BFH-Urteil: Oftmals Steuerpflicht bei Verkauf von Immobilienanteil
Verkauft im Scheidungsverfahren einer der beiden Partner seinen Immobilienanteil dem anderen, kann ein erzielter Gewinn einkommensteuerpflichtig sein. Das hat der BFH entschieden.
In einem Urteil hat der Bundesfinanzhof (BFH) entschieden, dass der Verkauf eines Immobilienanteils bei der Scheidung an den Ex-Ehepartner einkommenssteuerpflichtig ist.
Damit fällte der BFH nun ein abschließendes Urteil im Fall eines Mannes, der seinen Miteigentumsanteil an seine Ex-Frau verkaufte, noch bevor die Haltefrist vorüber war. Der erzielte Veräußerungsgewinn wurde dadurch einkommenssteuerpflichtig. Der BFH wies die Klage des Mannes zurück und stufte den Verkauf als privates Veräußerungsgeschäft ein. Die Aussicht auf eine Zwangsversteigerung des ehemals gemeinsam genutzten Hauses brachte den Mann zum schleunigen freiwilligen Verkauf. Hintergrund ist, dass die Haltefrist von 10 Jahren noch nicht verstrichen und er schon länger ausgezogen war – Steuerbefreiung wegen Eigennutzung kam also nicht mehr in Frage (BFH Az. IX R 11/21).
In einem Urteil hat der Bundesfinanzhof (BFH) entschieden, dass der Verkauf eines Immobilienanteils bei der Scheidung an den Ex-Ehepartner einkommenssteuerpflichtig ist.
Damit fällte der BFH nun ein abschließendes Urteil im Fall eines Mannes, der seinen Miteigentumsanteil an seine Ex-Frau verkaufte, noch bevor die Haltefrist vorüber war. Der erzielte Veräußerungsgewinn wurde dadurch einkommenssteuerpflichtig. Der BFH wies die Klage des Mannes zurück und stufte den Verkauf als privates Veräußerungsgeschäft ein. Die Aussicht auf eine Zwangsversteigerung des ehemals gemeinsam genutzten Hauses brachte den Mann zum schleunigen freiwilligen Verkauf. Hintergrund ist, dass die Haltefrist von 10 Jahren noch nicht verstrichen und er schon länger ausgezogen war – Steuerbefreiung wegen Eigennutzung kam also nicht mehr in Frage (BFH Az. IX R 11/21).
Der Wunsch nach Wohneigentum ist in Deutschland tief verankert. Doch nur 45 Prozent der Bevölkerung sind Immobilieneigentümer. Hätten die Bewohner Deutschlands die freie Wahl, würden drei Viertel von ihnen gerne in den eigenen vier Wänden wohnen.
Die Kräne sollen sich wieder drehen. Mit dem Gesetz zur Beschleunigung des Wohnungsbaus und zur Wohnraumsicherung – besser bekannt als „Bau-Turbo“ – will der Gesetzgeber die Planungs- und Genehmigungsverfahren im Wohnungsbau vereinfachen und beschleunigen. Jetzt kommt es auf die Umsetzung an.
Im ersten Halbjahr 2025 sind die Angebotsmieten in nahezu allen kreisfreien Städten weiter gestiegen, zum Teil mit Steigerungsraten im zweistelligen Prozentbereich. Das zu geringe Wohnungsangebot, die anhaltende Wohnungsbaukrise sowie die hohe Nachfrage üben Druck auf den deutschen Mietwohnungsmarkt aus.
Der Glasfaserausbau ist in Deutschland sehr unterschiedlich fortgeschritten. In Städten, in denen viele Menschen in Mehrfamilienhäusern leben, ist die Glasfaserversorgung noch nicht optimal. Eine maßgebliche Rolle spielen die Netze innerhalb der Häuser, denn das Internet ist nur dann superschnell, wenn die Glasfaserleitungen bis in die Wohnungen verlegt werden.
Die Bundesregierung hat wichtige Vorhaben im Energiebereich auf den Weg gebracht. Neben dem Kohlendioxid-Speichergesetz und der Vereinfachung des Vergaberechts soll etwa die Genehmigung von Windenergieanlagen auf See und von Stromnetzen beschleunigt werden. Darüber hinaus sollen der Verbraucherschutz gestärkt und Unternehmen sowie Verbraucher entlastet werden.
Photovoltaik ist nach wie vor ein wichtiger Faktor für die Energiewende und steigert den Wert eines Gebäudes. Die Technologien zur Produktion und Speicherung erneuerbarer Energien sind vorhanden und entwickeln sich stetig weiter. Ihre großflächige Umsetzung gelingt noch nicht überzeugend. Es gilt, Wirtschaft, Politik und Öffentlichkeit unter ein (Solar-)Dach zu bringen
Der Kauf einer Immobilie gehört zu den größten finanziellen Weichenstellungen im Leben. Die wichtigsten Fragen sollten am besten gleich zu Beginn geklärt werden. Was ist langfristig erfolgversprechender: der Kauf eines Neubaus oder einer Bestandsimmobilie?
Der Sommer 2025 begann mit Temperaturen von bis zu 40 Grad. Meteorologen warnen vor einer beunruhigenden Klimadynamik. Nicht jeder kann bei Hitze kurzfristig an den Strand ausweichen. Was ist zu tun?
Hohe Mieten, stagnierende Kaufpreise und stabile Zinsen sind derzeit die Rahmenbedingungen auf dem Immobilienmarkt. Für Kaufinteressenten und Verkaufende von Immobilien bedeutet das: Der Markt ist berechenbarer geworden – und es ergeben sich neue Chancen.