Küche: Nischen optimal nutzen
Wie Eigentümer oder Mieter die Nische zwischen Küchenarbeitsplatte nutzen können, weiß die Arbeitsgemeinschaft Die Moderne Küche (AMK). Für die Nische gibt es dabei mehrere Gestaltungsmöglichkeiten, die schon bei der Auswahl der Nischenrückwand anfangen. Dabei kann zum Beispiel Glas, Glaslaminat oder Echtholz gewählt werden.
An der Nischenrückwand können dann sogenannte Reling- oder Organisationssysteme installiert werden, in denen sich Küchenhelfer wie Besteck, Gewürzdosen oder Vorratsgefäße verstauen lassen. Es sind auch Schienensysteme erhältlich und es gibt unter anderem Halterungen für Weingläser, Handtücher sowie Ladeflächen für Smartphones und iPads.
Spielen können Eigentümer und Mieter auch mit der Beleuchtung. So gibt es laut AMK Wandborde mit eingebauten LED-Lichtbändern, beleuchtete Systemregale oder modulare Design-Relingsysteme mit optionaler LED-Lichtführung. Durch die Installation von Systemen an Nischenrückwänden lässt sich nicht nur Platz sparen, sondern es lassen sich auch optische Highlights setzen.
Quelle: moebelindustrie.de/AMK
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In einem Urteil hat der Bundesfinanzhof (BFH) entschieden, dass der Verkauf eines Immobilienanteils bei der Scheidung an den Ex-Ehepartner einkommenssteuerpflichtig ist.Damit fällte der BFH nun ein abschließendes Urteil im Fall eines Mannes, der seinen Miteigentumsanteil an seine Ex-Frau verkaufte, noch bevor die Haltefrist vorüber war. Der erzielte Veräußerungsgewinn wurde dadurch einkommenssteuerpflichtig. Der BFH wies die Klage des Mannes zurück und stufte den Verkauf als privates Veräußerungsgeschäft ein. Die Aussicht auf eine Zwangsversteigerung des ehemals gemeinsam genutzten Hauses brachte den Mann zum schleunigen freiwilligen Verkauf. Hintergrund ist, dass die Haltefrist von 10 Jahren noch nicht verstrichen und er schon länger ausgezogen war – Steuerbefreiung wegen Eigennutzung kam also nicht mehr in Frage (BFH Az. IX R 11/21).
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BFH-Urteil: Oftmals Steuerpflicht bei Verkauf von Immobilienanteil
In einem Urteil hat der Bundesfinanzhof (BFH) entschieden, dass der Verkauf eines Immobilienanteils bei der Scheidung an den Ex-Ehepartner einkommenssteuerpflichtig ist.Damit fällte der BFH nun ein abschließendes Urteil im Fall eines Mannes, der seinen Miteigentumsanteil an seine Ex-Frau verkaufte, noch bevor die Haltefrist vorüber war. Der erzielte Veräußerungsgewinn wurde dadurch einkommenssteuerpflichtig. Der BFH wies die Klage des Mannes zurück und stufte den Verkauf als privates Veräußerungsgeschäft ein. Die Aussicht auf eine Zwangsversteigerung des ehemals gemeinsam genutzten Hauses brachte den Mann zum schleunigen freiwilligen Verkauf. Hintergrund ist, dass die Haltefrist von 10 Jahren noch nicht verstrichen und er schon länger ausgezogen war – Steuerbefreiung wegen Eigennutzung kam also nicht mehr in Frage (BFH Az. IX R 11/21). -
Deko: Elemente mit Büchern
Wie Interessenten aus alten Büchern Deko-Artikel machen können, zeigt das Portal brigitte.de. So lässt sich aus mehreren Büchern zum Beispiel ein Beistelltisch anfertigen. Dies funktioniert, indem die Bücher gestapelt, miteinander verklebt und anschließend mit Sprühfarbe in Szene gesetzt werden.
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Urlaub: Schöne Ferienhäuser in Deutschland
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Analyse: Preise für Eigentumswohnungen nicht mehr so stark gestiegen wie zuletzt
Die Kaufpreise für Eigentumswohnungen steigen nicht mehr so stark wie noch zuletzt. Das geht aus einer Analyse von Jones Lang LaSalle (JLL) hervor. So stiegen die Kaufpreise in den acht größten Städten Deutschlands im Vergleich zum Vorjahreszeitraum nur um 7,5 Prozent und damit nur halb so stark wie im Vorjahr. Unterschiede gibt es aber in Bezug auf die Städte: Während Käufer von Eigentumswohnungen in Berlin 9,9 Prozent mehr als im Vorjahreszeitraum ausgeben mussten, zahlten die Hamburger nur 4,8 Prozent mehr als im Vorjahreszeitraum.
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Fliesen: Auf Rutschfestigkeit und Abriebgrad achten
Über Fliesenarten für verschiedene Wohnbereiche informiert das Portal „bauen.de“. Dabei müssen Fliesen unterschiedliche Anforderungen erfüllen. So sind Fliesen im Badezimmer Feuchtigkeit ausgesetzt und sollten zudem rutschfest sein. Hierfür gibt es sogar sogenannte Rutschfestigkeitsklassen, wobei R13 die größtmögliche Rutschfestigkeit bietet. Privatleute sollten mindestens die Rutschfestigkeitsklasse R10 wählen.
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Urteil: Mieterhöhungen sind nun leichter möglich
Modernisieren Vermieter eine Mietwohnung, müssen sie die Kosten dafür zwar transparent machen. Eine Aufschlüsselung der einzelnen Posten ist dafür jedoch nicht erforderlich, wie der BGH vor Kurzem urteilte (VIII ZR 337/21, VIII ZR 339/21 und VIII ZR 361/21). In den vorliegenden Fällen waren in Bremen von Vermietern Modernisierungsmaßnahmen umgesetzt worden und hatten für die Mieter eine Mieterhöhung nach sich gezogen.