Zum Inhalt springen
6. Juni 2023

BFH-Urteil: Oftmals Steuerpflicht bei Verkauf von Immobilienanteil

Verkauft im Scheidungsverfahren einer der beiden Partner seinen Immobilienanteil dem anderen, kann ein erzielter Gewinn einkommensteuerpflichtig sein. Das hat der BFH entschieden.

In einem Urteil hat der Bundesfinanzhof (BFH) entschieden, dass der Verkauf eines Immobilienanteils bei der Scheidung an den Ex-Ehepartner einkommenssteuerpflichtig ist.
Damit fällte der BFH nun ein abschließendes Urteil im Fall eines Mannes, der seinen Miteigentumsanteil an seine Ex-Frau verkaufte, noch bevor die Haltefrist vorüber war. Der erzielte Veräußerungsgewinn wurde dadurch einkommenssteuerpflichtig. Der BFH wies die Klage des Mannes zurück und stufte den Verkauf als privates Veräußerungsgeschäft ein. Die Aussicht auf eine Zwangsversteigerung des ehemals gemeinsam genutzten Hauses brachte den Mann zum schleunigen freiwilligen Verkauf. Hintergrund ist, dass die Haltefrist von 10 Jahren noch nicht verstrichen und er schon länger ausgezogen war – Steuerbefreiung wegen Eigennutzung kam also nicht mehr in Frage (BFH Az. IX R 11/21).
In einem Urteil hat der Bundesfinanzhof (BFH) entschieden, dass der Verkauf eines Immobilienanteils bei der Scheidung an den Ex-Ehepartner einkommenssteuerpflichtig ist.
Damit fällte der BFH nun ein abschließendes Urteil im Fall eines Mannes, der seinen Miteigentumsanteil an seine Ex-Frau verkaufte, noch bevor die Haltefrist vorüber war. Der erzielte Veräußerungsgewinn wurde dadurch einkommenssteuerpflichtig. Der BFH wies die Klage des Mannes zurück und stufte den Verkauf als privates Veräußerungsgeschäft ein. Die Aussicht auf eine Zwangsversteigerung des ehemals gemeinsam genutzten Hauses brachte den Mann zum schleunigen freiwilligen Verkauf. Hintergrund ist, dass die Haltefrist von 10 Jahren noch nicht verstrichen und er schon länger ausgezogen war – Steuerbefreiung wegen Eigennutzung kam also nicht mehr in Frage (BFH Az. IX R 11/21).
 

Quelle und weitere Informationen: handelsblatt.com
© Fotolia

Aktuelles

Aktuelle Nachrichten

alle Nachrichten
  • Immobilien – Basis der Vermögensbildung

    Wer im Leben auf der sicheren Seite stehen will, braucht eine solide finanzielle Basis. Am besten gelingt die Vermögensbildung in jungen Jahren mit einer Investition in Immobilien, wenn Zinsen und Preise niedrig sind. Jetzt ist der richtige Zeitpunkt dafür.

  • Klimaschutz ja bitte, aber Kosten-Nutzen muss stimmen

    Eine große Mehrheit der Weltbevölkerung unterstützt Klimaschutzmaßnahmen. 89 Prozent wünschen sich mehr politisches Engagement, 69 Prozent wären bereit, ein Prozent ihres Einkommens für Klimaschutzmaßnahmen auszugeben. Bei privaten Eigentümern spielen Kosten-Nutzen-Überlegungen jedoch eine große Rolle.

  • Der eigene Garten bietet Erholung und Freiraum

    Der eigene Garten bietet Erholung und Entspannung, Rückzug und Freiraum für attraktive Aktivitäten. Gärtnern ist gesund und muss nicht aufwendig sein. Für einen Garten mit pflegeleichten Gräsern, die im Trend liegen, gibt es hier die besten Tipps.

  • Bauen: Abwärtstrend gestoppt?

    Der Blick auf die Baugenehmigungszahlen trieb in den vergangenen Jahren vielen Beobachtern die Sorgenfalten auf die Stirn. Nun sehen die Zahlen erstmals wieder positiver aus. Das weckt die Hoffnung, dass der Abwärtstrend gestoppt sein könnte.

  • Hamburg-Standard: Ein Drittel weniger Baukosten

    Der Hamburg-Standard soll eine neue Baukultur ermöglichen, mit der auch in Zukunft bezahlbarer und attraktiver Wohnraum geschaffen werden kann. Durch eine bedarfsgerechtere Planung, effizientere Managementprozesse sowie schnellere Genehmigungen können im Wohnungsneubau bis zu 2.000 Euro brutto pro Quadratmeter Wohnfläche eingespart werden. 

     

Cookie Informationen

Um fortfahren zu können, müssen Sie eine Cookie-Auswahl treffen. Unter Einstellungen können Sie gezielt Optionen ein und ausschalten.

Einstellungen

  • Essenzielle Cookies ermöglichen grundlegende Funktionen und sind für die einwandfreie Funktion der Website erforderlich. Die Seite verwendet diese Cookies, um Session-Informationen zu hinterlegen. Alle unsere Bilder und Dateien liegen in unserem Content Management System YNFINITE. Diese werden von dort bereitgestellt. YNFINITE erhält durch die Bereitstellung Ihre IP Adresse, diese wird jedoch nur zum Zwecke der Bereitstellung der Bilder im Rahmen eines HTTP Aufrufes verwendet. Die Daten werden nicht langfristig gespeichert.

  • Setzt Cookies, um Google Bewertungen und Karten zu entsperren.

  • Setzt Cookies, um YouTube Videos zu entsperren.

  • Setzt Cookies, um Vimeo Videos zu entsperren.

  • Beim Laden des Immobilien-Wertfinders werden persönliche Daten an die ZwoVadis GmbH übertragen.

  • Wir verwenden Drittanbieter-Tools, die uns helfen, unsere Website effizienter und kundenfreundlicher zu gestalten. Dazu gehören so genannte Marketing-Cookies, die wir in ihrem Browser setzen. Diese senden uns Daten über die Interessen, die Sie uns durch Eingabe von Informationen in diesen Drittanbieter-Tools zukommen lassen. Mit dem Aktivieren der Marketing-Cookies stimmen Sie der Analyse und Verwendung der von Ihnen bereitgestellten Informationen bei uns intern sowie den Drittanbietern zu.