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24. August 2024

Zensus: Wohnungen überwiegend mit Gas oder Öl beheizt

Umwelt / Energie / Mobilität / Technologie

Nach dem medialen Hype um das Thema Heizen folgte die Ernüchterung. Das Gebäudeenergiegesetz, im Volksmund auch Heizungsgesetz genannt, wurde zum Ärgernis. Nun liefert der Zensus 2022 erste aktuelle Zahlen, wie in Deutschland geheizt wird und möglicherweise neue Impulse für den Austausch alter Heizungen.

Nach dem medialen Hype um das Thema Heizen folgte die Ernüchterung. Das Gebäudeenergiegesetz, im Volksmund auch Heizungsgesetz genannt, wurde zum Ärgernis. Nun liefert der Zensus 2022 erste aktuelle Zahlen, wie in Deutschland geheizt wird und möglicherweise neue Impulse für den Austausch alter Heizungen.

 

Die Wirkungen des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) blieben weit hinter den Erwartungen zurück. Drei Viertel der Förderanträge wurden von Eigentümern von Einfamilienhäusern gestellt. Der Anteil der Eigentümer von Mehrfamilienhäusern und Wohnungseigentümergemeinschaften wird auf 16 Prozent geschätzt. Nach Angaben des BMWK wurden bis Mai 2024 insgesamt 27.306 Förderzusagen für die neue Heizungsförderung erteilt.

 

Nach den jetzt vorliegenden Ergebnissen des Zensus 2022 werden 75 Prozent aller Wohnungen in Deutschland mit Gas (56 Prozent) oder Öl (19 Prozent) und weitere 15 Prozent mit Fernwärme beheizt. Erneuerbare Energien zur Beheizung von Wohngebäuden spielen im Gesamtbestand bisher eine untergeordnete Rolle. Nur vier Prozent aller Wohnungen werden mit Holz oder Holzpellets beheizt und drei Prozent mit Solarthermie, Geothermie, Umweltwärme oder Abluftwärme (Wärmepumpen).

 

Ermutigend sind die Zahlen im Neubau: Knapp zwei Drittel (64,6 Prozent) der im Jahr 2023 fertiggestellten Wohngebäude nutzen Wärmepumpen als primäre Heizung, bei den im vergangenen Jahr genehmigten Wohngebäuden wird der Anteil 76,3 Prozent betragen.

 

„Wer Heizkosten sparen möchte, sollte auch die weiter steigende CO2-Abgabe für Gas im Blick behalten“, sagt Diplom-Ingenieur Henning Schulz von Stiebel Eltron. Nach einer aktuellen Analyse des Verbraucherportals Verivox zahlen Neukunden, die ein Einfamilienhaus beheizen, 38 Prozent mehr für das benötigte Gas als für den Strom, den eine Wärmepumpe benötigen würde, um die gleiche Menge Wärme bereitzustellen. Wichtige Gründe: Der Mehrwertsteuersatz für Gas liegt seit April wieder bei 19 Prozent und im Juli 2024 ist die Gasspeicherumlage gestiegen. Zudem steigt die CO2-Abgabe für Gas weiter. Wer mit einer Wärmepumpe heizt, profitiert von speziellen Stromtarifen der Energieversorger. Die Preise schwanken, sind im Durchschnitt aber gut 20 Prozent günstiger als Haushaltsstrom.

 

Foto: © Stiebel Eltron

Aktuelles

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    Der Wohnungsbestand in Deutschland ist auf einen Tiefststand zusammengeschrumpft.
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    klassische Angebot geht zurück, die Mieten steigen und die Konditionen
    werden über immer mehr befristete Mietverträge härter. Abhilfe
    kann in den Metropolen nur ein größeres Angebot schaffen.

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    Zeit fernablesbare Zähler installiert wurden, welche diese Bedingungen
    noch nicht erfüllen, besteht allerdings noch kein dringender Handlungsbedarf:
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    erklärt Erik Uwe Amaya, Verbandsdirektor von Haus & Grund Rheinland
    Westfalen.
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    Pflicht: „Seit dem 1. Januar 2022 gilt: Sobald in einer Mietwohnung fernablesbare
    Messeinrichtungen vorhanden sind, muss der Vermieter seinen
    Mietern einmal im Monat eine sogenannte Unterjährige Verbrauchsinformation
    (UVI) zur Verfügung stellen“, erläutert Amaya. Der Volljurist ergänzt: „Die
    Information darf per Post, per E-Mail oder auch über eine App bereitgestellt
    werden. Sofern die Mieter die Information in einer App einsehen oder online
    herunterladen sollen, müssen sie monatlich informiert werden, wenn die Informationen
    bereitstehen – zum Beispiel durch eine E-Mail.“ Enthalten muss
    die UVI den Verbrauch im letzten Monat in Kilowattstunden, einen Vergleich
    mit dem Vormonat und dem Vorjahresmonat sowie einen Vergleich mit dem
    Verbrauch eines normierten Durchschnittsnutzers.
    Eine Umfrage des VDIV Deutschland mit über 300 teilnehmenden Immobilienverwaltungen
    zeigt: Erst 58 Prozent der Wohnungseigentümergemeinschaften
    und 61 Prozent der Mietobjekte verfügten im Jahr 2025 über die
    vorgeschriebene Technik. 43 Prozent der Verwaltungen stellten durch die
    UVI eine erhöhte Transparenz für Eigentümer und Mieter fest, aber nur elf
    Prozent berichteten von einer tatsächlichen Verbesserung der Energieeffizienz.

    Foto: © Gerd Altmann, Pixabay

  • Wohnen: Weniger kann mehr sein

    Auch beim Wohnen gilt manchmal „Weniger ist mehr“. Dieser Leitsatz
    des Minimalismus wurde bekannt durch den Architekten Mies van der
    Rohe in den 1960er Jahren. Der scheinbare Widerspruch dieser Aussage
    ist immer noch sehr aktuell, besonders wenn es um übermäßige
    Regulierungen und Bürokratie geht.

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    In den Metropolen wird der Preisdruck auf Immobilien weiter zunehmen.
    Der Neubau bleibt dort die dringlichste Aufgabe. In allen wirtschaftsstarken
    Regionen werden die Immobilienpreise bis 2035 weiter
    steigen – in strukturschwachen Kreisen sinken sie hingegen. Das zeigt
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  • Wärmepumpe auf dem Vormarsch

    Viele Eigenheimnutzer:innen zögern noch und können sich derzeit nur
    schwer entscheiden, welcher Heiztechnik sie den Vorrang geben sollen.
    Dabei ist eigentlich klar: Die Technologie der Wärmepumpe überzeugt,
    aber die Haltung der Bundesregierung ist noch unklar.

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