nach Beendigung des Mietverhältnisses an den Mieter zurückzahlen.
Als Abstand bezeichnet man eine Zahlung für einen bestimmten Einzugstermin. Vormieter machen die Wohnung ein paar Wochen früher frei und lassen sich das bezahlen. Solche Vereinbarungen sind unzulässig. Lediglich die Übernahme der Umzugskosten kann unter bestimmten Voraussetzungen verlangt werden.
Als Ablöse bezeichnet man einen Geldbetrag, den Nachmieter für das alte Mobiliar zahlen – das kann eine Einbauküche oder auch ein Fußboden sein. Auch Ein- und Umbauten, die den Wert der Wohnung erhöhen, können mit einer Ablösesumme an die Nachmieter weitergegeben werden. Die Ablösesumme kann grundsätzlich frei verhandelt, aber nicht erzwungen werden. Die Ablösesumme darf nicht mehr als 50 Prozent über dem Zeitwert der Gegenstände liegen.
Ein Übergabeprotokoll zwischen dem Auszug des Vormieters und dem Einzug des Nachmieters dient dazu, den Zustand der Wohnung zu dokumentieren und so spätere Streitigkeiten über Schönheitsreparaturen zu vermeiden. Generell gilt: Der Mieter muss die Wohnung in einem vertragsgemäßen Zustand zurückgeben. Schäden, die der Mieter selbst verursacht oder zu vertreten hat, muss er ersetzen.
Der Wohnungsbestand in Deutschland ist auf einen Tiefststand zusammengeschrumpft. Wohnungssuchende haben es aktuell schwer. Das klassische Angebot geht zurück, die Mieten steigen und die Konditionen werden über immer mehr befristete Mietverträge härter. Abhilfe kann in den Metropolen nur ein größeres Angebot schaffen.
Schon seit dem 1. Dezember 2021 müssen alle neu installierten Messgeräte für Heizung und Warmwasser fernablesbar sein. Eine Ausnahme gilt nur für den Austausch einzelner Geräte, beispielsweise nach einem Defekt. Die fernablesbaren Geräte müssen interoperabel und Smart-Meter-Gateway-fähig sein sowie die Datenschutzstandards erfüllen. „Sofern bereits in früherer Zeit fernablesbare Zähler installiert wurden, welche diese Bedingungen noch nicht erfüllen, besteht allerdings noch kein dringender Handlungsbedarf: Diese Geräte müssen erst bis zum 31. Dezember 2031 ersetzt werden“, erklärt Erik Uwe Amaya, Verbandsdirektor von Haus & Grund Rheinland Westfalen. Vermieter, die ihre alten Messgeräte ersetzen lassen, trifft eine weitere Pflicht: „Seit dem 1. Januar 2022 gilt: Sobald in einer Mietwohnung fernablesbare Messeinrichtungen vorhanden sind, muss der Vermieter seinen Mietern einmal im Monat eine sogenannte Unterjährige Verbrauchsinformation (UVI) zur Verfügung stellen“, erläutert Amaya. Der Volljurist ergänzt: „Die Information darf per Post, per E-Mail oder auch über eine App bereitgestellt werden. Sofern die Mieter die Information in einer App einsehen oder online herunterladen sollen, müssen sie monatlich informiert werden, wenn die Informationen bereitstehen – zum Beispiel durch eine E-Mail.“ Enthalten muss die UVI den Verbrauch im letzten Monat in Kilowattstunden, einen Vergleich mit dem Vormonat und dem Vorjahresmonat sowie einen Vergleich mit dem Verbrauch eines normierten Durchschnittsnutzers. Eine Umfrage des VDIV Deutschland mit über 300 teilnehmenden Immobilienverwaltungen zeigt: Erst 58 Prozent der Wohnungseigentümergemeinschaften und 61 Prozent der Mietobjekte verfügten im Jahr 2025 über die vorgeschriebene Technik. 43 Prozent der Verwaltungen stellten durch die UVI eine erhöhte Transparenz für Eigentümer und Mieter fest, aber nur elf Prozent berichteten von einer tatsächlichen Verbesserung der Energieeffizienz.
Nicht erst der Krieg im Nahen Osten macht nochmals deutlich: Das Thema Energie bleibt brisant – für alle Bürger, aber ganz besonders für Immobilieneigentümer, die maßgeblich mit darüber entscheiden, wie die Energiewende im Gebäudesektor gelingen kann.
Auch beim Wohnen gilt manchmal „Weniger ist mehr“. Dieser Leitsatz des Minimalismus wurde bekannt durch den Architekten Mies van der Rohe in den 1960er Jahren. Der scheinbare Widerspruch dieser Aussage ist immer noch sehr aktuell, besonders wenn es um übermäßige Regulierungen und Bürokratie geht.
In den Metropolen wird der Preisdruck auf Immobilien weiter zunehmen. Der Neubau bleibt dort die dringlichste Aufgabe. In allen wirtschaftsstarken Regionen werden die Immobilienpreise bis 2035 weiter steigen – in strukturschwachen Kreisen sinken sie hingegen. Das zeigt eine neue Prognose des Instituts der deutschen Wirtschaft (IW).
Wohneigentum ist eine bewährte Form des Vermögensaufbaus und der Altersvorsorge. Die Rahmenbedingungen für den Immobilienerwerb haben sich zuletzt deutlich verbessert. Ausschlaggebend dafür ist unter anderem die Entwicklung der Leitzinssätze.
Das Bedürfnis nach Unabhängigkeit und Sicherheit wächst in Zeiten hybrider Bedrohungen. Notstromlösungen in Form von Balkonkraftwerken und PV-Anlagen auf dem Dach gewinnen an Bedeutung und können bei Stromausfall die Versorgung für eine gewisse Zeit sichern.
Nach diesem ausgeprägten Winter rückt das Thema Gebäudesanierung wieder mehr in den Fokus. Für Eigentümer, die in neue Fenster, Türen oder Fassaden investieren wollen, stehen staatlichen Fördermittel zur Verfügung.
Viele Eigenheimnutzer:innen zögern noch und können sich derzeit nur schwer entscheiden, welcher Heiztechnik sie den Vorrang geben sollen. Dabei ist eigentlich klar: Die Technologie der Wärmepumpe überzeugt, aber die Haltung der Bundesregierung ist noch unklar.