BGH-Urteil: Wohnungseigentümergemeinschaften müssen keine Vergleichsangebote einholen
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat klargestellt, dass Wohnungseigentümergemeinschaften
(WEG) nicht grundsätzlich verpflichtet sind, vor
der Vergabe von Aufträgen mehrere Vergleichsangebote einzuholen.
Entscheidend ist vielmehr, ob die konkrete Maßnahme ordnungsgemäßer
Verwaltung entspricht.