Die Großbrände im Süden Europas sind auch für den Norden ein Warnsignal. Vorbeugende Maßnahmen allein reichen nicht aus. Eigenverantwortung und Eigeninitiative werden immer wichtiger. Klimaanlagen erhalten nicht nur aus gesundheitlichen Gründen, sondern auch in wirtschaftlicher, bautechnischer und rechtlicher Hinsicht eine neue Bedeutung.
Ein immer größerer Anteil neuer Wohngebäude ist mit Kühlanlagen ausgestattet. 4,3 Prozent der 58.885 im Jahr 2025 fertiggestellten Wohngebäude in Deutschland verfügten über eine Anlage zur Kühlung. Damit hat sich der Anteil binnen zehn Jahren mehr als verdoppelt, wie das Statistische Bundesamt mitteilt. Im Jahr 2015 verfügten lediglich 1,9 Prozent der damals 105.568 fertiggestellten Wohngebäude über eine Anlage zur Kühlung. Anlagen zur Kühlung können sowohl elektrisch als auch thermisch betrieben werden. Dabei kann es sich neben Klimaanlagen beispielsweise auch um eine Deckenkühlung oder um eine Fußbodenheizung mit Kühlfunktion handeln. Moderne Wärmepumpen leisten häufig beides – heizen und kühlen. Der Bundesgerichtshof hat in seinem Urteil (BGH, 17.07.2026, Az. V ZR 162/25) entschieden, dass Wohnungseigentümer grundsätzlich verlangen können, auf ihrem Balkon ein Klima-Splitgerät einzubauen – auch wenn dafür die Fassade durchbohrt werden muss. Im konkreten Fall hatte die Eigentümergemeinschaft den Antrag abgelehnt. Der BGH bestätigte jedoch die Entscheidung des Landgerichts, das den Einbau erlaubt hatte. Der Einbau eines Klima-Splitgeräts stellt eine bauliche Veränderung dar und bedarf grundsätzlich der Zustimmung der Eigentümergemeinschaft. Diese darf den Einbau jedoch nicht ohne sachlichen Grund verweigern. Allein die Möglichkeit, dass die Klimaanlage später Geräusche verursachen könnte, reicht nicht aus, um den Einbau abzulehnen. Sollte die Anlage später tatsächlich zu störendem Lärm führen, können die betroffenen Nachbarn dagegen vorgehen. Dann kommen beispielsweise Nutzungsbeschränkungen in Betracht. Der BGH stärkt damit die Rechte einzelner Wohnungseigentümer, solange keine konkreten und erheblichen Nachteile für andere Eigentümer zu erwarten sind.
Ein auffallend niedriger Immobilienpreis kann verlockend sein – doch nicht immer steckt dahinter ein echtes Schnäppchen. Ein Beispiel sind Häuser auf Erbpachtgrundstücken. Sie kosten häufig deutlich weniger als vergleichbare Immobilien auf Eigenland. Dafür fällt zusätzlich zum Kaufpreis der laufende Erbbauzins an.
Die Europäische Zentralbank (EZB) hat ihre drei Leitzinsen um jeweils 0,25 Prozentpunkte angehoben. Für Immobilienkäufer bedeutet diese Entscheidung vor allem eines: Auf deutlich günstigere Finanzierungsbedingungen sollte kurzfristig nicht gesetzt werden.
Ganz Europa hat ein Wohnraumproblem. Die EU will einen „Affordable Housing Act“ auf den Weg bringen, der jedoch überwiegend Restriktionen vorsieht. In Deutschland soll der „Bau-Turbo“ Abhilfe schaffen. Kommt die Wohnungsbau-Wende im Jahr 2027? Wie geht es weiter?
Die Wohnwünsche der Deutschen sind ganz pragmatisch. Es muss kein Schloss sein; Balkon, Garten und bezahlbare Wohnkosten würden den meisten schon reichen. Aber auch bescheidene Wünsche sind derzeit schwer umzusetzen.
Immer weniger Menschen in Deutschland leben in den eigenen vier Wänden. Nach einer aktuellen Untersuchung des Pestel-Instituts ist die Wohneigentumsquote auf 43,5 Prozent gesunken – den niedrigsten Stand seit 20 Jahren. Deutschland bildet damit im EU-Vergleich das Schlusslicht.
Das Wohnen im Einfamilienhaus ist nach wie vor ein weit verbreiteter Traum. Doch Wunsch und Wirklichkeit liegen oft weit auseinander. Das gilt auch für Angebot und Nachfrage, die sich regional teilweise deutlich unterscheiden. Das zeigt eine aktuelle Analyse eines der größten Immobilienportale.
Die Mieten in den größten deutschen Städten sind in den vergangenen drei Jahren deutlich stärker gestiegen als die Einkommen. Das zeigt der aktuelle immowelt Mietkompass für das zweite Quartal 2026. Dadurch stellt sich zunehmend die Frage, ob kaufen statt mieten eine Option sein könnte.
Die hohen Energiepreise und die Sorge vor einem möglichen Gasmangel beeinflussen zunehmend die Wahl einer Immobilie. Gut gedämmte Eigentumswohnungen mit niedrigen Heizkosten werden attraktiver, sind aber häufig teurer. Auch die EU-Gebäuderichtlinie und ihre Umsetzung in Deutschland erhöhen die Bedeutung der Energieeffizienz.
Wer eine neue Heizung einbauen möchte, muss seit Ende Juli 2026 die Vorgaben des Gebäudemodernisierungsgesetzes (GModG) berücksichtigen. Welche Heizsysteme künftig zulässig sind und welche Anforderungen beim Heizungstausch gelten, zeigt das neue GModG-Infoportal des Bundesinstituts für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR).