BFH-Urteil: Oftmals Steuerpflicht bei Verkauf von Immobilienanteil
Verkauft im Scheidungsverfahren einer der beiden Partner seinen Immobilienanteil dem anderen, kann ein erzielter Gewinn einkommensteuerpflichtig sein. Das hat der BFH entschieden.
In einem Urteil hat der Bundesfinanzhof (BFH) entschieden, dass der Verkauf eines Immobilienanteils bei der Scheidung an den Ex-Ehepartner einkommenssteuerpflichtig ist.
Damit fällte der BFH nun ein abschließendes Urteil im Fall eines Mannes, der seinen Miteigentumsanteil an seine Ex-Frau verkaufte, noch bevor die Haltefrist vorüber war. Der erzielte Veräußerungsgewinn wurde dadurch einkommenssteuerpflichtig. Der BFH wies die Klage des Mannes zurück und stufte den Verkauf als privates Veräußerungsgeschäft ein. Die Aussicht auf eine Zwangsversteigerung des ehemals gemeinsam genutzten Hauses brachte den Mann zum schleunigen freiwilligen Verkauf. Hintergrund ist, dass die Haltefrist von 10 Jahren noch nicht verstrichen und er schon länger ausgezogen war – Steuerbefreiung wegen Eigennutzung kam also nicht mehr in Frage (BFH Az. IX R 11/21).
In einem Urteil hat der Bundesfinanzhof (BFH) entschieden, dass der Verkauf eines Immobilienanteils bei der Scheidung an den Ex-Ehepartner einkommenssteuerpflichtig ist.
Damit fällte der BFH nun ein abschließendes Urteil im Fall eines Mannes, der seinen Miteigentumsanteil an seine Ex-Frau verkaufte, noch bevor die Haltefrist vorüber war. Der erzielte Veräußerungsgewinn wurde dadurch einkommenssteuerpflichtig. Der BFH wies die Klage des Mannes zurück und stufte den Verkauf als privates Veräußerungsgeschäft ein. Die Aussicht auf eine Zwangsversteigerung des ehemals gemeinsam genutzten Hauses brachte den Mann zum schleunigen freiwilligen Verkauf. Hintergrund ist, dass die Haltefrist von 10 Jahren noch nicht verstrichen und er schon länger ausgezogen war – Steuerbefreiung wegen Eigennutzung kam also nicht mehr in Frage (BFH Az. IX R 11/21).
Wohneigentum ist eine bewährte Form des Vermögensaufbaus und der Altersvorsorge. Die Rahmenbedingungen für den Immobilienerwerb haben sich zuletzt deutlich verbessert. Ausschlaggebend dafür ist unter anderem die Entwicklung der Leitzinssätze.
Das Bedürfnis nach Unabhängigkeit und Sicherheit wächst in Zeiten hybrider Bedrohungen. Notstromlösungen in Form von Balkonkraftwerken und PV-Anlagen auf dem Dach gewinnen an Bedeutung und können bei Stromausfall die Versorgung für eine gewisse Zeit sichern.
Nach diesem ausgeprägten Winter rückt das Thema Gebäudesanierung wieder mehr in den Fokus. Für Eigentümer, die in neue Fenster, Türen oder Fassaden investieren wollen, stehen staatlichen Fördermittel zur Verfügung.
Viele Eigenheimnutzer:innen zögern noch und können sich derzeit nur schwer entscheiden, welcher Heiztechnik sie den Vorrang geben sollen. Dabei ist eigentlich klar: Die Technologie der Wärmepumpe überzeugt, aber die Haltung der Bundesregierung ist noch unklar.
Die deutsche Immobilienwirtschaft steht vor massiven Herausforderungen. Das Frühjahrsgutachten der Immobilienweisen zur Immobilienwirtschaft 2026 zeichnet ein nüchternes Bild: Deutschland steckt in einer strukturellen Krise. Die Immobilienwirtschaft leidet darunter.
Ab Ende Mai 2026 gelten europaweit neue Energieausweise für Wohngebäude. Grundlage ist die überarbeitete EU-Gebäuderichtlinie European Union (EPBD), die in allen Mitgliedstaaten in nationales Recht übernommen werden muss. Ziel ist mehr Transparenz über die Energieeffizienz von Gebäuden.
Ob Immobilien erschwinglich sind, hängt von den Gegebenheiten des Immobilienmarktes, des Finanzmarktes und der Höhe des individuellen Eigenkapitals ab. Derzeit sind die Chancen für Immobilienkäufer besser als noch vor einigen Monaten.
Das Statistische Bundesamt meldet 10,8 Prozent mehr Baugenehmigungen für Wohnungen im Jahr 2025. Ist das schon ein positiver Trend? Unbestritten ist, dass die Wohnraumlücke wächst und sich immer deutlicher als Wohnungsnot darstellt.
Der Wohnungsbestand in Deutschland ist auf einen Tiefststand zusammengeschrumpft. Wohnungssuchende haben es aktuell schwer. Das klassische Angebot geht zurück, die Preise steigen und die Konditionen werden über immer mehr befristete Verträge oder möblierte Angebote härter.