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5. August 2026

Neue Heizungsförderung: Das ändert sich bei der Sanierung

Recht | Gesetz

Der Bundestag hat das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG)
beschlossen. Der Bundesrat stimmte dem Gesetz noch am selben Tag
zu. Damit setzt die Bundesregierung wesentliche Vorgaben der europäischen
Gebäudeeffizienzrichtlinie (EPBD) in deutsches Recht um und
schafft einen neuen ordnungsrechtlichen Rahmen im Gebäudesektor.

Nach scheinbar endlosen Diskussionen ging am Ende alles erstaunlich
schnell. Mit dem GModG bekennt sich die Bundesregierung klar zu den
Klimaschutzzielen im Gebäudesektor und verpflichtet sich zu deren Umsetzung.
Die Öffnung des Gesetzes für fossile Heizungsoptionen gibt jedoch
Anlass zur Sorge.
Die Einschätzungen der Fachverbände und -gremien gehen weit auseinander.
Der Zentrale Immobilien Ausschuss ZIA begrüßt die Änderungen,
gibt jedoch zu bedenken: „Höhere gesetzliche Anforderungen ohne ausreichende
und planbare Förderkulisse werden Investitionen bremsen statt
beschleunigen.“ Aus Sicht des BFW Bundesverband Freier Immobilien- und
Wohnungsunternehmen enthält das Gesetz wichtige Fortschritte, lässt jedoch
zentrale Fragen zur Planungssicherheit im Gebäudebestand weiterhin
offen. Der VDIV Deutschland sieht zentrale Praxisforderungen aufgegriffen
und bewertet den Beschluss deshalb als gutes Signal: Eigentümer, Immobilienverwaltungen
und Fachunternehmen wüssten nun endlich wieder, woran
sie sich orientieren können. Ganz anders reagiert die Deutsche Umwelthilfe.
Sie bezeichnet das Gesetz als katastrophal und bereitet eine Verfassungsklage
vor. Die Bundesarbeitsgemeinschaft Immobilienwirtschaft Deutschland
(BID) kritisiert zudem die kurzfristige Umstellung der BEG-Förderung:
„Wohnungsbau und Sanierung brauchen Verlässlichkeit.“
Seit dem 21. Juli 2026 gelten neue Förderbedingungen für die Heizungsförderung
sowie für die Sanierung von Wohngebäuden. Besonders gravierend
ist das geplante Abschmelzen der förderfähigen Kosten bei Effizienzmaßnahmen
in Mehrfamilienhäusern. Künftig sollen für die erste Wohneinheit nur
noch 28.000 Euro (bisher 30.000 Euro), für die zweite bis sechste Wohneinheit
jeweils 15.000 Euro und ab der siebten Wohneinheit lediglich 8.000
Euro förderfähig sein. Damit verliert die Förderung bei großen Mehrfamilienhäusern
und umfangreichen Wohnungsbeständen erheblich an Wirkung.

Foto: © Fabsphotos, Pixabay

Aktuelles

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    Kaufpreis der laufende Erbbauzins an.

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    Ganz Europa hat ein Wohnraumproblem. Die EU will einen „Affordable
    Housing Act“ auf den Weg bringen, der jedoch überwiegend Restriktionen
    vorsieht. In Deutschland soll der „Bau-Turbo“ Abhilfe schaffen.
    Kommt die Wohnungsbau-Wende im Jahr 2027? Wie geht es weiter?

  • Immer weniger Menschen leben im Eigenheim

    Immer weniger Menschen in Deutschland leben in den eigenen vier
    Wänden. Nach einer aktuellen Untersuchung des Pestel-Instituts ist
    die Wohneigentumsquote auf 43,5 Prozent gesunken – den niedrigsten
    Stand seit 20 Jahren. Deutschland bildet damit im EU-Vergleich das
    Schlusslicht.

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