BFH-Urteil: Oftmals Steuerpflicht bei Verkauf von Immobilienanteil
Verkauft im Scheidungsverfahren einer der beiden Partner seinen Immobilienanteil dem anderen, kann ein erzielter Gewinn einkommensteuerpflichtig sein. Das hat der BFH entschieden.
In einem Urteil hat der Bundesfinanzhof (BFH) entschieden, dass der Verkauf eines Immobilienanteils bei der Scheidung an den Ex-Ehepartner einkommenssteuerpflichtig ist.
Damit fällte der BFH nun ein abschließendes Urteil im Fall eines Mannes, der seinen Miteigentumsanteil an seine Ex-Frau verkaufte, noch bevor die Haltefrist vorüber war. Der erzielte Veräußerungsgewinn wurde dadurch einkommenssteuerpflichtig. Der BFH wies die Klage des Mannes zurück und stufte den Verkauf als privates Veräußerungsgeschäft ein. Die Aussicht auf eine Zwangsversteigerung des ehemals gemeinsam genutzten Hauses brachte den Mann zum schleunigen freiwilligen Verkauf. Hintergrund ist, dass die Haltefrist von 10 Jahren noch nicht verstrichen und er schon länger ausgezogen war – Steuerbefreiung wegen Eigennutzung kam also nicht mehr in Frage (BFH Az. IX R 11/21).
In einem Urteil hat der Bundesfinanzhof (BFH) entschieden, dass der Verkauf eines Immobilienanteils bei der Scheidung an den Ex-Ehepartner einkommenssteuerpflichtig ist.
Damit fällte der BFH nun ein abschließendes Urteil im Fall eines Mannes, der seinen Miteigentumsanteil an seine Ex-Frau verkaufte, noch bevor die Haltefrist vorüber war. Der erzielte Veräußerungsgewinn wurde dadurch einkommenssteuerpflichtig. Der BFH wies die Klage des Mannes zurück und stufte den Verkauf als privates Veräußerungsgeschäft ein. Die Aussicht auf eine Zwangsversteigerung des ehemals gemeinsam genutzten Hauses brachte den Mann zum schleunigen freiwilligen Verkauf. Hintergrund ist, dass die Haltefrist von 10 Jahren noch nicht verstrichen und er schon länger ausgezogen war – Steuerbefreiung wegen Eigennutzung kam also nicht mehr in Frage (BFH Az. IX R 11/21).
Kleine Wohnungen gehören zu den gefragtesten Segmenten des deutschen Wohnungsmarktes. Ob zur Miete, zur Eigennutzung oder als Kapitalanlage – die Nachfrage steigt seit Jahren kontinuierlich. Verantwortlich dafür sind vor allem der demografische Wandel, veränderte Lebensmodelle und die wachsende Zahl kleiner Haushalte.
Der Bundestag hat das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) beschlossen. Der Bundesrat stimmte dem Gesetz noch am selben Tag zu. Damit setzt die Bundesregierung wesentliche Vorgaben der europäischen Gebäudeeffizienzrichtlinie (EPBD) in deutsches Recht um und schafft einen neuen ordnungsrechtlichen Rahmen im Gebäudesektor.
Die Wärmewende gelingt nicht auf dem Papier, sondern vor Ort. Wer ein altes Haus kauft, kann auf vielen Wegen ans Ziel kommen. Der Gebäudebestand bietet ein enormes Potenzial: Durch Umbau, Modernisierung und Sanierung lässt sich dringend benötigter Wohnraum in einen zeitgemäßen Zustand versetzen.
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat mit einem aktuellen Urteil Klarheit zur Verteilung von Kosten für Erhaltungsmaßnahmen in Wohnungseigentümergemeinschaften geschaffen und die faire Kostenverteilung in WEG-Gemeinschaften gestärkt.
Während sich Reisende im Urlaub entspannen, haben Einbrecher Hochkonjunktur. In Deutschland wird statistisch etwa alle sechs Minuten irgendwo eingebrochen. In der Ferienzeit steigen die Fallzahlen häufig an. Einbrecher wählen meist den einfachen Weg. Ein gut gesichertes Haus schreckt sie dagegen ab. Diese Maßnahmen helfen:
Vielen Bundesbürgern fällt die Entscheidung für eine neue Heizung noch immer schwer. Wer sich – sofern ein Anschluss möglich ist – für Fernwärme entscheidet, setzt auf das Prinzip der Gemeinschaft. Die Wahl einer Wärmepumpe hingegen steht für den Wunsch nach größerer Unabhängigkeit.
Der deutsche Wohnungsneubau verharrt auch im Jahr 2026 auf einem historisch niedrigen Niveau. Zwar steigen die Baugenehmigungen, was ein positives Signal ist, insgesamt entstehen in Deutschland jedoch weiterhin deutlich zu wenig neue Wohnungen.
„Money makes the world go round.“ Dieser Satz aus dem Musical Cabaret beschreibt zunehmend die reale Welt – und in Deutschland ganz besonders die Finanzierung von Immobilien, die maßgeblich von den Finanzmärkten und der Wirtschaftslage abhängt.
Die Auswirkungen des Klimawandels sind längst in unseren Häusern und Gärten spürbar. Die Zahl der Hitzetage hat in den vergangenen Jahren deutlich zugenommen. Immer mehr Städte und Gemeinden entwickeln deshalb Hitzeschutzkonzepte. Auch Hauseigentümer sollten Maßnahmen ergreifen, um sich vor übermäßiger Wärme zu schützen.