Die Großbrände im Süden Europas sind auch für den Norden ein Warnsignal. Vorbeugende Maßnahmen allein reichen nicht aus. Eigenverantwortung und Eigeninitiative werden immer wichtiger. Klimaanlagen erhalten nicht nur aus gesundheitlichen Gründen, sondern auch in wirtschaftlicher, bautechnischer und rechtlicher Hinsicht eine neue Bedeutung.
Ein immer größerer Anteil neuer Wohngebäude ist mit Kühlanlagen ausgestattet. 4,3 Prozent der 58.885 im Jahr 2025 fertiggestellten Wohngebäude in Deutschland verfügten über eine Anlage zur Kühlung. Damit hat sich der Anteil binnen zehn Jahren mehr als verdoppelt, wie das Statistische Bundesamt mitteilt. Im Jahr 2015 verfügten lediglich 1,9 Prozent der damals 105.568 fertiggestellten Wohngebäude über eine Anlage zur Kühlung. Anlagen zur Kühlung können sowohl elektrisch als auch thermisch betrieben werden. Dabei kann es sich neben Klimaanlagen beispielsweise auch um eine Deckenkühlung oder um eine Fußbodenheizung mit Kühlfunktion handeln. Moderne Wärmepumpen leisten häufig beides – heizen und kühlen. Der Bundesgerichtshof hat in seinem Urteil (BGH, 17.07.2026, Az. V ZR 162/25) entschieden, dass Wohnungseigentümer grundsätzlich verlangen können, auf ihrem Balkon ein Klima-Splitgerät einzubauen – auch wenn dafür die Fassade durchbohrt werden muss. Im konkreten Fall hatte die Eigentümergemeinschaft den Antrag abgelehnt. Der BGH bestätigte jedoch die Entscheidung des Landgerichts, das den Einbau erlaubt hatte. Der Einbau eines Klima-Splitgeräts stellt eine bauliche Veränderung dar und bedarf grundsätzlich der Zustimmung der Eigentümergemeinschaft. Diese darf den Einbau jedoch nicht ohne sachlichen Grund verweigern. Allein die Möglichkeit, dass die Klimaanlage später Geräusche verursachen könnte, reicht nicht aus, um den Einbau abzulehnen. Sollte die Anlage später tatsächlich zu störendem Lärm führen, können die betroffenen Nachbarn dagegen vorgehen. Dann kommen beispielsweise Nutzungsbeschränkungen in Betracht. Der BGH stärkt damit die Rechte einzelner Wohnungseigentümer, solange keine konkreten und erheblichen Nachteile für andere Eigentümer zu erwarten sind.
Der Sommer 2026 war teilweise extrem. Der Klimawandel ist nicht mehr zu übersehen. Seine Auswirkungen machen ein Umdenken beim Bauen und Sanieren notwendig. Gebäude in Deutschland wurden jahrzehntelang darauf optimiert, im Winter vor Kälte zu schützen. Seit dem Hitzesommer 2026 muss auch der Schutz vor Überhitzung stärker mitgedacht werden.
Viele Mieter in Deutschland würden viel lieber in einer eigenen Wohnung oder einem eigenen Haus leben. Doch die Entwicklung auf dem Immobilienmarkt verunsichert manche Interessenten. Dabei sind die Chancen für einen Immobilienkauf derzeit besser, als es auf den ersten Blick den Anschein hat.
Wohneigentum hat in Deutschland einen hohen Stellenwert, ist aber schwer zu bekommen. Der deutsche Immobilienmarkt hat nach dem Einbruch infolge der Zinswende zwar wieder Fahrt aufgenommen. Dennoch ist die Eigentumsquote im europäischen Vergleich weiterhin extrem niedrig.
Wohnen und Parken sind eng miteinander verknüpft. Wer in der Stadt wohnt, kennt die ständige Parkplatzsuche ebenso wie Bewohner des Umlands, die Besorgungen in der Stadt erledigen müssen. Die Folge: Parkplätze werden immer teurer.
Normen sollen das Leben eigentlich vereinfachen. Sie regeln viele Details, damit sich zum Beispiel beim Bauen am Ende ein passgenaues Ganzes ergibt. Zu viele Normen bremsen jedoch wichtige Aktivitäten aus und verhindern den dringend benötigten Wohnungsneubau.
Der deutsche Wohnungsmarkt bleibt angespannt. Während sich die Kaufpreise für Wohnimmobilien inzwischen weitgehend stabilisiert haben, steigen die Mieten weiter deutlich an. Gleichzeitig verschärft sich die Knappheit bei Mietwohnungen. Das zeigt der aktuelle Wohnindex des Instituts der deutschen Wirtschaft (IW).
Das Bauhaus steht als einflussreichste Design- und Architekturschule des 20. Jahrhunderts für moderne Architektur. Bis heute zeugen aktuelle Veranstaltungen regelmäßig von der Lebendigkeit und der großen Bedeutung einer Kultur, die Einfluss auf die gesamte Kunstszene hat.
Kleine Wohnungen gehören zu den gefragtesten Segmenten des deutschen Wohnungsmarktes. Ob zur Miete, zur Eigennutzung oder als Kapitalanlage – die Nachfrage steigt seit Jahren kontinuierlich. Verantwortlich dafür sind vor allem der demografische Wandel, veränderte Lebensmodelle und die wachsende Zahl kleiner Haushalte.
Der Bundestag hat das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) beschlossen. Der Bundesrat stimmte dem Gesetz noch am selben Tag zu. Damit setzt die Bundesregierung wesentliche Vorgaben der europäischen Gebäudeeffizienzrichtlinie (EPBD) in deutsches Recht um und schafft einen neuen ordnungsrechtlichen Rahmen im Gebäudesektor.