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19. März 2026

Förderung für neue Fenster, Türen und Fassaden

Bauen / Umbauen / Sanieren

Nach diesem ausgeprägten Winter rückt das Thema Gebäudesanierung
wieder mehr in den Fokus. Für Eigentümer, die in neue Fenster,
Türen oder Fassaden investieren wollen, stehen staatlichen Fördermittel
zur Verfügung.

Auch wenn die Vielzahl der Programme unübersichtlich erscheint, folgt die
Förderung einer klaren Systematik: Für Maßnahmen an der Gebäudehülle
stehen Zuschüsse, zinsgünstige Kredite oder steuerliche Vorteile zur Verfügung.
Neue Fenster und Türen sowie die Dämmung der Außenwände und
Dächer zählen zu den wirksamsten Maßnahmen zur Senkung des Energieverbrauchs.
Entsprechend gilt bei Sanierungen die fachliche Grundregel, die Gebäudehülle
und die Heiztechnik gut auf einander abgestimmt zu erneuern.
Solange über Fenster, Fassade oder Dach unnötig Wärme verloren geht,
zahlt sich die Investition in eine moderne Heizanlage nicht aus. Neben der
Energieeinsparung verbessert eine gut gedämmte Gebäudehülle zudem den
Wohnkomfort, etwa durch gleichmäßigere Raumtemperaturen und weniger
Zugluft.
Die wichtigsten Bundesförderprogramme sind auch 2026 fortgeführt worden.
Dazu zählen insbesondere die KfW-Programme für den klimafreundlichen
Neubau sowie die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) für
Sanierungen und Einzelmaßnahmen an Bestandsgebäuden. Auch spezielle
Programme wie „Wohneigentum für Familien“ oder „Jung kauft Alt“ bleiben
bestehen. Bei der steuerlichen Förderung nach § 35c EStG für energetische
Maßnahmen gibt es keine Änderungen.
Für Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle gewährt der Staat einen direkten
Zuschuss in Höhe von 15 Prozent der Investitionskosten. Zusätzlich
können Eigentümer weitere fünf Prozent Zuschuss erhalten, wenn sie einen
individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) vorlegen, der weitere Maßnahmen
aufzeigt. Der Berater muss in der Energieeffizienz-Expertenliste des Bundes
geführt sein. Eigentümer, die für ein Einzelprojekt einen direkten Zuschuss
nach BEG erhalten, können für die restlichen Kosten einen Ergänzungskredit
von bis zu 120.000 Euro beantragen. Beträgt das zu versteuernde Jahreseinkommen
weniger als 90.000 Euro, sind die Zinsen besonders günstig.

Foto: © Lecreusois, Pixabay

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